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LL.M. Sprechstunde

Die Fakult?t f¨¹r Rechtswissenschaft der Universit?t Regensburg steht f¨¹r eine moderne und somit betont international ausgerichtete Ausbildung. Sie m?chte ihre Studierenden auch ¨¹ber das ERAMUS-Programm hinaus dabei unterst¨¹tzen, ihre juristische Ausbildung im Ausland zu vertiefen. Die LL.M.-Sprechstunde richtet sich in erster Linie an Graduierte bzw. an Studierende, die in absehbarer Zeit das Staatsexamen ablegen werden und die sich ¨¹ber M?glichkeiten eines Graduiertenstudiums oder ¨¹ber promotionsbegleitende Forschungsaufenthalte im Ausland informieren m?chten.


Graduiertenstudieng?nge im Ausland (LL.M., M.Jur.)

Ein Master of Laws-Studium bzw. ?quivalente Studieng?nge im Ausland bed¨¹rfen rechtzeitiger und strukturierter Planung und Vorbereitung. Es geht dabei um weit mehr als nur um die Auswahl des Hochschulstandortes, des Studienprogramms und um fachbezogene Fremdsprachentests. Die Bewerbungsverfahren sowohl f¨¹r die ausl?ndischen Studienprogramme als auch f¨¹r inl?ndische und ausl?ndische Stipendienprogramme sind zumeist aufwendig. Vor allem die Masterstudieng?nge in den USA und im Vereinigten K?nigreich sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die unter Umst?nden ganz oder teilweise durch Stipendien gedeckt werden k?nnen. F¨¹r beides ben?tigen Studierende zudem Fachgutachten eines oder mehrerer Hochschullehrer.
Qualifizierte Absolventen sind im Wettbewerb um die besonders renommierten ausl?ndischen Hochschulen und um die lukrativen LL.M.-Stipendien nat¨¹rlich im Vorteil. Allerdings sollte die bundesweite Konkurrenz nicht untersch?tzt werden. Auch hier empfiehlt es sich daher unbedingt, kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Absolventen, die keine (gehobenen) Pr?dikatsexamina vorweisen k?nnen, m¨¹ssen den Traum von einem Masterstudium im Ausland umgekehrt nicht notwendig aufgeben. Wer sich insoweit realistische Ziele setzt, findet unter den ausl?ndischen Hochschulen attraktive Angebote.
Ein Auslandsmasterstudium muss nicht notwendig ein Studium in den USA oder im Vereinigten K?nigreich bedeuten. Die europ?ische Rechtsintegration macht Studieng?nge in Frankreich besonders attraktiv. F¨¹r Absolventen, die eine T?tigkeit in den Institutionen der Europ?ischen Union anstreben, ist etwa das College of Europe in Br¨¹gge die erste Wahl. Aber auch au?erhalb Europas und den USA steht interessierten Absolventen die Welt offen. Etablierte Masterstudieng?nge finden sich unter anderem in S¨¹dafrika, in Australien und Neuseeland und in Israel.


Forschungs(kurz)aufenthalte im Ausland

Forschungsaufenthalte im Ausland bieten sich f¨¹r promovierende Graduierte besonders an, wenn die Dissertationsthemen rechtsvergleichend angelegt sind. Denn erfahrungsgem?? wirken sich solche Aufenthalte auf die Qualit?t der Arbeiten erheblich aus. Das h?ngt nicht allein mit dem besseren Zugriff auf ausl?ndische Rechtsprechung und Literatur und die vor Ort m?gliche Erlangung spezifischer Recherchef?higkeiten zusammen. Von unsch?tzbarem Wert ist der pers?nliche Diskurs mit ausl?ndischen Hochschullehren und Studierenden, durch den die gewonnenen Annahmen vom ausl?ndischen Recht auf die Probe gestellt werden k?nnen. Auch der nicht selten entscheidende Unterschied zwischen dem ?law in books¡° und dem ?law in action¡° wird vielfach erst vor Ort erkennbar.
Forschungs(kurz)aufenthalte k?nnen stattfinden im Rahmen f?rmlicher Programme ausl?ndischer Hochschulen (z.B. visiting researcher-Programme) oder auch informell, hergestellt durch bestehende Kontakte zwischen deutschen und ausl?ndischen Hochschullehrern. Informelle Forschungsaufenthalte haben den Vorteil gr??erer Flexibilit?t; auch Studiengeb¨¹hren fallen hier zumeist nicht an.


