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Lehramtsstudium


Themen


Selbsteinsch?tzung zum Lehrer:innenberuf

Der Lehrer:innenberuf umfasst ein sehr breites Aufgabenspektrum, das sich auf weit mehr Bereiche erstreckt als den meisten Schüler:innen bewusst ist und dessen Ausfüllung zudem entscheidend von der Pers?nlichkeit des oder der Einzelnen abh?ngt. Zu den T?tigkeiten einer Lehrkraft geh?ren neben dem Unterricht beispielsweise auch Korrekturarbeiten, intensive Beratungsgespr?che, umfangreiche Organisations- und Verwaltungsaufgaben, der regelm??ige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und die ?bernahme zus?tzlicher Funktionen und Verantwortungen im Schulleben. Ausdauer, Belastbarkeit, Konfliktf?higkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft sowie Kompetenzen im Bereich von Zeit- und Selbstmanagement sind nur einige der Eigenschaften, über die eine Lehrkraft neben dem Fachwissen und dem p?dagogischen Wissen verfügen muss.

Um Sie bei der Studien- und Berufswahl zu unterstützen, werden inzwischen im Internet verschiedene wissenschaftsbasierte Selbsterkundungsverfahren angeboten. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e geben Ihnen vielf?ltige Informationen zum Berufsalltag einer Lehrkraft und erlauben es Ihnen, die eigenen Vorstellungen und Erwartungen mit den reellen Anforderungen des Lehrer:innenberufs zu vergleichen und auf ihre Ad?quatheit hin zu überprüfen. So soll es Ihnen erm?glicht werden, Ihre Eignung für den Lehrer:innenberuf selbst besser einsch?tzen zu k?nnen.

Interaktive Beratungs- und Informationsangebote mit Frageb?gen finden Sie zum Beispiel unter:


Einstellungsaussichten und Lehrerbedarfsprognose

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ver?ffentlicht regelm??ig im Frühjahr die Bayerische Lehrerbedarfsprognose und fasst diese in einem Informationsflyer für angehende und aktuelle Lehramtsstudierende zusammen. Die beiden Dokumente k?nnen als pdf-Dateien von der Website des Ministeriums heruntergeladen werden.

Im Moment werden sehr günstige Einstellungsaussichten für Absolvent*innen der Lehramtsstudieng?nge für Grund-, Mittel- und Realschulen sowie für Sonderp?dagogik bis mindestens 2030 prognostiziert. Für das Gymnasiallehramt ist die Situation gegenw?rtig stark abh?ngig davon, welche F?cher studiert worden sind; ab 2025 werden die Einstellungschancen gem?? der Prognose auch im Gymnasialbereich für alle F?cherkombinationen sehr günstig sein.


Studienberatung

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universit?t Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden k?nnen und deren Mitarbeiter:innen Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zust?ndigen Ansprechpartner:innen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:


F?cherspezifische Informationen

Die folgenden Links führen Sie in der Regel auf die Homepages der einzelnen F?cher, auf denen jeweils weiterführende Informationen zum Studium des entsprechenden Faches im Rahmen des Lehramtsstudiums bereitgestellt werden.


Allgemeine P?dagogik (EWS-Teilfach)


Beruf und Wirtschaft, ehem. Arbeitslehre (Didaktikfach)


Biologie


Chemie


Deutsch
Grundschule / Mittelschule / Realschule / Gymnasium


Deutsch als Zweitsprache (Erweiterungsfach/Didaktikfach)


Englisch


Erziehungswissenschaftliches Studium - EWS (allgemeine/teilfachübergreifende Informationen)


Ethik (Erweiterungsfach; auslaufend, keine Neueinschreibung mehr m?glich)


Evangelische Religionslehre


Franz?sisch
Realschule / Gymnasium


Geschichte


Griechisch


Grundschulp?dagogik und -didaktik


Italienisch


Katholische Religionslehre


Kunst


Latein


Mathematik


Medienp?dagogik (Erweiterungsfach)


Musik
Grundschule, Mittelschule, Realschule / Gymnasium


NaturWissenschaft und Technik (Didaktikfach)


P?dagogik bei geistiger Behinderung


P?dagogik im sonderp?dagogischen Schwerpunkt Lernen


P?dagogik bei Verhaltensst?rungen


Philosophie/Ethik (Erweiterungsfach; auslaufend, keine Neueinschreibung mehr m?glich)


Politik und Gesellschaft, ehem. Sozialkunde (Erweiterungsfach)


Polnisch (Erweiterungsfach)


