Die Ausbildung zur Lehrkraft für Sonderp?dagogik umfasst zwei Phasen:
Das Studium für Lehramt für Sonderp?dagogik ist zulassungsbeschr?nkt und kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Faltblatt zum Download: Lehramt für Sonderp?dagogik - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)
Im Lehramt für Sonderp?dagogik werden gem?? § 90 LPO I zwei sonderp?dagogische Fachrichtungen miteinander kombiniert: eine im Umfang von 90 Leistungspunkten (LP) (vertieftes Studium) und eine zweite im Umfang von 30 Leistungspunkten (Qualifizierungsstudium). An der Universit?t Regensburg werden die folgenden Kombinationen von Fachrichtungen angeboten:
Studierende des Lehramts für Sonderp?dagogik studieren gem?? § 91 LPO I neben den sonderp?dagogischen Fachrichtungen und den Erziehungswissenschaften entweder Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer F?chergruppe der Mittelschule.
Die Didaktik der Grundschule (§36 LPO I bzw. §26 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:
Das Studium der Grundschulp?dagogik und -didaktik setzt sich zusammen aus den Teilf?chern Grundschulp?dagogik, Schriftspracherwerb und Sachunterricht und ist für alle Studierenden des Lehramts an Grundschulen verpflichtend.
Sie studieren drei Didaktikf?cher, die gem?? § 35 LPO I folgenderma?en miteinander kombiniert werden:
Als Besonderheit bietet die Universit?t Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplin?ren Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.
Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunj?hrigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtj?hrigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe.
Durch den Erwerb von Basisqualifikationen in den F?chern Kunst, Musik und Sport sollen Studierende des Lehramts für Sonderp?dagogik auch in F?chern ausgebildet werden, die sie selbst nicht studieren, sp?ter aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entf?llt dieser Nachweis dann, wenn das jeweilige Fach im Rahmen der Didaktik der Grundschule gew?hlt wird. F?cherspezifische Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten der Kunsterziehung, der Musikp?dagogik (? Studium) und des Sportzentrums.
Die Didaktiken einer F?chergruppe der Mittelschule (§38 LPO I bzw. §27 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil) untergliedern sich in mehrere Teilbereiche:
Der relativ kleine Bereich Mittelschulp?dagogik und -didaktik wird derzeit durch das Angebot schulartenspezifischer Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Schulp?dagogik abgedeckt.
Sie studieren drei Didaktikf?cher, deren Kombinationsm?glichkeiten in § 37 LPO I geregelt sind und wie folgt lauten:
Als Besonderheit bietet die Universit?t Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplin?ren Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.
Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunj?hrigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtj?hrigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Der Nachweis entf?llt, wenn Englisch im Rahmen der Didaktiken einer F?chergruppe der Mittelschule studiert wird.
Durch den Erwerb von Basisqualifikationen im Fach Sport sollen Studierende des Lehramts für Sonderp?dagogik auch in einem Fach ausgebildet werden, das sie selbst nicht studieren, sp?ter aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entf?llt dieser Nachweis dann, wenn Sport im Rahmen der Didaktiken einer F?chergruppe der Mittelschule gew?hlt wird. Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Sportzentrums.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:
Es ist für alle Lehr?mter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu bef?higen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestm?glich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-F?chern finden Sie auf der Infoseite des EWS-Helpdesks.
Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten F?chern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.
Das Studium des Lehramts für Sonderp?dagogik kann gem?? § 92 LPO I erweitert werden. An der Universit?t Regensburg gibt es dafür die folgenden M?glichkeiten:
Erweiterung durch die dritte angebotene sonderp?dagogische Fachrichtung, die nicht schon Teil des regul?ren Studiums ist, als sonderp?dagogische Qualifikation.
Für das Studium einer Erweiterung ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zus?tzlichen Semestern anzusetzen.
?ber F?cher, die an der Universit?t Regensburg auschlie?lich als Erweiterungsf?cher angeboten werden, sowie zahlreiche lehramtsrelevante Zusatz- bzw. Zertifikatsstudieng?nge informiert die Rubrik Erweiterungsm?glichkeiten auf unserer Website.
Gem?? § 93 LPO I sind im vertieften Studium folgende Praktika zu absolvieren. Sie werden zum Teil durch korrespondierende Seminare begleitet:
Im Qualifizierungsstudium ist gem?? § 102 LPO I ein sonderp?dagogisches Blockpraktikum zu absolvieren.
Es ist ratsam, das vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, wovon drei Wochen an einem F?rderzentrum absolviert werden müssen, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gew?hrleisten. Die verbleibende Woche kann auch in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkr?fte mit der Bef?higung für das Lehramt für Sonderp?dagogik eingesetzt werden (einschlie?lich Mobiler Sonderp?dagogischer Dienste, Mobiler Sonderp?dagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen).
Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel w?hrend des Studiums abzuleisten. ?ber die genauen Modalit?ten k?nnen Sie sich in folgenden Quellen informieren:
Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil), ist in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten F?chern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen k?nnen Lehramtsstudierende und Dozierende mit gültigem RZ-Account der Universit?t Regensburg hier auf Prüfungsaufgaben vergangener Examenstermine zugreifen.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universit?t Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden k?nnen und deren Mitarbeiter:innen Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zust?ndigen Ansprechpartner:innen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Nun haben Sie einen ?berblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche l?sst sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Ma?einheiten für den workload, das hei?t für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 270 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von neun Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gem?? §22 LPO I folgenderma?en dar: