§ 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das P?dagogisch-didaktische Schulpraktikum (im folgenden als PD abgekürzt) k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das P?dagogisch-didaktische Schulpraktikum (PD):
- Voraussetzung für das PD-Praktium?ist das komplett abgeleistete Orientierungspraktikum und das Modul Schulp?dagogik.
- Das PD-Praktikum?umfasst 150 bis 160 Stunden, die in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen.?
- Das PD-Praktikum?sollte nach dem zweiten oder dritten Semester abgeleistet werden.
- Vorbereitende Veranstaltungen?sind verpflichtend (in Regensburg: das abgeschlossene Modul Schulp?dagogik) .
- Die Bearbeitung eines Aufgabengeheftes? ist verpflichtend.
- Die Anmeldung zum PD-Praktikum?erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Zur Anmeldung ist die Best?tigung über das erfolgreich abgeleistete Orientierungspraktikum im Original mitzubringen.
- Um 6 Leistungspunkte für dieses Praktikum zu erhalten, müssen Sie sich hierfür in FlexNow anmelden (bitte beachten Sie für die Anmeldung in FlexNow die Informationen beim Lehrstuhl Schulp?gogik).?
- Nach der Anmeldung in FlexNow, der Abgabe des bearbeiteten Aufgabengeheftes und erfolgreicher Attestierung von Praktikumslehrkraft und Dozierenden der Schulp?dagogik werden Ihnen die entprechenden Punkte gut geschrieben.