Physik


Psychologie (EWS-Teilfach)


Russisch


Schulp?dagogik (EWS-Teilfach)


Spanisch


Sport


Tschechisch (Erweiterungsfach)


Rechtliche Grundlagen

Das Lehramtsstudium ist durch verschiedene rechtliche Grundlagen geregelt, die Sie unbedingt beachten sollten, um m?glichst reibungslos zum Abschluss des Ersten Staatsexamens zu gelangen:

Folgende Vorgaben sind bayernweit gültig:

Für Lehramtsstudierende der Universit?t Regensburg greifen darüber hinaus auch die in der universit?ren Prüfungs- und Studienordnung sowie die in den universit?ren Modulkatalogen festgelegten Regelungen.

Ausführliche und erg?nzende Informationen stellt das Prüfungssekretariat für Lehramtsstudieng?nge für Sie bereit.


Fremdsprachenkenntnisse

Bis zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen sind beim Studium einiger F?cher Kenntnisse in Griechisch, Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Im Detail informieren Sie darüber

Wenn Sie für Ihren Lehramtsstudiengang bzw. für Ihre studierten F?cher noch Fremdsprachenkenntnisse erwerben bzw. nachweisen müssen, dann k?nnen Sie sich auf den Seiten der studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) beim Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) über entsprechende Kurs- und Prüfungsangebote informieren. Nutzen Sie, sofern Sie davon betroffen sind, insbesondere die Informationen zu Sprachanforderungen und Sprachzertifikaten für den Nachweis von Englischkenntnissen.


Praktika

Lehramt an Grundschulen / Mittelschulen

Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen sind laut §34 LPO I und §36 LPO I bzw. §38 LPO I sowie seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung für den universit?ren Prüfungsteil insgesamt fünf Praktika zu absolvieren:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Schulp?dagogik sowie auf unseren schulartspezifischen Informationsseiten.

Zust?ndig für Sie ist das Praktikumsamt für Grund-, Mittel- und F?rderschulen. Dort finden sich auch die jeweils aktuellen Anmeldetermine für die verschiedenen Praktika (au?er Betriebs- und Orientierungspraktikum).

Zus?tzliche Informationen zum Betriebspraktikum bietet Ihnen das Career Center der Universit?t Regensburg.


Lehramt an Realschulen / Gymnasien

Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Realschulen bzw. Lehramt an Gymnasien sind laut §34 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch §25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil insgesamt vier Praktika zu absolvieren:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Schulp?dagogik sowie auf unseren schulartspezifischen Informationsseiten.

Zust?ndig für Sie sind das Praktikumsamt für Realschulen in der Oberpfalz bzw. das Praktikumsamt für Gymnasien in der Oberpfalz. Beachten Sie unbedingt auch die folgenden Anmeldetermine:

  • für das P?dagogisch-didaktische Praktikum: 1. Juni des Jahres bei Praktikumsbeginn im Herbst und 1. Dezember des Vorjahres bei Praktikumsbeginn im Frühjahr
  • für das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum: 15. April für das jeweils kommende Winter- und Sommersemester

Zus?tzliche Informationen zum Betriebspraktikum bietet Ihnen das Career Center der Universit?t Regensburg.


Lehramt für Sonderp?dagogik

Gem?? § 93 LPO I sind im vertieften Studium folgende Praktika zu absolvieren. Sie werden zum Teil durch korrespondierende Seminare begleitet:

  • Betriebspraktikum
  • Orientierungspraktikum
  • P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • Sonderp?dagogisches Praktikum
  • Studienbegleitendes sonderp?dagogisches Praktikum
  • Zus?tzliches studienbegleitendes Praktikum

Im Qualifizierungsstudium ist gem?? § 102 LPO I ein sonderp?dagogisches Blockpraktikum zu absolvieren.

Zust?ndig für Sie ist das Praktikumsamt für Grund-, Mittel- und F?rderschulen. Dort finden sich auch die jeweils aktuellen Anmeldetermine für die verschiedenen Praktika (au?er Betriebs- und Orientierungspraktikum).


Studienempfehlungen für Erstsemester

Die Erstsemesterempfehlungen finden Sie direkt bei den jeweiligen F?chern im Vorlesungsverzeichnisder Universit?t Regensburg (Campusportal SPUR).

Umfassende Informationen zum Studienstart erhalten Sie aber auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.

Bitte werfen Sie darüber hinaus unbedingt auch einen Blick in die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, die die Basis für Ihr Studium bilden:


Anerkennung extern erbrachter Leistungen

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anerkennung extern erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen in den Lehramtsstudieng?ngen ist an der Universit?t Regensburg durch § 13 der Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Teil der Ersten Prüfung für ein Lehramt an ?ffentlichen Schulen geregelt.

