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Archiv - Aktuelles

Im Archiv finden Sie eine Auswahl fr¨¹herer Veranstaltungen und Ver?ffentlichungen


Entlastung der Justiz durch Massenverfahren?

Kann ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes - wie die Musterfeststellungsklage - zu einer Entlastung der Justiz von Massenverfahren f¨¹hren? Und wenn ja, wie? Professor Heese fordert im Interview im ARD/ZDF Mittagsmagazin v. 16.5.2023, in SWR Aktuell v. 16.5.2023 und auf tagesschau.de erneut eine Abkehr vom Verbandsklagemonopol mit opt-in und die Einf¨¹hrung von?Gruppenklagen mit opt-out nach U.S.-amerikanischem Vorbild. "?berlastung der Justiz wie bei bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Klagen jederzeit wieder m?glich", tagesschau.de v. 16.5.2023.?


H?rfunk-Interview f¨¹r Bayern 2 (radioWelt) v. 14.7.2022: EuGH zum VW-Thermofenster

Mit drei?Urteilen v. 14.7.2022?hat sich der EuGH abermals zum Volkswagen-bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal ge?u?ert. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@es mal ging?es um ein sogenanntes Thermofenster, eine Abschalteinrichtung, die Volkswagen in sein Software-Update eingebaut hatte. Mit diesem?Update sollte die urspr¨¹ngliche "Schummelsoftware" beseitigt werden, durch die der Abgasskandal im Jahr 2015 ?ffentlich wurde.?Nach den neuen Entscheidungen des EuGH ist nun gekl?rt: Im Wege des Software-Updates wurde nur eine unzul?ssige Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt.?Denn das Thermofenster ist, so der EuGH, ?jedenfalls unzul?ssig¡°, weil die Abgasr¨¹ckf¨¹hrung in diesem konkreten Fall praktisch w?hrend des ¨¹berwiegenden Teils des Jahres verringert wird.?Eine voll wirksame R¨¹ckf¨¹hrung der Abgase findet n?mlich nach den Feststellungen der vorlegenden Gerichte nur bei einer Au?entemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius statt.?In einem?Interview mit Bayern 2 - radioWelt v. 14.7.2022?spricht Professor Heese ¨¹ber die Bedeutung und einige naheliegende Konsequenzen der neuen EuGH-Entscheidungen.?


NJW Editorial 23/2021 ¨C Impfpflicht an Hochschulen?

Keine Impfpflicht an deutschen Hochschulen??In den USA wird die in Deutschland im Keim erstickte Diskussion nicht nur l?ngst gef¨¹hrt. Die Zahl der (staatlichen?und?privaten) Hochschulen, die ab Herbst 2021 eine vollst?ndige R¨¹ckkehr zum Pr?senzunterricht planen und die gleichzeitig ihre Studierenden wie auch ihr (nicht-)wissenschaftliches Personal ¨C unter Ber¨¹cksichtigung medizinisch und religi?s begr¨¹ndeter Vorbehalte ¨C dazu verpflichten, sich gegen COVID impfen zu lassen, nahm in den letzten Wochen sprunghaft zu.?Hierzu z?hlen neben dem?Massachusetts Institute of Technology? auch die bildungspolitisch den Takt vorgebenden Eliteuniversit?ten?Yale,?Harvard?und?Stanford. Noch nicht zur Pflicht entschlossenen Hochschulen erarbeiten einstweilen umfangreiche Aufkl?rungs- und Anreizkonzepte, vgl. z.B. die Verlosung kostenloser Studienpl?tze durch den?Staat New York.?Professor Heese h?lt die von der deutschen Bildungspolitik f¨¹r den kommenden Herbst angestrebte?R¨¹ckkehr der Hochschulen "in den Normalbetrieb" f¨¹r w¨¹nschenswert?aber unrealistisch - und wagt einen Blick in die Kristallkugel im?NJW Editorial Heft 23/2021.


Interview: Die Impfpflicht k?nnte das entscheidende Mittel zur R¨¹ckkehr in die Normalit?t sein

Ob Facebook, Google oder Uber: In den USA zwingen immer mehr Firmen ihre Mitarbeiter zur Coronaimpfung. Der Rechtsprofessor Michael Heese erkl?rt, warum das in Deutschland schwierig w?re.?

?Die Impfpflicht k?nnte das entscheidende Mittel zur R¨¹ckkehr in die Normalit?t sein?. Ein Interview von Markus Dettmer,?DER SPIEGEL v. 31.7.2021.?

Zur beginnenden Verbreitung bereichsspezifischer Impfpflichten im europ?ischen Binnenmarkt s. Corona in Europa,?Wo gibt es schon eine Impfpflicht?,?DER SPIEGEL v. 15.7.2021?sowie zur Gruppe der Lehrer in Italien?FAZ v. 23.7.2021.

Zur aktuellen Impfpflichtendiskussion und zur Impfverweigerung eines prominenten?Wirtschaftspolitikers s. auch das lesenswerte Interview des Verhaltens?konomen Armin Falk: "Klappe halten, impfen lassen",?FAZ v. 30.7.2021.?


Interview: Musterfeststellungsklage gegen Daimler - Was steckt dahinter?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 7.7.2021 vor dem OLG Stuttgart eine erste Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Anlass der Verbandsklage seien zahlreiche R¨¹ckrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM 651 aufgrund unzul?ssiger Abschalteinrichtungen, vgl.?VZBV, PM v. 7.7.2021.?

Christina Kunkel spricht mit Professor Heese und beleuchtet die Hintergr¨¹nde der Musterfeststellungsklage: "Das steckt hinter der Sammelklage gegen Daimler. Im Fall VW haben die Verbraucherzentralen f¨¹r Zehntausende bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elfahrer Entsch?digungen erstritten. Jetzt geht es um Mercedes-Modelle. Doch diesmal ist die Lage juristisch komplizierter",?S¨¹ddeutsche Zeitung v. 7.7.2021.?

Zur zweiten bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Klagewelle und den sich im Besonderen auch bei Verfahren gegen die Daimler AG stellenden Problemen s. bereits eingehend?Heese,?Sachaufkl?rung im bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal - Probleme und Abhilfen,?NJW 2021, 887-893.?


