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Zweiw?chiges Blockpraktikum

nach § 102 LPO I

Die rechtlichen Grundlagen für das zweiw?chige Blockpraktikum ?k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.

Zusammenfassend gilt für das zweiw?chige Blockpraktikum:

  • Im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsstudium einer sonderp?dagogischen Fachrichtung ist ein zweiw?chiges Praktikum an einer F?rderschule der gew?hlten Fachrichtung abzuleisten.
  • Das zusammenh?ngende zweiw?chige?Praktikum umfasst mindestens 10 Schultage. Es ist w?hrend der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten und steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gew?hlten sonderp?dagogischen Fachrichtung.
  • Das Praktikum entf?llt, wenn eine mindestens vierw?chige zusammenh?ngende Unterrichtst?tigkeit an einer F?rderschule der Fachrichtung nachgewiesen wird. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e muss der gew?hlten sonderp?dagogischen Fachrichtung des Qualifizierungsstudiums entsprechen.

  1. Fakult?t für Humanwissenschaften
  2. Institut für Bildungswissenschaft