Dabei ist folgenderma?en vorzugehen:

  • Laden Sie sich den Antrag auf Anerkennung extern erbrachter Leistungen von der Homepage des Prüfungsamts herunter und füllen Sie den oberen Teil bis zum dicken schwarzen Strich in der Mitte vollst?ndig aus.
  • Begeben Sie sich mit diesem Formular sowie mit den Nachweisen über die anzuerkennenden Leistungen (Scheine / Zeugnisse sowie m?glichst genaue Kursbeschreibungen) zu den zust?ndigen Fachvertreter:innen bzw. Modulverantwortlichen, die Sie den Beschreibungen der Module entnehmen k?nnen, für die Sie eine Anerkennung beantragen m?chten. Erste Ansprechpartner:innen k?nnen auch die Fachstudienberatungen bzw. Studiengangkoordinationen der jeweiligen F?cher sein.?
  • Von den Fachvertreter:innen / Modulverantwortlichen wird Ihr Antrag geprüft und mit einer Unterschrift die Gleichwertigkeit der Leistungen best?tigt.
  • Das fertig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular ist dann zusammen mit einer Kopie der ursprünglichen Leistungsnachweise (Originale zum Abgleich bitte mitbringen!) dem zust?ndigen Prüfungsamt vorzulegen, welches anschlie?end die Verbuchung im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow vornimmt.

Anerkennung von Lehramtspraktika

Bei Anerkennungsfragen im Hinblick auf die laut § 34, § 93 und § 102 LPO I zu erbringenden Lehramtspraktika sind sowohl das Praktikumsamt als auch die universit?ren Stellen der Fachdidaktik bzw. der Schulp?dagogik notwendige bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@.


P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Leitung des Praktikumsamtes der entsprechenden Schulart sowie
Ansprechperson der Schulp?dagogik

Lehramt/Schulart Praktikumsamt Schulp?dagogik
GS/MS/FS Dr. Julia Steinbach Dr. Julia Steinbach
RS BerR Wolfgang Seifert Dr. Julia Steinbach
GYM StDin Christine Wutz Dr. Julia Steinbach

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Leitung des Praktikumsamtes der entsprechenden Schulart sowie
Ansprechperson der jeweiligen Fachdidaktik


Zus?tzliches studienbegleitendes Praktikum

Grundschule: Dr. Julia Steinbach sowie Ansprechperson der Grundschulp?dagogik
Mittelschule: Stephanie Wei?


Orientierungs-/Betriebspraktikum

Leitung des Praktikumsamtes der entsprechenden Schulart


Kontaktdaten

  • Praktikumsamt für das Lehramt an Grund-, Mittel- und F?rderschulen / Vertreterin der Schulp?dagogik: Dr. Julia Steinbach (E-Mail)
  • Praktikumsamt für das Lehramt an Realschulen (Oberpfalz): BerR Wolfgang Seifert (E-Mail)
  • Praktikumsamt für das Lehramt an Gymnasien (Oberpfalz): StDin Christine Wutz (E-Mail)

Verfahren: nach Rücksprache mit allen Beteiligten wie oben für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beschrieben


Zulassungsarbeit und Staatsexamen

Alle Lehramtsstudieng?nge an der Universit?t werden durch die Erste Staatsprüfung abgeschlossen, dabei müssen - je nach den studierten F?chern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden. Die Gesamtprüfungsnote setzt sich zu 60 % aus den Noten dieser Ersten Staatsprüfung und zu 40 % aus den Noten der universit?ren Modulprüfungen zusammen.

Zuvor ist nach §29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (auch: "Zulassungsarbeit" oder "schriftliche Hausarbeit") anzufertigen. Für diese Arbeit wenden Sie sich bitte ca. ein Jahr vor dem geplanten Examenstermin direkt an den gewünschten Prüfer oder die gewünschte Prüferin.

S?mtliche Regelungen zur Anmeldung für das Staatsexamen und zur Abgabe der Zulassungsarbeit inklusive der Fristen für die n?chsten Prüfungstermine sowie die notwendigen Antragsformulare sind auf der Homepage des Prüfungsamts zu finden.


H?ufig gestellte Fragen - FAQs

bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Seite gibt Ihnen Antworten auf die am h?ufigsten gestellten Fragen rund ums Lehramtsstudium.