UR Law & Society: Dr. Roland Vogl - Legal Tech Industrie in den USA

Am?Mittwoch, 7. Juli?2021?sprach?DR.?ROLAND VOGL,?Executive Director of CodeX - the Stanford Center for Legal Informatics und?Executive Director of the Stanford Program in Law, Science and Technology, Stanford Law School, USA, ¨¹ber die?Legal Tech-Industrie im Silicon Valley.?

Die Vortragsveranstaltung war Bestandteil unserer Reihe?"Law & Society", die im SS 2021 unter dem Oberthema "Legal Tech" steht. Wir wollen regelm??ig aktuelle gesellschaftlich und politisch relevante Themen und ihre Bedeutung f¨¹r das Recht beleuchten und diskutieren. Hierzu veranstaltet der Lehrstuhl Vortragsabende und Workshops mit nationalen und internationalen G?sten aus Wissenschaft und Praxis.?

Die Veranstaltungs-Webseite von UR Law & Society?ist auch abrufbar unter:?go.uni-regensburg.de/lawsociety


Interview: Massenklagen - Neue Anbieter und neue Gesetze mischen den Rechtsmarkt auf

"Die Musterfeststellungsklage hat die Erwartungen nicht erf¨¹llt. Dennoch sorgen Massenklagen f¨¹r einen Umbruch. Treiber sind Legal Techs, Prozessfinanzierer und spezialisierte US-Kanzleien." Volker Votsmeier spricht mit Professor Heese ¨¹ber die aktuellen Entwicklungen bei der Rechtsdurchsetzung im Bereich von Massenhaftungsf?llen: Massenklagen - Neue Anbieter und neue Gesetze mischen den Rechtsmarkt auf,?Handelsblatt v. 26.6.2021.?

Zur M?r von der "Klageindustrie" s. bereits Heese,?NJW-Editorial 9/2021: "Und wer ... eine 'Industrie'?am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung."?


Proseminar zum bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal im (Corona-)Sommer 2021

Der bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal und das deutsche Deliktsrecht: Fallstudien an ausgew?hlten Entscheidungen.

Der bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal ist nicht nur der gr??te Unternehmensskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Er hat aufgrund seiner rechtlichen Lage im Delikts- und Schadensrecht auch erhebliche Examensrelevanz. Im Rahmen eines Proseminars haben wir knapp 50 zentrale (h?chstrichterliche) (Leit-)Entscheidungen zum bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal analysiert und?den examensrelevanten Stoff der Entscheidungen herausgearbeitet.?


Ein Verbot der ?Privilegierung¡° von Geimpften w?re verfassungswidrig - Gastbeitrag im Handelsblatt

Professor Heese nimmt zu der aktuellen rechtspolitischen Debatte ¨¹ber ein proaktives Verbot von "Privilegien" f¨¹r Geimpfte durch private Leistungsanbieter Stellung. Gastbeitrag im Handelsblatt v. 12.1.2021 (online?und print).


UR Law & Society: Dr. Sven Bode - myRight

Am?Mittwoch, 9. Juni?2021?sprach?DR. SVEN BODE,?Gr¨¹nder von Flightright, dem Marktf¨¹hrer bei der Durchsetzung von Fluggastrechten und Gesch?ftsf¨¹hrer der financialright GmbH, Betreiber des Verbraucherportals?myRight?¨¹ber die?Erfahrungen eines deutschen Legal Tech-Pioniers?im Rahmen eines??ffentlichen?Zoom Webinars.

Die Vortragsveranstaltung war Bestandteil unserer Reihe?"Law & Society", die im SS 2021 unter dem Oberthema "Legal Tech" steht. Wir wollen regelm??ig aktuelle gesellschaftlich und politisch relevante Themen und ihre Bedeutung f¨¹r das Recht beleuchten und diskutieren. Hierzu veranstaltet der Lehrstuhl Vortragsabende und Workshops mit nationalen und internationalen G?sten aus Wissenschaft und Praxis.?

Die Veranstaltungs-Webseite von UR Law & Society?ist auch abrufbar unter:?go.uni-regensburg.de/lawsociety


UR Law & Society: Dirk Hartung - Was ist Legal Tech?

Unter dem Label "Law & Society" wollen wir regelm??ig aktuelle gesellschaftlich und politisch relevante Themen und ihre Bedeutung f¨¹r das Recht beleuchten und diskutieren. Hierzu veranstaltet der Lehrstuhl Vortragsabende und Workshops mit nationalen und internationalen G?sten aus Wissenschaft und Praxis.?

Das SS 2021 steht unter dem Oberthema "Legal Tech". Hierzu veranstaltet der Lehrstuhl eine aus drei Einheiten bestehende Lecture Series, die - pandemiebedingt - online stattfindet. Die Teilnahme steht interessierten Zuh?rern bundesweit offen.?

Die Veranstaltungs-Webseite von UR Law & Society?ist auch abrufbar unter:?https://go.uni-regensburg.de/lawsociety

Was ist Legal Tech??Auftaktveranstaltung mit?DIRK HARTUNG,?Executive Director of Legal Technology, Bucerius Law School, Hamburg?.

Die Veranstaltung fand statt am?Mittwoch, 28. April 2021,?als ?ffentliches Zoom Webinar.?Die?Vortragspr?sentation?und das?Vortragsmanuskript?von Dirk Hartung mit vielen weiterf¨¹hrenden Hinweisen, Quellen und Weblinks stehen zum Download bereit. Hingewiesen sei auch auf die M?glichkeit der Teilnahme an den am 29. April 2021 beginnenden?Bucerius Legal Tech?Essentials 2021.?


Interview: Corona-Impfprivilegien

Corona-Impfprivilegien - Freiheit aus der Spritze: Falls Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, kann der Staat kaum noch in ihre Grundrechte eingreifen. Privatunternehmen k?nnen sowieso privilegieren. Von Heinrich Wefing?im Interview mit Professor Heese in?Zeit Online. v. 9.1.2021.?