Kombination von Graduiertenstudium und Forschungsaufenthalt

Umgekehrt sollte man sich von einem reinen Forschungsaufenthalt nicht zu viel erwarten. Die ausl?ndische Rechtskultur und die Methoden der Jurisprudenz in anderen Rechtsordnungen verlangen eine weitaus intensivere Befassung, die regelm??ig nur im Rahmen eines Graduiertenstudiums gelingen kann. Die Kombination von Graduiertenstudium und promotionsbegleitendem Forschungsaufenthalt ist daher auch sehr verbreitet und erh?ht im ?brigen die Chancen auf ein lukratives Graduiertenstipendium. Denn Graduierte mit wissenschaftlichen Projekten neben dem Vorhaben eines Masterstudiums erhalten im Rahmen der Stipendienprogramme typischerweise den Vorzug.



Die Professorinnen und Professoren der Fakult?t f¨¹r Rechtswissenschaft sind vielfach selbst international ausgebildet bzw. verf¨¹gen ¨¹ber umfangreiche eigene Erfahrungen mit Forschungsaufenthalten im Ausland und ¨¹ber vielf?ltige Kontakte zu ausl?ndischen Kollegen. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@es bundesweit kaum in dieser Breite anzutreffende Potenzial sollten die Studierenden und die Absolventen der Fakult?t nutzen. Profitieren Sie von den pers?nlichen Erfahrungen in Ihrer Fakult?t und informieren Sie sich in der LL.M.-Sprechstunde ¨¹ber Ihre M?glichkeiten, ein Auslandsstudium und / oder einen promotionsbegleitenden Forschungsaufenthalt im Ausland zu realisieren.
W?hlen Sie einen der nachfolgenden Ansprechpartner Ihren Beratungsinteressen entsprechend aus und vereinbaren Sie einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde. Wir freuen uns auf Sie!


Ansprechpartner in der Fakult?t

Professor Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Nottingham)

Professor Gierhake ist Inhaberin des Lehrstuhls f¨¹r Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie. Sie hat einen LL.M. in International Law mit den Schwerpunkten International Criminal Law, Human Rights Law und Theory of Public International Law an der University of Nottingham (Gro?britannien) absolviert. Das dortige LL.M.-Programm ist eines der vielseitigsten im englischsprachigen Raum und zieht pro Jahr ¨¹ber 130 Studierende aus aller Welt an. Dem Jahr in England schloss sich ein mehrmonatiger Aufenthalt beim International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (Den Haag, Niederlande) an.

Professor Gierhake hat ihren Beratungsschwerpunkt im Bereich des V?lker- und V?lkerstrafrechts; sie kann dabei beratende Hilfestellung sowohl bei der Wahl des LL.M.-Programms als auch bei Interesse an Praktika im Bereich der Internationalen Strafgerichtsbarkeit geben.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Gierhake vereinbaren Sie unter: lehrstuhl.gierhake@ur.de


Professor Dr. Alexander Graser, LL.M. (Harvard)

Professor Graser ist Inhaber des Lehrstuhls f¨¹r ?ffentliches Recht und Politik, insbesondere europ?isches und internationales Recht sowie Rechtsvergleichung. Er hat seinen LL.M.-Abschluss im Jahr 1996/97 an der Harvard Law School gemacht. Im akademischen Jahr 1992/93 hat er am Corpus Christi College in Oxford studiert und dort ein Diploma in Legal Studies erworben. 2008 war er Resident Scholar am St. John¡¯s College und Gast der University of Sydney School of Law. Er unterh?lt Forschungskontakte in unterschiedliche Regionen, darunter auch einige L?nder Lateinamerikas, Asiens und S¨¹d-afrika.?

Professor Graser ber?t umfassend zu Auslandsforschungs- und Studienaufenthalten einschlie?lich der einschl?gigen Finanzierungsm?glichkeiten.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Graser vereinbaren Sie unter: lehrstuhl.graser@ur.de


Professor Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale)

Professor Heese koordiniert das Projekt LL.M.-Sprechstunde. Er ist Inhaber des Lehrstuhls f¨¹r B¨¹rgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Europ?isches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung.
Neben promotions- und habilitationsbegleitenden Forschungsaufenthalten an der Harvard Law School hat Professor Heese sein eigenes Auslands-Masterstudium in den Jahren 2008/2009 an der renommiertesten der U.S.-amerikanischen Elitefakult?ten, der Yale Law School, absolviert. Seine Auslandsaufenthalte wurden durch zahlreiche in- und ausl?ndische Stipendien gef?rdert, insbesondere durch Graduiertenstipendien des DAAD, der Studienstiftung des deutschen Volkes, der Zeit-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius sowie der Yale Law School.
Seit 2012 ist Professor Heese selbst Mitglied der Auswahlkommission zur Vergabe des LL.M.-Stipendiums des DAAD, mit dem die begabtesten deutschen Graduierten gef?rdert werden, um ein LL.M.-Studium in Nordamerika oder dem Vereinigten K?nigreich zu absolvieren.?