1. Wie setzt sich mein Studium eigentlich zusammen?

2. Was regeln eigentlich die Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen?

3. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

4. Welcher Modulkatalog gilt für mich?

5. Welche Lehrveranstaltungen geh?ren eigentlich zu welchem Modul?

6. Was kann ich in den Allgemeinen Wahlbereich (nach § 22 LPO I) einbringen?

7. Wie bekommt man den Wahlbereich voll bzw. wie werden die Leistungen verbucht?

8. Wie kann ich mich zu Modulprüfungen, zur Zulassungsarbeit bzw. zum Staatsexamen anmelden?

9. Wie berechnet sich meine Examensnote?

10. Was muss ich tun, wenn ich neben dem Staatsexamen auch noch einen Bachelor machen m?chte?

11. Kann bei einem Studiengangswechsel in ein anderes Lehramt eine bereits bestandene Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung (EWS) angerechnet werden?


1. Wie setzt sich mein Studium eigentlich zusammen?

Einen ?berblick über den Aufbau des Lehramtsstudiums bieten Ihnen?das ?bersichtsblatt?der Koordinierungsstelle Leistungspunkte (pdf) sowie die Seiten des Regensburger Universit?tszentrums für Lehrerbildung.


2. Was regeln eigentlich die Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen?

Die Prüfungsordnungen regeln im Prinzip das ganze Studium. Darin finden Sie u. a. Bestimmungen zu m?glichen F?cherverbindungen und Erweiterungen, dem Umfang der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsfristen und Regelstudienzeiten, der Form und dem Verfahren der Prüfung, der Wiederholbarkeit von Prüfungen etc.

Für das Lehramtsstudium sind insgesamt zwei Prüfungsordnungen zu beachten:

die Lehramtsprüfungsordnung I (kurz: LPO I) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beinhaltet allgemeine Regelungen, die für das Lehramtsstudium in ganz Bayern verbindlich sind.

bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e werden in der Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil, die ausschlie?lich für die Universit?t Regensburg gilt, nochmals genauer spezifiziert. Hier k?nnen Sie unter anderem nachlesen, welche Module Sie im Laufe Ihres Studiums absolvieren müssen und welche?davon?für die Bildung der?Fachnoten relevant sind. Allerdings ist?dort lediglich festgelegt, welche Module prinzipiell zum Studium geh?ren, nicht jedoch, welche konkreten Inhalte diese Module haben.

Detaillierte Aussagen hierzu k?nnen Sie?den Modulbeschreibungen entnehmen. Dort ist?unter anderem?geregelt, welche konkreten Leistungsnachweise Sie erbringen müssen, um das jeweilige Modul erfolgreich?abzuschlie?en, und wie sich die Modulnote zusammensetzt.

Um Ihr Studium richtig zu planen, ben?tigen Sie also immer die beiden Prüfungsordnungen und die Modulbeschreibungen.


3. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Für den einzelnen Studierenden / die einzelne Studierende ist immer die Prüfungsordnung ausschlaggebend, die in Kraft war, als das Studium begonnen wurde. N?here Einzelheiten sind immer am Ende einer jeden Prüfungsordnung in den Gültigkeits- und ?bergangsbestimmungen zu finden. Bei Studienbeginn zum WS 2009/10 gilt beispielsweise die Prüfungsordnung vom 20. Oktober 2009, weil diese Ordnung zu Beginn des Wintersemesters verabschiedet wurde und im Rahmen der ?bergangsbestimmungen die Gültigkeit für diesen Zeitpunkt festgelegt ist.


4. Welcher Modulkatalog gilt für mich?

?hnlich wie bei Prüfungsordnungen gelten auch hinsichtlich des Modulkatalogs die Grunds?tze des Vertrauensschutzes, d.h. normalerweise gilt eine Fassung des Modulkatalogs vom Anfang bis zum Ende des Studiums. Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass ?nderungen in Modulen auch für Studierende Gültigkeit gewinnen, die das Fach bereits studieren, sofern sie das betreffende Modul noch nicht begonnen haben. Wenn sich beispielweise die Prüfungsart von Klausur auf Hausarbeit ?ndert, so gilt eine solche ?nderung für alle, die noch nicht damit angefangen haben, das Modul zu füllen, da kein Anspruch auf Vertrauensschutz für eine in der Zukunft liegende Prüfungsart besteht. Wenn bereits Teile des Moduls belegt wurden, so wird die Prüfungsart selbstverst?ndlich nicht umittelbar im Vorfeld modifiziert. Bei ?nderungen im Modulkatalog erfolgt immer auch eine juristische Prüfung, die die Einhaltung des Vertrauensschutzes gew?hrleistet.