Interview: R¨¹ckschlag f¨¹r Daimler - Widerspruch gegen R¨¹ckrufe abgelehnt

Das KBA hatte gegen Daimler wegen verschiedener Abschaltvorrichtungen R¨¹ckrufanordungen erlassen. Die dagegen von Daimler eingelegten Widerspr¨¹che hat die Beh?rde nun zur¨¹ckgewiesen. Daimler pr¨¹ft den Klageweg. Professor Heese spricht im Interview mit dem BR dar¨¹ber, welche Bedeutung die Widerspruchszur¨¹ckweisung f¨¹r die?zivilrechtlichen Haftungsklagen haben kann, vgl.?Tagesschau?v.5.2.2021,?R¨¹ckschlag f¨¹r Daimler: Widerspruch gegen R¨¹ckrufe abgelehnt.?


Doktorandenseminar im (Corona-)Winter 2021

Ein Doktorandenseminar unter "Corona-Bedingungen" ist nicht optimal - aber auch das hat funktioniert. Im Sommer setzen wir uns auf den Campus!


ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) 2021 - Regensburger Lokalentscheid

Bekommt eine Verk?uferin den Kaufpreis, wenn sie ein Buch an die?fr¨¹here?Eigent¨¹merin verkauft? Eigentlich nicht, so jedenfalls schon das Reichsgericht. Der Sachverhalt, der dem?Regensburger Lokalentscheid des ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) 2021?zugrunde lag, war allerdings komplizierter. Schlie?lich war die Herkunft des Buchs zwischen den Parteien umstritten und auch eine Ersitzung durch die Verk?uferin stand im Raum.?Anna Gmehling?und?Elina Mayer?konnten den Lokalentscheid als Kl?gerinvertreter am Mittwoch, dem?13. Januar 2021, f¨¹r sich entscheiden. Aber auch?Sarah Pommer?und?Sophie Bittl, die die Beklagte vertraten, haben sich gut geschlagen.?

Die simulierte Gerichtsverhandlung wurde?pandemiebedingt erstmals online via Zoom ausgetragen. Rund?150 Zuschauer verfolgten den Zivilprozess an ihren heimischen Bildschirmen, in dem vier Jurastudentinnen in der Rolle als Rechtsanw?ltinnen f¨¹r die Interessen ihrer fiktiven Mandantschaft k?mpften. Wie schon im vergangenen Jahr haben?RA Dr. Georg Graml,?Prof. Dr. Michael Heese?und?Prof. Dr. Claudia Mayer?die Klage mit den Teilnehmerinnen verhandelt und im Anschluss die Siegerinnen des Wettbewerbs gek¨¹rt.?

Der ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) ist die gr??te bundesweite Prozesssimulation im Zivilrecht und wird von der?juristischen Studierendenvereinigung ELSA e.V.?organisiert. Nach dem Sieg im Regensburger Lokalentscheid werden die?Gewinnerinnen nun in einem Regionalentscheid gegen Teams anderer Universit?ten antreten. Dabei haben sie die Chance, sich f¨¹r das?Finale am Bundesgerichtshof?in Karlsruhe zu qualifizieren.

Veranstaltungen wie der ELSA Deutschland Moot Court?erm?glichen Jurastudierenden, notwendige Schl¨¹sselqualifikationen zu ¨¹ben und Einblicke in die Berufspraxis zu erhalten.?Nikolaus Schr?der?(Lehrstuhl Professor Heese) und?Johannes Weber?(Ausbildungszentrum REGINA) haben die Teilnehmerinnen f¨¹r das Auftreten vor Gericht und das Verfassen eines anwaltlichen Schriftsatzes vorbereitet.?

?brigens: Das Gewinner-Team Regensburg hat im Anschluss den gesamten Wettbewerb gewonnen und war am 9. Juli 2021 auch?beim Bundesentscheid am BGH siegreich!


EuGH-Entscheidung: Was das bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Urteil f¨¹r Autobesitzer und Hersteller bedeutet

Es kam, wie es kommen musste: Mit Urteil vom 17. Dezember 2020 in der Rechtssache C-693/18 ¨C Procureur de la R¨¦publique / Volkswagen AG ist der EuGH dem Votum der Generalanw?ltin gefolgt und hat die von Volkswagen im Motor EA 189 verbaute Abschaltvorrichtung?sowie (obiter) die meisten weiteren aktuell am Markt verwendeten Abschaltvorrichtungen f¨¹r illegal?erkl?rt, vgl. EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C 693/18, BeckRS 2020, 35477 (deutsche Sprachfassung).?

Eine Abschaltvorrichtung ist, so der EuGH, nur gerechtfertigt um "den Motor vor pl?tzlichen und au?ergew?hnlichen Sch?den zu sch¨¹tzen". Dabei seien "nur unmittelbare Besch?digungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr w?hrend des Betriebs des Fahrzeugs f¨¹hren, geeignet, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen". Denn "[d]as in der Verordnung aufgestellte Verbot w¨¹rde [...] seiner Substanz entleert und jeder praktischen Wirksamkeit beraubt, wenn es m?glich w?re, auf unzul?ssige Abschalteinrichtungen allein mit dem Ziel zur¨¹ckzugreifen, den Motor vor Verschmutzung und Verschlei? zu bewahren.", vgl.?Pressemitteilung des EuGH.

Professor Heese spricht im Interview mit der S¨¹ddeutschen Zeitung dar¨¹ber, was das bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Urteil f¨¹r Autobesitzer und Hersteller bedeutet, vgl.?S¨¹ddeutsche Zeitung (online v. 17.12.2020?und print v. 18.12.2020).?


Interview: bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal - Wie die Klagewelle die Gerichte lahmlegt

"Klagewelle an deutschen Gerichten: F¨¹nf Jahre nach Beginn des bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Abgas-Skandals wird die Justiz nach wie vor mit bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elklagen ¨¹berschwemmt. Tausende Verfahren sind an deutschen Gerichten anh?ngig, trotz der Vergleiche aus der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen. Eine regelrechte Klageflut hat die deutschen Gerichte erreicht. Mit gravierenden Folgen".