Die Beratungsschwerpunkte von Professor Heese liegen in den Studienstandorten Nordamerika (USA, Kanada) und Vereinigtes K?nigreich und allgemein im Bereich der finanziellen F?rderung.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Heese vereinbaren Sie unter: Lehrstuhl.Heese@ur.de


Professor Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)

Professor Hellgardt ist Inhaber des Lehrstuhls f¨¹r B¨¹rgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts. Er hat ein Auslands-Masterstudium an der Harvard Law School absolviert und Forschungsaufenthalte in Oxford, Cambridge (UK) und an der Harvard Law School verbracht. F¨¹r seine Auslandsstudien und Forschungsaufenthalte erhielt Professor Hellgardt eine Vielzahl in- und ausl?ndischer Stipendien.

Professor Hellgardt ber?t zu den Studienorten Nordamerika und England sowie zu Fragen der Finanzierung von Auslandsaufenthalten.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Hellgardt vereinbaren Sie unter: Lehrstuhl.Hellgardt@ur.de


Professor Dr. Carsten Herresthal, LL.M. (Duke)

Professor Herresthal ist Inhaber des Lehrstuhls f¨¹r B¨¹rgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie.
Er hat im Jahr 1998/1999 ¨C gef?rdert durch den DAAD ¨C ein Postgraduiertenstudium an der Duke University, School of Law (USA) absolviert. Im Anschluss legte er das bar exam in New York ab und erlangte er die Anwaltszulassung im Staat New York (attorney-at-law, N.Y.).
Professor Herresthal ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und verf¨¹gt ¨¹ber sehr umfangreiche Erfahrungen mit den Bewerbungsverfahren f¨¹r Masterprogramme an amerikanischen Universit?ten.

Die Beratungsschwerpunkte von Professor Herresthal liegen im Studienstandort Nordamerika, der Anwaltszulassung in den USA sowie im Bereich der finanziellen F?rderung entsprechender Auslandsaufenthalte.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Herresthal vereinbaren Sie unter: Carsten.Herresthal@jura.uni-regensburg.de


Professor Dr. Martin L?hnig

Professor L?hnig ist Inhaber des Lehrstuhls f¨¹r B¨¹rgerliches Recht, Deutsche und Europ?ische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht. Er kooperiert er vor allem mit europ?ischen Universit?ten, insbesondere in Italien, Spanien, Polen, Ungarn und Tschechien.

Der Beratungsschwerpunkt von Professor L?hnig liegt in den Studien- und Forschungsstandorten Italien/Spanien sowie ?stliches Mitteleuropa.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor L?hnig vereinbaren Sie unter: martin.loehnig@ur.de


Professor Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago)

Professor Mayer ist Inhaberin des Lehrstuhls f¨¹r B¨¹rgerliches Recht und Internationales Privatrecht. Sie hat ¨C gef?rdert durch das Programm Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre ¨C im Jahr 2011/12 ein Postgraduiertenstudium an der Law School der University of Chicago (USA) absolviert und verf¨¹gt ¨¹ber zahlreiche Kontakte zu U.S.-amerikanischen Universit?ten und Erfahrungen im Bewerbungsprozess.

Die Beratungsschwerpunkte von Professor Mayer liegen im Studienstandort Nordamerika sowie im Bereich der finanziellen F?rderung entsprechender Auslandsaufenthalte.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Mayer vereinbaren Sie unter: claudia.mayer@ur.de


Professor Dr. Thorsten Kingreen

Professor Kingreen ist Inhaber des Lehrstuhls f¨¹r ?ffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht. Er hat u. a. an der Universit¨¦ de Gen¨¨ve studiert und seine Wahlstation Referendariat an der Deutschen Botschaft in Tel Aviv verbracht.

