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Orientierungspraktikum

nach § 34 LPO?I

Die rechtlichen Grundlagen für das Orientierungspraktikum (im folgenden als OP abgekürzt) k?nnen Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.

Zusammenfassend bedeutet dies:

  • Das OP soll in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden; eine Ableistung direkt nach der letzten Abiturprüfung ist m?glich.
  • Das OP soll einen Umfang von mindestens vier Wochen mit ca. 20 (Vollzeit-)Wochenstunden haben. Pro Tag dürfen drei Stunden nicht unterschritten werden.
  • Sie wenden sich direkt an die?Schulleitung?der von Ihnen gewünschten Schule.
  • Drei Wochen sind an einem F?rderzentrum abzuleisten. Die vierte Woche kann in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkr?fte mit der Bef?higung für das Lehramt für Sonderp?dagogik eingesetzt werden (einschlie?lich Mobiler Sonderp?dagogischer Dienste, Mobiler Sonderp?dagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen).?
  • Es muss an zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden.?
  • Eine Woche muss mindestens an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden, der Rest ist auch an anderen Schulen (auch Ausland)?m?glich.
  • Lassen Sie sich das OP jeweils mit Unterschrift und Schulstempel auf einem Bescheinigungsformular (PDF/50 KB) best?tigen.

  1. Fakult?t für Humanwissenschaften
  2. Institut für Bildungswissenschaft

Praktikumsamt für Grund-, Mittel- und F?rderschulen

Psychologie

Postanschrift:

Universit?tsstr. 31

93053 Regensburg