Professor Heese fordert im Interview den Ausbau von Gruppenklageverfahren?- auch und gerade aus Gr¨¹nden der Prozess?konomie und zur Schonung staatlicher Ressourcen:?Interview f¨¹r ARD plusminus, Sendung v. 11.11.2020?und f¨¹r BR Rundschau, Sendung v. 16.11.2020.?

"(Wenigstens) drei gute Gr¨¹nde f¨¹r effektiven?kollektiven Rechtsschutz":?(1) Justizgew?hrleistung und wirkungsvoller?Rechtsschutz, (2) Ordnungspolitik und Verhaltenspr?vention sowie (3) Prozess?konomie und Schonung staatlicher?Ressourcen. Hierzu eingehender?Heese, Die Musterfeststellungsklage und der bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal - Stationen auf dem langen deutschen Weg in die prozessuale Moderne, JZ 2019, 429.?


Lehre-Mediathek: Vorlesungen ZPO I und ZPO II online

Die Corona-Pandemie hat die Universit?ten zur verst?rkten Nutzung digitaler Lehrformate gezwungen. Das hat nicht nur Nachteile, sondern auch viele Vorteile. Vorlesungen k?nnen zu jeder beliebigen Zeit erstmals oder auch nochmals "konsumiert" werden. Ausfalltermine durch Feiertage, durch anderweitige dienstliche Verpflichtungen oder durch Krankheit k?nnen durch Konserven ersetzt werden. ?

In der neuen Rubrik Lehre-Mediathek finden Regensburger Studierende digitale Lehrformate des Lehrstuhls, die ¨¹ber die Mediathek der Universit?t zur Verf¨¹gung gestellt werden. Die Vorlesung?ZPO I, Erkenntnisverfahren?ist in 28 Folgen, die Vorlesung?ZPO II, Zwangsvollsreckungsrecht? in 16 Folgen vollst?ndig eingestellt worden.?


Interview im Handelsblatt: Bastion Braunschweig f?llt - VW drohen weitere dreistellige Millionenkosten

Votsmeier, Bender, Keuchel:?"Bastion Braunschweig f?llt - VW drohen weitere dreistellige Millionenkosten:?Vor Braunschweiger Gerichten verteidigte sich VW stets erfolgreich gegen klagende bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elkunden. Nach dem BGH-Urteil, das ihnen Schadensersatz zuspricht, d¨¹rfte sich das ?ndern".?Interview im Handelsblatt v. 24.6.2020.?


Interview in S¨¹ddeutsche Zeitung: bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal: "Moralisch sicher kritikw¨¹rdig"

Nach beinahe f¨¹nf Jahren gibt es ein h?chst?richterliches Urteil im bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal. Rechtswissenschaftler Michael Heese ¨¹ber Prozesstaktik, Lobbyismus und Martin Winterkorn. Interview in S¨¹deutsche Zeitung (Printausgabe und?www.sueddeutsche.de), 26./27.5.2020.


BGH entscheidet erstmals zum VW-bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal ¨C Professor Heese zu Hintergrund, Inhalt und Bedeutung der Entscheidung

Der VI. Zivilsenat des BGH hat die Volkswagen AG in einem Grundsatzurteil wegen sittenwidriger vors?tzlicher Sch?digung?gem. ¡ì 826 BGB zu Schadensersatz verurteilt, vgl.?Urt. v. 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BeckRS 2020, 10555 = juris und?Pressemitteilung des BGH.?F¨¹r die Urteilsverk¨¹ndung wurde Medien?ffentlichkeit zugelassen; vgl. den?ARD-Mitschnitt.

Professor Heese hatte die Aufarbeitung des bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandals mit zahlreichen Fachver?ffentlichungen begleitet und die Entwicklung der Rechtsprechung im Wege eines rechtstats?chlichen?Forschungsprojekts ?bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal¡°?sichtbar gemacht.

Den Verk¨¹ndungstermin am BGH hat er mit verschiedenen Interviews in den Medien begleitet:

  • Interview f¨¹r das ZDF heute journal v. 25.5.2020: Niederlage f¨¹r Volkswagen.
  • H?rfunk-Interview f¨¹r WDR (Morgenecho) v. 25.5.2020: Die zweite Welle kommt: BGH-Urteil zu bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Skandal.
  • H?rfunk-Interview f¨¹r Bayern 2 (radioWelt) v. 26.5.2020:?VW-Urteil im bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal.?


Schaffen Sie bitte die Gesamtnote der Ersten Juristischen Pr¨¹fung ab! - Offene Briefe zur BR Drucks. 20/21B v. 12.2.2021

Aus Anlass aktueller Bem¨¹hungen verschiedener?Lobbygruppen zur Verhinderung eines Gesetzgebungsvorhabens ermutigen Professor Heese (Regensburg) und Professor Lobinger (Heidelberg) den Gesetzgeber:?Schaffen Sie bitte die Gesamtnote der Ersten Juristischen Pr¨¹fung ab!?

Offener?Brief?Professor Heese?und?offener Brief Professor Lobinger?an das Bundesministerium der Justiz und f¨¹r Verbraucherschutz, den Rechtsausschuss?von Bundestag und Bundesrat sowie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU Fraktion?zur?BR-Drucks. 20/21B v. 12.2.2021?(vgl. nachfolgend?BT-Drucks. 19/26828 v. 19.2.2021, S. 251?. Vgl. hierzu nun abermals?Lobinger, Das Eigentor der juristischen Fakult?ten, FAZ v. 14.5.2021.?

Der Ausschuss?f¨¹r Recht und Verbraucherschutz hat die von der Justizministerkonferenz geforderte und vom Bundesrat beantragte Abschaffung der Gesamtnote im Gesetzgebungsverfahren dennoch gestrichen, vgl.?BT-Drucks. 19/30503, S. 15.?Der Gesetzgeber hat?damit erneut die Chance vertan, den Fehlentwicklungen im Hinblick auf das Gebot der Einheitlichkeit?der Pr¨¹fungsanforderungen und der Leistungsbewertung in den juristischen Pr¨¹fungen entgegenzutreten.?


