(nach § 93 Abs. 2 i.V. m. §36 Abs. 1 Nr. 1 bzw. §38 Abs. 1 Nr.3 LPO I)
Die rechtlichen Grundlagen für das zus?tzliche studienbegleitende Praktikum (im folgenden als ZSP abgekürzt) k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das zus?tzliche studienbegleitende Praktikum (ZSP):
- Das ZSP findet w?hrend des Semesters immer am Mittwoch statt und umfasst drei Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung.
- Das ZSP soll nach Absolvierung aller Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) abgeleistet werden.
- Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Zu diesem Praktikum findet eine entsprechende Begleitveranstaltung statt.
- Drei eigenst?ndige Lehrversuche sind verpflichtend.