Diebstahl von Privateigentum
Sollten Sie pers?nlich Opfer eines Diebstahls werden, erstatten Sie bitte selbst eine Anzeige bei der Polizei.
Sachbesch?digung oder ?Diebstahl von Eigentum der Universit?t
Falls Eigentum der Universit?t vors?tzlich besch?digt oder gestohlen wird, erstattet die Universit?t eine Anzeige bei der Polizei und stellt Strafantrag.
Wichtig ist, dass solche Vorf?lle sofort gemeldet werden, damit die Polizei zeitnah die Ermittlungen einleiten kann. Sollte Ihr Bereich betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch oder per Mail an das Referat V/4. Im Fall eines Einbruchs mit entsprechenden Spuren k?nnen Sie die Polizei auch direkt unter der Telefonnummer 110 verst?ndigen.
Zur Unterstützung der Ermittlungen leiten wir m?glichst viele Details des jeweiligen Vorfalls an die Polizei weiter. Bitte laden Sie sich dazu folgendes Formular herunter, füllen Sie es m?glichst genau aus und senden Sie es dann unterschrieben an das Referat V/4.
Falls ein inventarisierter Gegenstand gestohlen wurde, muss gleichzeitig eine Meldung an unsere Bestandsverwaltung erfolgen, damit der Gegenstand aus der Inventarliste entfernt werden kann.
Sollte der Verdacht bestehen, dass der Diebstahl m?glicher Weise durch einen Besch?ftigten der Universit?t begangen wurde, so ist unverzüglich die vorgesetzte Person zu informieren. Der oder die Vorgesetzte hat sich sodann unverzüglich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen. Da die ggf. erforderlichen arbeitsrechtlichen Ma?nahmen (Anh?rung bzgl. Verdachts- oder Tatkündigung, Abmahnung) zum Teil die Einhaltung fixer Fristen voraussetzen, ist die sofortige Unterrichtung der Personalabteilung ?zwingend erforderlich.