Zum 1.12.2019 sind ?nderungen der LPO I (2008) in Kraft getreten, die das Lehramtsstudium Ethik (GS/MS/RS) betreffen. Studierende, die im Herbst 2022 oder danach zum Examen (erstmalig) antreten, müssen unabh?ngig vom Zeitpunkt, zu dem sie sich eingeschrieben haben, für die Zulassung zum Examen die neuen Bedingungen erfüllen.
Das Erweiterungsfach Ethik für das Studium des Lehramts an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und des Lehramts für Sonderp?dagogik wurde zum Wintersemester 2022/23 an der Universit?t Regensburg aufgehoben. Es werden keine Studierenden mehr neu in dieses Erweiterungsfach aufgenommen. Studierenden des Erweiterungsfaches Ethik werden letztmalig im Wintersemester 2024/25 (bis 31. M?rz 2025) Lehrveranstaltungen und universit?re Prüfungen angeboten. Studierende k?nnen nach Ablauf dieser Frist an der Universit?t Regensburg keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach Ethik mehr ablegen und verlieren ihren universit?ren Prüfungsanspruch. Für die Teilnahme an der Ersten Staatsprüfung auch nach Ablauf dieser Frist gelten die Regelungen der LPO I, die von diesen ?bergangsbestimmungen unberührt bleiben.
Das Institut für Philosophie betreut die Ausbildung im Fach Ethik für den Studiengang Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen. An der Universit?t Regensburg kann das Fach Ethik (GS/MS/RS) nur als Erweiterungsfach zu den regul?ren Lehramtsf?chern studiert werden.
Die?Lehramtsprüfungsordnung?I (kurz:?LPO I)?regelt die Anforderungen in § 45, den Sie unten unter "Prüfungsordnungen" verlinkt finden. Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats und der Bayerischen Staatsregierung.
Das Studium verl?ngert die Regelstudienzeit um zwei Semester (siehe LPO I §20, Abs. 2,?Satz 2). Sie k?nnen Ethik über mehrere Semester parallel zu Ihrem sonstigen Lehramtsstudium studieren oder sich zwei Semester ausschlie?lich (oder prim?r) dem?Studium des Fachs Ethik widmen.?
Mit einem Erweiterungsfach verbessern sich Ihre Einstellungschancen, Details finden Sie?hier.
Die LPO sieht zwei Komponenten vor: einen sogenannten Universit?ren Leistungsnachweis (ULN) und das Staatsexamen in Form schriftlicher Prüfungen. Mit dem ULN weisen Sie auch Kenntnisse nach, die nicht Teil des?Staatsexamens sind. Im Staatsexamen werden auch Gebiete (z.B. die Fachdidaktik) geprüft, die nicht bereits im ULN nachgewiesen wurden.
Dementsprechend ist auch das Studium aufgebaut:
ULN:?Sie belegen Lehrveranstaltungen aus den Teilgebieten "Grundlagen der philosophischen Ethik" und "Religionsphilosophie und grundlegende Kenntnisse über die Weltreligionen", für deren erfolgreichen Abschluss Sie den universit?ren Leistungsnachweis (ULN) erhalten.
Vorbereitung auf das Staatsexamen:?Sie bereiten sich auf das Staatsexamen vor, indem Sie weitere Lehrveranstaltungen besuchen und/oder sich im Selbststudium die Inhalte aneignen. Leistungspunkte müssen hier nicht nachgewiesen werden.
Bei dem?Universit?ren?Leistungsnachweis?(ULN)?handelt es sich um eine Best?tigung, dass Sie das Studium ordentlich absolviert haben und die n?tigen Leistungsnachweise erbracht haben. Er wird vom Institut für Philosophie vergeben.?Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der Fachstudienberatung Philosophie auf und bringen Sie Nachweise (Papierscheine) über die von Ihnen belegten?Lehrveranstaltungen mit. Sobald Sie den ULN?erhalten haben, k?nnen Sie sich im?Prüfungsamt für die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach anmelden.
Für den ULN im Studiengang Ethik (GS/MS/RS) ist der erfolgreiche Besuch folgender Veranstaltungen nachzuweisen:
1. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Grundlagen der systematischen Ethik (§45, Abs. 1, Nr. 2a)
2. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Klassische Werke der Ethik (§45, Abs. 1, Nr. 2b)
oder
3. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Religionsphilosophie und grundlegende Kenntnisse über die Weltreligionen (§45, Abs. 1, Nr. 5)
In den Einführungsvorlesungen besteht der?Leistungsnachweis?in einer Klausur, in den ?bungen bzw. Proseminaren ist jeweils die für den BA-Studiengang vorgesehene Studienleistung zu erbringen.
Als Leistungsnachweis lassen Sie sich jeweils einen Papierschein für den?ULN?aush?ndigen (keine Anmeldung über FlexNow!), den Sie dann zur Ausstellung des ULN der Fachstudienberatung Philosophie vorlegen. Der ULN ist unbenotet.
Damit das Staatsexamen erfolgreich bestanden werden kann, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen dringend empfohlen.?Besonders wichtig sind die folgenden Lehrveranstaltungen:
Proseminare "Fachdidaktik Philosophie"
Lehrveranstaltungen zu Teilbereichen der Angewandten Ethik (siehe unten)
weitere Lehrveranstaltungen zur theoretischen Philosophie, Klassikern der Ethik, Religionsphilosophie usw.
Ein Leistungsnachweis muss in diesen Lehrveranstaltungen nicht erbracht werden.
Wichtig:?Wenn Sie in diesen Lehrveranstaltungen LP erwerben, k?nnen Sie diesen auch an anderer Stelle in Ihrem Lehramtsstudiengang (z. B. EWS gesellschaftswissenschaftlicher Bereich) einbringen.?
Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen laut §45 LPO I umfassen:
1. Eine Aufgabe aus dem Bereich Kenntnisse der philosophischen Ethik auf der Grundlage ausgew?hlter klassischer Werke.
2. Eine Aufgabe aus den folgenden Bereichen der Angewandten Ethik:
3. Eine Aufgabe aus der Fachdidaktik gem?? § 33 LPO I.
Das Staatsexamen besteht aus drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei Stunden:
Eine Aufgabe aus dem Bereich Kenntnisse der philosophischen Ethik auf der Grundlage ausgew?hlter klassischer Werke; vier Themen werden zur Wahl gestellt.
Eine Aufgabe aus den genannten Teilbereichen der angewandten Ethik; vier Themen werden zur Wahl gestellt.
eine?Aufgabe aus der Fachdidaktik; drei Themen werden zur Wahl gestellt.
Dr. Peter Wiersbinski
Geb?ude PT Zi. 4.3.19
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