Neuerscheinung: NJW Editorial 10/2020 ¨C Individualvergleiche im Schatten der Musterfeststellungsklage?

Vergleichsverhandlungen zwischen VW und dem Kl?gerverband waren vorerst gescheitert. VW wollte stattdessen einen erheblichen Anteil der angemeldeten Verbraucher mit selbst administrierten Individualvergleichen aus der Musterfeststellungsklage herauskaufen.

Professor Heese weist im?NJW-Editorial Heft 10/2020?darauf hin, dass derartige individuelle Vergleichsverhandlungen oder -abwicklungen die Position aller Anmelder schw?chen und die Funktion kollektiver Rechtsdurchsetzung gef?hrden. Der Gesetzgeber hat das nicht bedacht. M?glichkeiten und Grenzen von Individualvergleichen im Schatten der Musterklage sind unklar. Die Interessen der Verbraucher?d¨¹rften auch angesichts anstehender Entscheidungen von BGH und EuGH jedenfalls eher innerhalb des Verfahrens gewahrt werden. Es ist richtig, dass VW und VZBV die Gespr?che nun zumindest vor dem G¨¹terichter wieder aufnehmen!?


Fortsetzungsveranstaltung am 30. Januar 2020: Achtung - Literatur! Ein literarisches Quartett mit Lehrenden und Studierenden

Das literarische Quartett traf sich am Donnerstag, dem 30. Januar 2020, zum viertem Mal und wieder im Haus der Begegnung. Der Vortragsraum der Universit?t war mit mehr als 90 G?sten bis auf den letzten Platz gef¨¹llt. Auch dieses Mal wurden vier B¨¹cher der Gegenwartsliteratur vorgestellt und mit dem Publikum diskutiert. Die Teilnehmer des Quartetts haben sich besonders gefreut, dass die Veranstaltung inzwischen auch in der Stadtbev?lkerung gro?e Resonanz findet.

Von ?arg langweilig¡° bis zu ?Wahnsinnsbuch¡° - Viertes Literarischen Quartett mit Lehrenden und Studierenden der Universit?t Regensburg. Vgl. hierzu die?Pressemitteilung der Universit?t?und die Mittelbayerische v. 27.1.2020.

Sie studieren an der Universit?t Regensburg und haben Interesse, selbst einmal ein Buch vorzustellen und mitzudiskutieren??Dann bewerben Sie sich JEDERZEIT per E-Mail an: achtung.literatur[at]ur.de

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Achtung - Literatur!"

Veranstalter: Prof. Dr. Michael Heese und Prof. Dr. Tonio Walter


UNI REGENSBURG bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@: Unternehmenshaftung, Unternehmensmoral und Ethos in den Rechtswissenschaften.

Unternehmenshaftung, Unternehmensmoral und Ethos in den Rechtswissenschaften -?Ein Interview mit Prof. Dr. Michael Heese zum VW-bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal.

Eine ausf¨¹hrlichere Version dieses Interviews steht zum Download im PDF-Format bereit. Darin wird die Rolle der Rechtswissenschaft im bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal im Hinblick auf das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit und die transparente Offenlegung von Interessenkonflikten noch eingehender thematisiert:?Interview im PDF-Format.


VW und die Wissenschaft: Unklare Verh?ltnisse bei der Aufkl?rung des bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandals

Das Handelsblatt berichtet ¨¹ber einen (untauglichen)?Versuch der Volkswagen AG, die unabh?ngigen wissenschaftlichen Arbeiten von Professor Heese zum VW-bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal zu diskreditieren. Der Beitrag zeigt zudem auf, dass das wissenschaftliche Ethos in den Rechtswissenschaften bisweilen auf der Strecke bleibt, wenn Privatgutachten von Rechtsprofessoren ohne transparante Offenlegung der gutachterlichen Vorbefassung zum Gegenstand "wissenschaftlicher" Publikationen gemacht werden, vgl. "VW und die Wissenschaft: Unklare Verh?ltnisse bei der Aufkl?rung des bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandals",?Handelsblatt (Printausgabe und www.handelsblatt.com v. 7.11.2019). Vgl. zum?Thema bereits Gnirke, Windige Helfer, Der Spiegel, Heft 15/2019, S. 68 f. und?www.spiegel.de?sowie Heese, Was der bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal ¨¹ber die Rechtsdurchsetzung, deren Protagonisten und die Funktion des Privatrechts verr?t,?NZV 2019, 273, 276 f.?


2019 Lesung-walter

Tonio Walter liest...!

Tonio Walter, Mitbegr¨¹nder und st?ndiges Mitglied des literarischen Quartetts "Achtung - Literatur!", stellte am 10. Dezember 2019 auf der Pr?sentationfl?che der Universit?tsbibliothek seinen neuesten Roman vor: "Vollbefriedigend".

Die Lesung aus dem neuen Roman wurde begleitet von einem Zwiegespr?ch mit Michael Heese und einer Diskussion mit dem Publikum. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Universit?t Regensburg: "Literarisches Schreiben als Akt der Befreiung aus der festen Umklammerung der Gesetzestexte und Paragraphen".

Walter Heese


Njw 5 2019

Neuerscheinung: NJW Editorial 36/2019 ¨C Rette sich, wer kann!

In der Musterfeststellungsklage gegen VW ist der erste m¨¹ndliche Verhandlungstermin f¨¹r den 30. September 2019 anberaumt. Professor Heese weist im NJW-Editorial Heft 39/2019 auf die dadurch bestehenden Risiken f¨¹r die 427.000 angemeldeten Verbraucher sowie auf die Vorz¨¹ge eines Austritts aus dem Sammelverfahren und der Erhebung einer Individualklage hin. Der Umstand, dass die Individualklage dem Musterfeststellungsverfahren nach dem Stand der Dinge ¨¹berlegen erscheint, macht nochmals deutlich, dass der von den Gerichten bisher mehrheitlich in Abzug gebrachte Nutzungsersatz zugunsten der Hersteller rechtlich nicht haltbar ist. ?


