nach § 93 Abs. 1 Nr. 5 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das studienbegleitende sonderp?dagogische Praktikum (im Folgenden als SSP abgekürzt) k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das studienbegleitende sonderp?dagogische Praktikum (SSP):
- Das SSP wird in einer F?rderschule der gew?hlten Fachrichtung abgeleistet.
- Es findet jeden Mittwoch in zwei aufeinanderfolgenden Semester statt. Der Umfang betr?gt mindestens vier Wochenstunden.
- Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Zum Praktikum werden didaktische?Lehrveranstaltungen in der gew?hlten sonderp?dagogischen Fachrichtung angeboten.