5. Welche Lehrveranstaltungen geh?ren eigentlich zu welchem Modul?

Zu jedem Modul gibt es eine Modulbeschreibung. Dort sind die Inhalte, die Zust?ndigkeiten, eventuelle Voraussetzungen für die Belegung, die zu erwerbenden Kompetenzen, die Zuteilung von Leistungspunkten und natürlich die Zusammensetzung geregelt. Aus der Zusammensetzung ergibt sich, welche Leistungen Sie erbringen müssen, um ein Modul erfolgreich abzuschlie?en. Oft ist? hier nur die Art der Lehrveranstaltung (z.B. ?Proseminar aus der Sprachwissenschaft“) aufgeführt, da es h?ufig mehrere parallel angebotene, gleichwertige Kurse mit unterschiedlichen Titeln gibt.

Welche Lehrveranstaltung zu welchem Modul geh?rt, k?nnen Sie entweder den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen der Institute oder dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Ein Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie alle im Pflichtbereich aufgeführten Veranstaltungen absolviert und die Modulprüfung bestanden haben, welche auch aus mehreren Teilprüfungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen bestehen kann.


6. Was kann ich in den Allgemeinen Wahlbereich (nach § 22 LPO I) einbringen?

Im Allgemeinen Wahlbereich dürfen bei allen Schularten zus?tzliche Veranstaltungen bzw. Module aus den F?chern der eigenen F?cherkombination eingebracht werden. Veranstaltungen aus anderen Unterrichtsf?chern sind nicht erlaubt (z.B. F?cherkombination Mathe/Physik kann keine Lehrveranstaltungen aus Biologie verwenden; F?cherkombination Deutsch/Englisch kann keine Veranstaltungen aus Geschichte einbringen etc.).?Innerhalb der gew?hlten F?cherkombination k?nnen Lehrveranstaltungen und Module berücksichtigt werden, welche nicht im Rahmen des Pflichtprogramms ben?tigt werden.

ACHTUNG: Einzige Ausnahme bildet der Bereich EWS beim Lehramt an Gymnasien. Laut LPO I dürfen Studierende des Lehramts Gymnasium keine Leistungspunkte aus Veranstaltungen aus dem erziehungswissenschaftlichen Bereich im Allgemeinen Wahlbereich verwenden. Studierende der anderen Schularten Grund-, Haupt- und Realschule k?nnen entsprechende Kurse auch im Allgemeinen Wahlbereich einbringen.

Zu den studierten F?chern z?hlt auch ein eventuelles Dritt- bzw. Erweiterungsfach. Hier dürfen allerdings analog zu den regul?ren F?chern nur solche Kurse bzw. Module in den Wahlbereich eingebracht werden, die nicht zum Pflichtprogramm des Dritt- bzw. Erweiterungsfachs geh?ren.

Zus?tzlich zu Modulen und Kursen der eigenen F?cher dürfen einige erg?nzende Angebote im Wahlbereich verwendet werden:

  • Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK), oder aus dem Angebot eines Unterrichtsfachs (auch, wenn es nicht studiert wird), z.B. Lateinkenntnisse
  • Rhetorikkurse des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)
  • Module der Studienbegleitenden IT-Ausbildung des Rechenzentrums (RZ)

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum wird zwar nicht direkt im Wahlbereich verbucht (sondern normalerweise in der entsprechenden Fachdidaktik), die dazugeh?rigen Leistungspunkte flie?en aber in den freien Bereich ein (siehe ?Wie bekommt man den Wahlbereich voll bzw. wie werden die Leistungen verbucht?“).

Die genauen Regelungen zu einbringbaren Modulen und Lehrveranstaltungen sind in der Prüfungs- und Studienordnung zu finden (Version ab 14. April 2011).


7. Wie bekommt man den Wahlbereich voll bzw. wie werden die Leistungen verbucht?

Der Wahlbereich wird haupts?chlich implizit gefüllt. D.h. es müssen nicht unbedingt Lehrveranstaltungen bzw. Module direkt in den Wahlbereich gebucht werden. In der Regel ist es ausreichend, wenn entsprechend ?zu viele“ Leistungspunkte in den sonstigen F?chern verbucht sind. Das funktioniert so: in EWS sind mindestens 35 LP für das erfolgreiche Ablegen des Fachs erforderlich. Wenn nun aufgrund der absolvierten Veranstaltungen bzw. Module in diesem Bereich mehr als 35 LP verbucht sind, so werden diese ??berschusspunkte“ automatisch mit dem Wahlbereich verrechnet (ACHTUNG: Ausnahme Lehramt Gymnasium! Aufgrund der Regelung der LPO I ist dies beim Lehramt Gymnasium leider nicht so. Hier verfallen eventuelle ?berschusspunkte aus dem erziehungswissenschaftlichen Bereich).