Firmenlauf 2019 Gruppe

Firmenlauf 2019

Der Lehrstuhl ist auch in diesem Jahr wieder fast geschlossen zum REWAG Firmenlauf angetreten. Das beste Herrenteam der Fakult?t erreichte von 313 Teams den 49. Platz und das beste Damenteam den 14. Platz von 198 Teams. Aber was das allerwichtigste ist, alle haben das Ziel erreicht - sogar Professor Heese. Weitere Eindr¨¹cke von der Veranstaltung unter "Mitarbeiter - Aktivit?ten"?


Nzv

Was der bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal ¨¹ber die Rechtsdurchsetzung, deren Protagonisten und die Funktion des Privatrechts verr?t, NZV 2019, 273

Der bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal stellt die deutsche Rechtsordnung auf eine Belastungsprobe. Nachdem die Leistungsgrenzen des Zivilprozessrechts deutlich geworden sind, n?hert sich die zivilrechtliche Seite der Herstellerhaftung langsam aber sicher ihrem grande finale. Der VI. Zivilsenat des BGH d¨¹rfte bald zu kl?ren haben, ob das deutsche Deliktsrecht Z?hne hat oder ob es nur ein Papiertiger ist. In der Zwischenzeit setzt nicht nur die Braunschweiger Ziviljustiz ihren Blindflug fort. Auch einzelne Vertreter der Zivilrechtswissenschaft stellen ein unzutreffendes Bild der Lage vor den Gerichten dar und versuchen im Auftrag der Hersteller Zweifel zu s?en, wo f¨¹r solche tats?chlich kein Raum ist. Zum Zustand der Rechtsdurchsetzung, zur Rolle ihrer Protagonisten und zur Funktion des Privatrechts lassen sich aus dem bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal schon heute zentrale Einsichten gewinnen.


Vur2

Nutzungsentsch?digung zugunsten der Hersteller manipulierter bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Kraftfahrzeuge?, VuR 2019, 123

In der Dogmatik der Vorteilsausgleichung ist der Pr?ventionsgedanke l?ngst etabliert, auch wenn er in der f¨¹r die Rechtsanwendung zentralen Fallgruppenbildung der Kommentarliteratur noch nicht hinreichend Abbildung gefunden hat. Vorteile, durch die ein starker Anreiz entsteht, die Rechtsverletzung gleichwohl zu begehen und / oder die Anspruchserf¨¹llung ungeh?rig zu verz?gern, sind auf den Schaden grunds?tzlich nicht anzurechnen.

Bei der Herstellerhaftung im bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal gebietet die Pr?ventionsfunktion des Haftungsrechts unter beiden Gesichtspunkten ein Absehen von der Vorteilsausgleichung. Auf die Schadensersatzanspr¨¹che der K?ufer aus ¡ì 826 BGB sind Nutzungen zugunsten der Hersteller schadensmindernd nicht anzurechnen. Die dadurch zwangsl?ufige Bereicherung der K?ufer ist aus besseren Wertungsgr¨¹nden hinzunehmen; von einem Strafschadensersatz kann insoweit jedenfalls keine Rede sein. Die in der Instanzrechtsprechung bisher verbreitete Gegenansicht ?widerspricht dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht¡° aus ¡ì 826 BGB, weil sie die gesch?digten K?ufer ?unzumutbar belastet¡° und die Hersteller der manipulierten Fahrzeuge ?unbillig beg¨¹nstigt¡°.


Jz 9 19

Die Musterfeststellungsklage und der bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal - Stationen auf dem langen deutschen Weg in die prozessuale Moderne, JZ 2019, 429

Der Gesetzgeber hat auf den bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal hin zum 1. November 2018 ein allgemeines Instrument des kollektiven Rechtsschutzes eingef¨¹hrt. Das Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG mit mehr als 400.000 Beteiligten wird sogleich zum Lackmustest. Der Beitrag stellt das neue Verfahren im Kontext des bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandals vor und skizziert die parallelen Entwicklungen im europ?ischen Zivilprozessrecht. Die gewollt halbherzige Reform verdient keinen Beifall. Der kollektive Rechtsschutz bleibt weiterhin das Stiefkind des deutschen Zivilprozessrechts und der Reformstau besteht sowohl bei der kollektiven als auch bei der individuellen Rechtsdurchsetzung fort.


Njw 5 2019

Herstellerhaftung f¨¹r manipulierte bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Kraftfahrzeuge, NJW 2019, 257

W?hrend die U.S.-amerikanischen K?ufer von manipulierten VW-bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@el-Kraftfahrzeugen mit dem in Kalifornien zustande gebrachten Volkswagen Class Settlement Program in weitem Umfang entsch?digt wurden, ist der bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elskandal f¨¹r die deutsche (Zivil-)Rechtsordnung l?ngst zu einer Belastungsprobe geworden. Der Grund daf¨¹r liegt in erheblichen Unzul?nglichkeiten des deutschen Zivilprozessrechts, durch die l?ngst ¨¹berf?llige Grundsatzentscheidungen hinausgez?gert werden. Dabei liegt die Haftung der Hersteller (auch) nach deutschem Recht auf der Hand. Eine Fallstudie soll das verdeutlichen.

Professor Heese ist der Auffassung, dass die Hersteller der manipulierten Fahrzeuge den K?ufern jedenfalls aus ¡ì 826 BGB wegen sittenwidriger vors?tzlicher Sch?digung auf Schadensersatz haften. Der Anspruch richtet sich der H?he nach auf Kaufpreiserstattung gegen R¨¹ckgabe des Fahrzeugs; eine Anrechnung von Nutzungen im Wege der Vorteilsausgleichung hat nach Auffassung von Professor Heese - entgegen der aktuellen ¨¹berwiegenden Instanzrechtsprechung - aus besseren Wertungsgr¨¹nden zu unterbleiben.?


Njw Titelseite

NJW Editorial 49/2018 - Individualrechtsschutz f¨¹r Verbraucher

Anl?sslich des Inkraftretens des Gesetzes zur Verbrauchermusterfeststellungsklage kritisiert Professor Heese im NJW-Editorial Heft 49/2018 den gegenw?rtigen Umgang mit dem Thema Verbraucherschutz im Zivilprozessrecht und fordert eine St?rkung des Individualrechtsschutzes f¨¹r Verbraucher.