Professor Kingreen verf¨¹gt vor allem ¨¹ber Kontakte nach Griechenland und hat 2014/2015 ein Forschungsjahr an der University of California (Berkeley) verbracht. Er unterh?lt dort insbesondere Kontakte mit dem dortigen Institute for European Studies (IES). Durch seine Initiative ist es gelungen, eine Partnerschaft der Universit?t Regensburg mit der Universit?t in Berkeley zu etablieren. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e Partnerschaft erm?glicht Forschungsaufenthalte vorwiegend von Postgraduierten in Berkeley.

Die Beratungsschwerpunkte von Professor Kingreen liegen im Forschungsstandort Nordamerika.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor K¨¹hling vereinbaren Sie unter: Thorsten.Kingreen@jura.uni-regensburg.de


Professor Dr. J¨¹rgen K¨¹hling, LL.M. (Br¨¹ssel)

Professor K¨¹hling ist Inhaber des Lehrstuhls f¨¹r ?ffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht.
Neben eigenen Erfahrungen im Rahmen eines rechtstheoretischen LL.M.-Studiengangs in Br¨¹ssel mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes verf¨¹gt Professor K¨¹hling ¨¹ber umfassende Forschungskontakte zu U.S.-amerikanischen Universit?ten, insbesondere zur renommierten University of California, Berkeley und zu Universit?ten in Chicago und Washington.

Die Beratungsschwerpunkte von Professor K¨¹hling liegen im Forschungsstandort Nordamerika.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor K¨¹hling vereinbaren Sie unter: Juergen.Kuehling@jura.uni-regensburg.de


Professor Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Ma?trise en droit

Professor Uerpmann-Wittzack ist Inhaber des Lehrstuhls f¨¹r ?ffentliches Recht und V?lkerrecht.
Sein Auslandsstudium im s¨¹dfranz?sischen Aixen-Provence hat er mit der Ma?trise en droit, einem franz?sischen Magistergrad, abgeschlossen. Heute kooperiert er vor allem mit europ?ischen Universit?ten, namentlich in Frankreich und in Polen.

Der Beratungsschwerpunkt von Professor Uerpmann-Wittzack liegt im Studien- und Forschungsstandort Frankreich.

Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Uerpmann-Wittzack vereinbaren Sie unter:
robert.uerpmann-wittzack@ur.de sowie in der regul?ren Sprechstunde.


Transcript of Records // Informationsliteratur

Transcript of Records

Das Studium der Rechtswissenschaft ist nicht modularisiert, so dass es weder einen Modulkatalog noch festgelegte ECTS?Punkte gibt. Daher ist eine automatische Erstellung eines sog.?"Transcript of Records" nicht m?glich sondern muss manuell erfolgen. F¨¹r den Fall, dass Sie ein?entsprechendes Dokument in Englischer Sprache?im Bewerbungsverfahren vorlegen m¨¹ssen, ist unser Pr¨¹fungsamt Rechtswissenschaft die erste Anlaufstelle. Dort erhalten Sie eine komplette ?bersicht aller Studienleistungen. Im Anschluss m¨¹ssen Sie das Transcript beim International Office der UR?beantragen. Dort reichen Sie die Leistungs¨¹bersicht nebst Examenszeugnis, Diplomurkunde und SP-Pr¨¹fungsbescheinigung ein (soweit bereits vorhanden). F¨¹r die erstmalige?Erstellung wird ein kleiner Unkostenbeitrag in H?he von 20,- € erhoben (Stand: Januar 2019).


Literatur

Literatur zum LL.M.-Studium im Ausland existiert nicht in H¨¹lle und F¨¹lle. Vor allem auf diese Werke ist hinzuweisen:

  • e-fellows.net: Der LL.M.: Nutzen, Zeitpunkt, Auswahl, Bewerbung, Finanzierung, 12. Aufl. 2018
  • Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V.: USA-Masterstudium f¨¹r Juristen (LL.M., M.C.L., M.C.J.), 3. Aufl. 2008

In der Teilbibliothek Recht sind mehrere Exemplare beider B¨¹cher vorhanden (Regal bei 31/PC 5700, Eingangsbereich vom Lesesaal Recht I). Zudem k?nnen die B¨¹cher auch am Lehrstuhl von Professor Heese ausgeliehen werden. Die B¨¹cher eignen sich f¨¹r einen ersten Einstieg, k?nnen ein individuelles Beratungsgespr?ch aber nicht ersetzen.



  1. Fakult?ten

Internationales

 

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