Ebenso wird in den Unterrichtsf?chern oder den Dritteldidaktikf?chern verfahren. Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum wird beispielsweise in der betreffenden Fachdidaktik verbucht. Die dadurch entstehenden ?berschusspunkte werden mit dem Wahlbereich verrechnet. Im Extremfall kann man also die ?15 LP Wahlbereich“ erfüllen, ohne eine einzige Leistung dort verbucht zu haben (sofern in den anderen F?chern genügend ?berschusspunkte vorhanden sind).

Leistungen aus der eigenen F?cherkombination sollten auch immer im Rahmen dieser F?cher verbucht werden (in Flexnow steht hierfür die Option ?zus?tzliche Pflichtpunkte“ zur Verfügung). Es ist aber natürlich auch m?glich, die Leistungen direkt im Wahlbereich zu verbuchen. Dazu muss derzeit allerdings ein Antrag beim Prüfungsamt eingereicht werden, da eine selbstst?ndige Anmeldung in diesem Bereich in Flexnow aktuell nicht vorgesehen ist.

Die zus?tzlichen Angebote von RZ, ZSK und anderen Einrichtungen werden bisher nicht über Flexnow verwaltet. Daher müssen diese Leistungen im Prüfungsamt eingereicht und im Wahlbereich verbucht werden. Entsprechende Antr?ge stehen auf der Homepage des Prüfungsamts zu Verfügung.


8. Wie kann ich mich zu Modulprüfungen, zur Zulassungsarbeit bzw. zum Staatsexamen anmelden?

Die Anmeldung zu den verschiedenen Prüfungen erfolgt unterschiedlich.

Die Meldung zu den einzelnen Prüfungen im Rahmen der Module w?hrend des Studiums geschieht online über die Prüfungsverwaltungssoftware Flexnow.

Die Anmeldung zur Zulassungsarbeit (inkl. Themenabsprache etc.) erfolgt relativ informell direkt beim Themensteller. Alles weitere wie Abgabe der Arbeit beim Themensteller, Einreichung im Prüfungsamt, kann im jeweils zust?ndigen Prüfungsamt erfragt werden. Dort gibt es auch eventuell notwendige Antr?ge.

S?mtliche Regelungen zur Anmeldung für das Staatsexamen sind auf der Homepage des Prüfungsamts zu finden.


9. Wie berechnet sich meine Examensnote?

bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Frage ist leider nicht ganz einfach zu beantworten. Für die Berechnung der Endnote müssen mehrere Schritte vollzogen werden.

1. Modulnoten

Zuerst muss man für jedes absolvierte Modul anhand der Vorgaben der Modulbeschreibung die entsprechende Modulnote berechnen. Dabei k?nnen einzelne Module auch ohne Note abgeschlossen werden. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e?haben dann selbstverst?ndlich keinerlei Auswirkung?auf die weitere Notenzusammensetzung.

2.a) Fachnoten - universit?re Prüfungsanteile

Danach müssen die Modulnoten anhand der Vorgaben der universit?ren Prüfungs- und Studienordnung miteinander verrechnet werden, um die verschiedenen Fachnoten für die universit?ren Prüfungsanteile zu bilden. Erforderlich sind je eine Note für die Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs?bzw. der Unterrichtsf?cher?sowie?je eine Note für die Fachdidaktik des Unterrichtsfachs bzw. der Unterrichtsf?cher, die dann wiederum miteinander verrechnet werden müssen.?Darüber hinaus ist je eine Note für den erziehungswissenschaftlichen Bereich?sowie?ggf. für den Bereich Didaktik der Grundschule bzw. Didaktiken einer F?chergruppe der Hauptschule erforderlich. Insbesondere für den letztgenannten?Bereich?kann sich die Berechnung relativ komplex gestalten,?weil dafür?die Leistungen der verschiedenen Teilf?cher zu berüchsichtigen sind.??

2.b) Fachnoten - Prüfungsanteile aus dem Staatsexamen

Sofern?das Staatsexamen in einem Fach mehrere Prüfungen vorsieht, wird daraus die gem?? den Vorgaben der LPO I vorgesehene gewichtete Durchschnittsnote gebildet.