Jz 19 18 Klein

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18. Mai 2018 ¨C VI ZR 233/17 (Verwertbarkeit von mittels Dashcam datenschutzrechtswidrig angefertigten Videoaufnahmen im Verkehrsunfallprozess), JZ 2018, 942

Der BGH hat entschieden, dass mittels einer Dashcam aus einem PKW w?hrend der Fahrt gemachte Videoaufzeichnungen auch dann im Zivilprozess verwertbar sein k?nnen, wenn der Aufzeichnungsvorgang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar war. Professor Dr. Michael Heese (JZ 2018, 942) widerspricht dem Urteil im Ergebnis und kritisiert die Begr¨¹ndung des Senats, der generalpr?ventive Erw?gungen im Zivilprozess ablehnt und damit die Steuerungswirkung seiner Entscheidung und die Verantwortung der gesamten Rechtsordnung f¨¹r die Gew?hrleistung verfassungsrechtlich gesch¨¹tzter Interessen verkenne.

Eine das Urteil des BGH bef¨¹rwortende Besprechung von Professor Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann erschien unl?ngst in JURA 2019, 3-14.


Wettbewerb Inso Kl

Die Funktion des Insolvenzrechts im Wettbewerb der Rechtsordnungen - kritische Bemerkungen zur fortschreitenden Rezeption einer Sanierungskultur U.S.-amerikanischer Provenienz, Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V., Band 42, 101 S

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer ersten Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts vorgelegt. Damit bezieht die EU-Kommission einmal mehr Stellung zum Wettbewerb der Rechtsordnungen, von dem das Insolvenzrecht l?ngst nicht mehr unber¨¹hrt bleibt. Nur geht es auch hier in Wahrheit weniger um einen europ?ischen, denn um einen transatlantischen Wettbewerb der Rechtsordnungen, durch den die wirtschaftspolitische Grundverfassung in Deutschland und Europa zunehmend in Frage gestellt wird. Der vorliegende Beitrag geht der Funktion des Insolvenzrechts auf den Grund, er entlarvt den aktuellen Reformvorsto? als den Versuch der ?bernahme verfehlter Grundwertungen des U.S.-amerikanischen Wirtschaftsrechts und zieht eine rote Linie, die der deutsche Gesetzgeber aufgreifen und im europ?ischen Rechtssetzungsprozess verteidigen sollte.

Bei der Abhandlung handelt es sich um eine wesentlich erweiterte und aktualisierte Fassung des Vortrags, den der Verfasser am 21.11.2017 vor der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V. gehalten hat. Die Vortragsfassung wurde in JZ 2018, 179 ver?ffentlicht.?

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The European Commission has produced a proposal for a directive on preventive restructuring frameworks. In doing so, it has once again taken a stand against competition in legal systems, which has affected insolvency law for some time now. However, in reality this competition is more of a transatlantic phenomenon than a European one, which has increasingly called Germany¡¯s and Europe¡¯s politico-economic foundations into question. This study examines the function of insolvency law, exposes the current push for reforms as an attempt to adopt flawed fundamental values from US commercial law and calls upon German legislators to take a hand in the process of European legislation.


Jz Heft 4 2018

Die Funktion des Insolvenzrechts im Wettbewerb der Rechtsordnungen, JZ 2018, 179

Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf zur Harmonisierung des Insolvenzrechts vorgelegt. Die Tragweite und die Auswirkungen dieser aktuellen Reformbestrebungen f¨¹r die wirtschaftspolitische Grundverfassung in Deutschland und Europa werden gegenw?rtig untersch?tzt. Der vorliegende Beitrag zieht eine rote Linie, die der deutsche Gesetzgeber aufgreifen und in den europ?ischen Rechtssetzungsprozess einbringen sollte. Der Beitrag beruht auf einem am 21. November 2017 vor der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e. V. gehaltenen Vortrag.


Ffilm Bild

Studiengangsfilm Rechtswissenschaft ver?ffentlicht!

In den vergangenen Monaten ist unter der gemeinsamen Koordination von Professor Heese und Christoph Gailer der Studiengangsfilm der Fakult?t f¨¹r Rechtswissenschaft entstanden. Herzlicher Dank an alle, die mitgewirkt und sich f¨¹r das Projekt engagiert haben! Ein besonderer Dank gilt dabei Michael Basche f¨¹r die fachkundige Beratung und die Anfertigung von Filmmitschnitten bei Sonderveranstaltungen. Das Ergebnis k?nnen Sie hier sehen:

Eindr¨¹cke von den Dreharbeiten:

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University Of California - Hastings College Of Law 200px

Vortragsreise der University of California, Hastings College of the Law, San Francisco: "Constitutional Law in the Age of Trump"

Am Dienstag, den 13. November 2018, empfing die Regensburger Fakult?t Vertreter des Hastings College of the Law, San Francisco. Chancellor & Dean Professor David Faigman hielt unter dem Titel "Constitutional Law in the Age of Trump" einen spannenden Vortrag zur den aktuellen Herausforderungen der Trump-Pr?sidentschaft f¨¹r das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht. Assistant Dean June Sakamoto stellte unseren Studierenden das LL.M.-Programm des Hastings College vor. Herzlichen Dank an alle, die gekommen sind!



Sekt

Projektstart: LL.M.-Sprechstunde

Zum Wintersemester 2018/2019 startet das Projekt "LL.M.-Sprechstunde" an der Fakult?t. Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden Rubrik sowie umfangreicher auf der Webseite der Fakult?t.


Elsa

ELSA Deutschland Moot Court

Am 13. Dezember 2017 fand um 18 Uhr in H25 die Regensburger Lokalrunde des zivilrechtlichen ELSA Deutschland Moot Court statt. Professor Heese wirkte auf der Richterbank mit.


