Staatsexamen
Lehramt Grundschule: Es wird ein Unterrichtsfach mit einer Kombination aus drei Didaktikf?chern und dem Fach Grundschulp?dagogik und -didaktik kombiniert. Darüber hinaus wird der Studiengang durch das Erziehungswissenschaftliche Studium erg?nzt.
Es ergibt sich demnach folgende F?cherkombination:
Welche F?cherverbindungen Sie beim Studium des Lehramtes w?hlen k?nnen, finden Sie in den Listen der Kombinationsm?glichkeiten.
Musik als Unterrichtsfach (§ 52 LPO I): Eignungsprüfung erforderlich
Musik als Didaktikfach (§ 36 LPO I): Eignungsprüfung nicht erforderlich
Vermittlung fachdidaktischer, fachwissenschaftlicher und musikpraktischer F?higkeiten und Kenntnisse
berufsfeldspezifische Lehrprofessionalit?t
Laut Lehramtsprüfungsordnung I?(=LPO I), §§ 34, 36 und 38 sind folgende Praktika abzuleisten:?
?ber die genauen Modalit?ten k?nnen Sie sich in folgenden Quellen informieren:
keine Angaben
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, betr?gt 7 Semester. Die tats?chliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt ist.
Insgesamt 210 ECTS-Punkte, davon 54 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach, 12 ECTS-Punkte Fachdidaktik, 70 ECTS-Punkte Didaktik der Grundschule, 35 ECTS-Punkte EWS, 10 ECTS-Punkte Hausarbeit, 15 ECTS-Punkte Wahlbereich, 6 ECTS-Punkte Praktikum und weitere 8 ECTS-Punkte EWS.
Deutsch
nur im Wintersemester
Musik als Didaktikfach:
grundlegende musikpraktische F?higkeiten (Singen und Instrumentalspiel)
Musik als Unterrichtsfach:
künstlerische Qualifikation (Gesang, Instrumentalspiel), grundlegende musiktheoretische Kenntnisse; Basiskompetenzen zur Anleitung einer musizierenden Gruppe
Informationen zur Eignungsprüfung
Nein, der Studiengang ist nicht zulassungsbeschr?nkt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich für Musik als Unterrichtsfach einer Eignungsprüfung unterziehen müssen.
Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife oder eine berufliche Qualifikation.
Wenn Sie Musik als Unterrichtsfach studieren m?chten, müssen Sie sich au?erdem schriftlich zur Eignungsprüfung anmelden.
Informationen zum ?rtlichen Auswahlverfahren finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Wenn Sie Musik als Unterrichtsfach studieren m?chten, beachten Sie bitte den Anmeldeschluss für die Eignungsprüfung jeweils am 30. April eines Jahres. Die Eignungsprüfung selbst findet in der Regel Mitte Juli statt.
Informationen für ausl?ndische Bewerber
Nach einer erfolgreichen Bewerbung und der bestandenen Eignungsprüfung k?nnen Sie sich einschreiben. Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den ben?tigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Bis zur Anmeldung zum Staatsexamen ist der Nachweis fremdsprachlicher Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) zu erbringen, wenn Englisch nicht als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule gew?hlt wird (LPO I § 36).
Informationen zu Deutschnachweisen für ausl?ndische Bewerber
Informationen zu den für die Einschreibung sowie die Bewerbung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Wenn sie Musik als Unterrichtsfach studieren m?chten, beachten Sie bitte das Anmeldeformular für die Eignungsprüfung (PDF/155 KB).
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für ausl?ndische Bewerber.