3. Gesamtnote im Unterrichtsfach

Die Noten für die Fachdidaktik und die Fachwissenschaft im Unterrichtsfach bzw. in den Unterrichtsf?chern setzen sich jeweils zu 40 % aus den universit?ren Anteilen?und zu 60 % aus den Ergebnissen aus den entsprechenden Staatsexamensprüfungen zusammen.

Im Bereich des nicht vertieft studierten Lehramts (Grund-, Haupt- und Realschule) wird die so entstandene Fachdidaktiknote einfach gewichtet und die Note der Fachwissenschaft dreifach gewichtet (Teiler 4).

Beim vertieft studiernten Lehramt (Gymnasium) wird die Note der Fachdidaktik einfach gewichtet und die Note der Fachwissenschaft achtfach gewichtet (Teiler 9).

4. Gesamtnote im erziehungswissenschaftlichen Bereich sowie in der Didaktik der Grundschule bzw. den Didaktiken einer F?chergruppe der Hauptschule

Die?vorliegenden?universit?ren Durchschnittsnoten werden bei den ?Nicht-Unterrichtsf?chern“ (= EWS, Didaktik der Grundschule, Didaktiken einer F?chergruppe der Hauptschule)?im Verh?ltnis von?40 % zu 60 %?jeweils mit den Noten der entsprechenden Examensprüfungen verrechnet.

5. Endnote

Die nun vorliegenden Fachnoten für das Unterrichtsfach bzw. die Unterrichtsf?cher, den erziehungswissenschaftlichen Bereich und ggf. die Didaktik der Grundschule bzw. die Didaktiken einer F?chergruppe der Hauptschule sind nun abschlie?end noch mit der Note der Zulassungsarbeit zu einer Endnote zu verrechnen.

Bei der Berechnung der Endnote beim Lehramt Grund-, Haupt- und Realschule wird die Fachnote EWS zweifach gewichtet. Die Fachnoten der Unterrichtsf?cher bei Realschule?bzw. bei Grund- und Hauptschule die Fachnoten des Unterrichtsfachs und der Didaktik der Grundschule bzw. der Didaktiken einer F?chergruppe der Hauptschule?werden jeweils dreifach gewichtet. Die Note der Zulassungsarbeit wird einfach gewichtet.?Schlie?lich wird die Summe?daraus durch?neun geteilt.

Bei der Berechnung der Endnote beim Lehramt Gymnasium wird die Fachnote EWS einfach gewichtet, die Fachnoten der beiden Unterrichtsf?cher werden je dreifach gewichtet, und die Zulassungsarbeit wird einfach gewichtet. Der?Teiler ist folglich acht.

Graphisch l?sst sich das oben beschriebene Vorgehen folgenderma?en veranschaulichen:

Notenberechnung im Lehramt

Zudem soll Ihnen ein Rechenbeispiel aus dem Bereich Lehramt Grundschule zur besseren Erl?uterung dienen:

1. Unterrichtsfach:
Durchschnittsnote aus den Modulen: 1,77;
Durchschnittsnote aus den Examensprüfungen 2,00
2. Fachdidaktik:
Durchschnittsnote aus den Modulen: 2,00;
Durchschnittsnote aus den Examensprüfungen 2,30
3. EWS:
Durchschnittsnote aus den Modulen von: 2,50;
Durchschnittsnote aus den Examensprüfungen: 1,00
4. Fach ?Didaktik der Grundschule“:
Durchschnittsnote aus den Modulen: 1,87;
Durchschnittsnote aus den Examensprüfungen 2,30
5. Note der Zulassungsarbeit: 1,00

Zun?chst muss eine Fachnote Fachwissenschaft Unterrichtsfach gebildet werden.
(1,77?x 40?+ 2,00 X?60) : 100 = 1,908
(weiterrechnen mit 1,90, weil die dritte Stelle ohne Rundung gestrichen wird).

Analog?erfolgt die Berechnung der Fachnote Fachdidaktik Unterrichtsfach:
(2,00?x 40?+ 2,30?x 60) : 100 = 2,18

Daraus ergibt sich die Fachnote Unterrichtsfach folgenderma?en:
(1,90 x?3?+ 2,18?x 1) :?4 = 1,97

Die EWS-Fachnote berechnet sich so:
(2,5 x?40?+ 1,00?x 60) : 100 = 1,60

Im?Bereich ?Didaktik der Grundschule“ errechnet sich die Fachnote?wie folgt:
(1,87 x?40?+ 2,3?x?60) : 100?= 2,12

Aus diesen Noten kann nun die Gesamtnote berechnet werden:
Unterrichtsfach: 1,97 x?3 = 5,91
EWS: 1,6?x 2 = 3,2
Didaktik der Grundschule: 2,12?x 3 = 6,36
Zulassungsarbeit: 1,00?x 1 = 1,00
5,91 + 3,2 + 6,36 + 1 = 16,47
16,47 : 9 = 1,83

Die Examensendnote?lautet demnach 1,83.


