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Schwerpunktstudium

1. SB5: Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht

Professor Heese bietet Lehrveranstaltungen für den?Schwerpunktbereich?Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht (SB?5)?an. Auch die Seminare wenden sich vornehmlich an Studierende dieses?Schwerpunktbereichs.

Bei dem SB 5 handelt es sich um den Schwerpunktbereich mit den mit Abstand gr??ten Schnittmengen zum Pflichtfachstoff der Ersten und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Durch seine betont internationale Ausrichtung, die vor allem in den Vorlesung IZVR / EuZVR und Schiedsverfahrensrecht zum Tragen kommt, handelt es sich zudem um den interessanten Schwerpunkt an der Fakult?t.??

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2. Prüfungsstoff und Prüfungsverfahren

Zum Prüfungsverfahren beachten Sie die §§ 49 bis 69 der Studien- und Prüfungsordnung. Der Pflichtstoff des SB 5 gestaltet sich ab dem SS 2022 wie folgt:??

  • Vertiefung im deutschen Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht (2?SWS)
  • Internationales und Europa?isches Zivilprozessrecht (3 SWS)
  • Schiedsverfahrensrecht (2 SWS)
  • Schlichtung und Mediation (1 SWS)
  • Grundzüge des Insolvenzrechts (2 SWS)
  • Proseminar und Hauptseminar (4 SWS)

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3. Zusatzveranstaltungen?

Im SB 5 werden regelm??ig weitere attraktive Zusatzveranstaltungen angeboten, die den Pflichtstoff des Schwerpunktbereichs abrunden und erg?nzen:?

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4. Dozenten?

Die Veranstaltungen des Schwerpunkts werden betreut von:?

  • Professor Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale)

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Vorlesung: Vertiefung ZPO I und II

Die Vorlesung wiederholt den Stoff der Pflichtfachvorlesungen ZPO I (Erkenntnisverfahren) und ZPO II (Zwangsvollstreckungsrecht) und widmet sich vertiefend ausgew?hlten Problemkreisen.?Auf diese Weise ist die Vorlesung nicht nur für die Studierenden des Schwerpunktbereichs 5 gedacht, sondern?spricht alle Studierenden an, die den Pflichtfachstoff wiederholen und ihr Verst?ndnis des Pflichtfachstoffs erweitern wollen.?


Vorlesung: IZVR / EuZVR

Die Vorlesung besch?ftigt sich mit grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und?vermittelt die notwendigen Kenntnisse auf den Gebieten der internationalen Zust?ndigkeit, der internationalen Zustellung, der Wirkung ausl?ndischer Verfahren im Inland,?des internationalen Beweisrechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Auslandstiteln. Neben dem europ?ischen Zivilprozessrecht mit seinen zahlreichen EU-Rechtsakten liegt ein besonderer Schwerpunkt der Vorlesung auf den transatlantischen Streitverfahren und dem sog. Justizkonflikt mit den USA.? ?


Vorlesung: Schiedsverfahrensrecht

Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des Schiedsverfahrensrechts, das Schiedsverfahren im engeren Sinne, die Durchsetzung und Anfechtung von Schiedssprüchen, Schiedsverfahren für besondere Sachgebiete (arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche, patentrechtliche und insolvenzrechtliche Schiedsverfahren) und das Internationale Schiedsverfahrensrecht am Beispiel der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit, der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit und der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.

Vorlesung: Schlichtung und Mediation

Die Vorlesung besch?ftigt sich mit dem im Jahre 2016 in Kraft getretenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das die Einrichtung au?ergerichtlicher Streitbeilegungsstellen für Streitigkeiten von Verbrauchern mit Unternehmen aus Kaufvertr?gen oder Dienstleistungsvertr?gen vorsieht. In Rahmen der Veranstaltung wird insbesondere auf das Verh?ltnis zum (zwingenden) materiellen Verbraucherschutzrecht eingegangen. ?berdies werden die Unterschiede zur Mediation als klassischem Konfliktbeilegungsverfahren dargestellt.


Vorlesung: Grundzüge des Insolvenzrechts

Das Insolvenzrecht wird mit Wirkung zum 1. April 2022 Bestandteil des Schwerpunktbereichs 5 (Deutsches und internationales Verfahrensrecht) als Vorlesung ?Grundzüge des Insolvenzrechts“ (2 SWS). Die Vorlesung gibt einen groben ?berblick über das Insolvenzverfahrensrecht einschl. des 2021 in Kraft getretenen vorinsolvenzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, besch?ftigt sich im Schwerpunkt aber mit dem materiellen Insolvenzrecht. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie sich das Insolvenzrecht und sein kollektiver Verteilungsmechanismus auf die Rechtsstellung aller Beteiligten auswirkt:?

Welche Rechtsstellung haben einfache Forderungsgl?ubiger im Fall der Insolvenz ihres Schuldners? Wie unterscheidet sich demgegenüber die Rechtsstellung der Inhaber von Kreditsicherheiten? Und wie die Rechtsstellung von Gl?ubigern, die nach Er?ffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen begründen? Was passiert mit schwebenden Vertragsverh?ltnissen, wenn eine der Parteien in Insolvenz f?llt? Welche Rechte k?nnen am schuldnerischen Verm?gen noch erworben werden, nachdem das Insolvenzverfahren er?ffnet wurde? Welche Auswirkungen hat die Er?ffnung eines Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsrecht und die individuelle Rechtsdurchsetzung? K?nnen Verm?gensgegenst?nde zurückgeholt werden, die der Schuldner in der Krise beiseitegeschafft hatte? Auf welchen Wegen kann sich der Schuldner mit Hilfe des Insolvenzrechts von seinen Verbindlichkeiten befreien??

Die Vorlesung ?Grundzüge des Insolvenzrechts“ knüpft auf diese Weise unmittelbar an den Pflichtfachstoff an und behandelt die Auswirkungen des Insolvenzrechts auf das allgemeine Schuldrecht, auf das Sachenrecht und auf das Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht. W?hrend sich etwa die Begründung von Kreditsicherheiten nach dem Sachenrecht richtet, zeigt sich ihre Bew?hrung erst im Insolvenzrecht. Wer das Kreditsicherungsrecht verstehen will, muss folglich auch das Insolvenzrecht verstehen. Auf diese Weise ist die Vorlesung nicht nur für die Studierenden des Schwerpunktbereichs 5 gedacht, sondern spricht alle Studierenden an, die den Pflichtfachstoff wiederholen und ihr Verst?ndnis des Pflichtfachstoffs erweitern wollen.?



  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

 

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