nach § 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das sonderp?dagogische Blockpraktikum (im Folgenden als SP abgekürzt) k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das sonderp?dagogische Blockpraktikum (SP):
- Das SP wird in einer F?rderschule der gew?hlten vertieft studierten sonderp?dagogischen Fachrichtung abgeleistet.
- Es handelt sich um ein zusammenh?ngendes vierw?chiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit mindestens 20 Schultagen und mindestens 100 Unterrichtsstunden.
- Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Zum Praktikum werden didaktische?Lehrveranstaltungen in der gew?hlten vertieft studierten sonderp?dagogischen Fachrichtung angeboten.