10. Was muss ich tun, wenn ich neben dem Staatsexamen auch noch einen Bachelor machen m?chte?

Eine irgendwie geartete ?Anerkennung des Lehramts als Bachelor“ gibt es nicht. D.h. allein aufgrund eines erfolgreich absolvierten Lehramtsstudiums wird keinesfalls ein Bachelorgrad verliehen. Es ist aber natürlich m?glich, Leistungen aus dem Lehramtsstudium auf einen Bachelorstudiengang anzurechnen, sofern die Leistungen gleichwertig sind.?In der Regel?ist dies nur beim Lehramt Gymnasium in relativ gro?em Umfang gew?hrleistet. Die nicht vertieften Lehr?mter?weisen meist gr??ere Abweichungen von den Studieninhalten der Bachelorstudieng?nge auf.

Bei eher naturwissenschaftlichen F?cherkombinationen (z.B. Mathe / Physik) ist die Anerkennung tendenziell schwieriger, da die entsprechenden Bachelorstudieng?nge (Bachelor of Science; B.Sc.) ?Ein-F?cher-Studieng?nge“ sind, also keine F?cherkombination vorsehen, sondern?ausschlie?lich aus einem Studienfach bestehen. Daher gibt es oft gro?e ?berschneidungen mit einem der Unterrichtsf?cher, das andere kann jedoch leider nicht oder nur teilweise angerechnet werden.

Bei eher geisteswissenschaftlichen F?cherkombinationen (z.B. Deutsch / Geschichte) ist die Anerkennung einfacher. Der entsprechende Studiengang (Bachelor of Arts; B.A.) der Philosophischen Fakult?ten besteht genau wie das Lehramt aus einer F?cherkombination; es werden also mindestens zwei?F?cher studiert, was zur Folge hat, dass?die Quote der gleichwertigen Leistungen tendenziell h?her ist.

Eine erfolgreich absolvierte Zulassungsarbeit kann, sofern sie inhaltlich gleichwertig ist, als Bachelorarbeit angerechnet werden.?bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ ist?jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. Ein rechtlicher Anspruch auf Anerkennung besteht nicht.
Da die Anrechungsmechanismen relativ kompliziert sind, wird grunds?tzlich eine pers?nliche Beratung empfohlen. Ansprechpartner bei den geisteswissenschaftlichen F?chern ist hier die Koordinierungsstelle Leistungspunkte.


11. Kann bei einem Studiengangswechsel in ein anderes Lehramt eine bereits bestandene Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung (EWS) angerechnet werden?

Eine bereits bestandene Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann nur beim Wechsel vom Studiengang Lehramt an Grundschulen hin zum Studiengang Lehramt an Haupt- bzw. Mittelschulen und umgekehrt auf Antrag angerechnet werden, denn für diese beiden F?cher ist die Aufgabenstellung in der Ersten Staatsprüfung identisch. In den anderen F?llen ist eine solche Anrechnung beim Studiengangswechsel leider nicht m?glich.


Links

Im Folgenden haben wir einige wichtige und interessante weiterführende Links rund ums Lehramt für Sie zusammengestellt:

Innerhalb der Universit?t

Au?erhalb der Universit?t



Ausführliche Informationen zum Studium aller Lehr?mter finden Sie auch in der Broschüre "Lehramt-Studium an der UR" der Zentralen Studienberatung, die hier heruntergeladen werden kann.


Studierendenzahlen im Lehramt

Die Lehramtsausbildung spielt an der Universit?t Regensburg eine gro?e Rolle: Ca. 1/4 aller Studierenden ist in einem der fünf Lehramtsstudieng?nge eingeschrieben. Das nachstehende Diagramm gibt für die letzten zehn Jahre einen ?berblick über die Entwicklung der Studierendenzahlen in den verschiedenen Lehr?mtern (eine vergr??erte Darstellung erh?lt man durch einen Klick ins Diagramm).


  1. STARTSEITE UR

Regensburger Universit?tszentrum für Lehrerbildung (RUL)

LEITUNG:

Prof. Dr. Anita Schilcher

Prof. Dr. Astrid Rank

Rul Logo Website

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