Kts

Insolvenzverfahren und Verfahrensautonomie - rechtsvergleichende ?berlegungen zur Fortwirkung von Schiedsvereinbarungen und zur Durchschlagskraft insolvenzrechtlicher Wertungen, KTS 2017, 167

In der Fortwirkung vorinsolvenzlicher Schiedsvereinbarungen kommt die allgemeine Vereinbarkeit von Insolvenz- und Schiedsverfahren zum Ausdruck. Die Bindungsgrenzen solcher Schiedsvereinbarungen, die L?sungsm?glichkeiten f¨¹r den Insolvenzverwalter und die Diskussion um die Ablehnung der objektiven Schiedsf?higkeit im Einzelfall stehen dagegen sinnbildlich f¨¹r die zwischen beiden Verfahren schwelenden Konflikte. Der Beitrag behandelt ein viel diskutiertes Schnittstellenthema, das angesichts nationaler und internationaler Entwicklungen an Aktualit?t nichts eingeb¨¹?t hat.


Jz 10 17

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18. Januar 2017 ¨C VIII ZR 234/15 (Ausschreibung der Kaufsache im Schengener Informationssystem (SIS) zum Zweck der Sicherstellung als Rechtsmangel), JZ 2017, 529

Die Entscheidung, die in ihrer Grundlinie Zustimmung verdient, zeigt eindrucksvoll die Verschr?nkung von nationalem Kaufrecht und Polizei- bzw. Strafrecht mit der europ?ischen justiziellen Zusammenarbeit und gibt Anlass, die SIS-Ausschreibungen umfassender in den Funktionsbereich der Rechtsm?ngelhaftung einzuordnen und das weite Begriffsverst?ndnis des BGH auf seine internationale Anschlussf?higkeit hin auf die Probe zu stellen. Die M?glichkeit und die Zumutbarkeit der Nacherf¨¹llung durch Beseitigung der Ausschreibung sind grunds?tzlich zu hinterfragen.


Bamberger

Europ?ische Kaufrechtsharmonisierung - Stand, Grundfragen, Perspektiven, in: Brocker/Knops/Roth, Recht und soziale Gerechtigkeit, Festschrift f¨¹r Heinz Georg Bamberger zum 70. Geburtstag, 2017, S. 109-137

Der Beitrag zeichnet den Stand der europ?ischen Kaufrechtsharmonisierung - von der Verbrauchsg¨¹terkaufrichtlinie 1999 ¨¹ber den Vorschlag einer Verordnung ¨¹ber ein Gemeinsames Europ?isches Kaufrecht 2011 bis zum aktuellen Vorschlag einer Richtlinie ¨¹ber den Online-Warenhandel 2015 - kritisch nach. Er pl?diert gegen den aktuellen Trend f¨¹r eine Vollharmonisierung des Gew?hrleistungsrechts unter gleichzeitigem R¨¹ckschnitt der gegenw?rtigen Zersplitterung kaufrechtlicher Regelungen und der zunehmenden ?bertreibungen beim Verbraucherschutz. F¨¹r ein in diesem Sinne vollharmonisiertes europ?isches Kaufrecht werden die tragenden und hoffentlich am Ende des Tages gemeineurop?isch konsensf?higen Parameter der kaufvertragsrechtlichen Risikozuweisung entfaltet.


Csm Jz 10 2016 3730190aba

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 (No-Reply Best?tigungs-E-Mails mit Werbung als rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Pers?nlichkeitsrecht), JZ 2016, 529

Nach Ansicht des BGH verletzt eine automatisch generierte Eingangsbest?tigungs-E-Mail, die mit einem Werbezusatz versehen ist, jedenfalls dann das allgemeine Pers?nlichkeitsrecht des Empf?ngers, wenn dieser zuvor ausdr¨¹cklich erkl?rt hatte, mit Werbung dieser Art und auf diesem Wege nicht einverstanden zu sein. Die Entscheidung, die uneingeschr?nkt Zustimmung verdient, gibt Anlass, einen pr?zisierenden Blick auf die verfassungsrechtliche Ausgangslage zu werfen und die Entwicklung der deutschen Rechtsprechung unter den bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Impulsen zu skizzieren. Besonderes Augenmerk verdient die vom Senat offengelassene Frage nach einem widerspruchsunabh?ngigen weitergehenden Unterlassungsanspruch ebenso wie das fortgesetzte Ringen um den zutreffenden Geb¨¹hrenstreitwert solcher Klagen.


Csm Jz 08 2016 74d876b93f

Bindung des Zivilrichters an strafrichterliche Tatsachenfeststellungen ¨C ein zukunftsweisendes Reformvorhaben?

Eine erweiterte Fassung des am 5. Februar 2015 an der Albert-Ludwigs-Universit?t Freiburg gehaltenen Habilitationsvortrags ist in Heft 8 der Juristenzeitung erschienen (JZ 2016, 390).

Der gegenw?rtige Koalitionsvertrag sieht die Einf¨¹hrung der bereits im Zuge des ersten Justizmodernisierungsgesetzes in Betracht gezogenen Bindung des Zivilrichters an strafrichterliche Tatsachenfeststellungen vor. Der Beitrag kritisiert das Vorhaben aus historischer, vergleichender, verfassungsrechtlicher sowie international-verfahrensrechtlicher Perspektive und bef¨¹rwortet stattdessen eine gegenst?ndlich begrenzte Effektuierung des Adh?sionsverfahrens.


Beratung

Michael Heese - Beratungspflichten

Beratungspflichten - Eine rechtswissenschaftliche Abhandlung zur Dogmatik der Beratungspflichten und zur Haftung des Ratgebers im Zivil- und Wirtschaftsrecht (zugleich Habilitationsschrift, Freiburg), T¨¹bingen 2015, XXXIV und 531 Seiten, Verlag Morh Siebeck, Jus Privatum, Band 193, ISBN 978-3-16-153844-5.

Ausgezeichnet mit dem Peter Schlechtriem-Preis 2015, Albert-Ludwigs-Universit?t Freiburg und dem F?rderpreis 2015, Esche Sch¨¹mann Commichau Stiftung, Hamburg.


  1. Fakult?t f¨¹r Rechtswissenschaft
  2. B¨¹rgerliches Recht