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Exkursionsbus

Nutzungsregelung f¨¹r den Exkursionsbus
Allgemeine Erl?uterungen

Bus-quadrat


Zweckbestimmung

Der Exkursionsbus der Universit?t Regensburg (VW Caravelle; 8-Sitzer, ohne AHK) steht allen Mitgliedern der Universit?t im Rahmen von Lehre und Forschung, vorrangig zur Durchf¨¹hrung von Exkursionen mit Studierenden, zur Verf¨¹gung. Anderweitige Nutzungsarten haben geringere Priorit?t und k?nnen nur nach R¨¹cksprache erfolgen.


Zust?ndigkeit

Die Administration des Exkursionsbusses erfolgt ¨¹ber die Technische Zentrale durch das Referat V/5, Umweltschutz und Logistik. Hier werden die Dienstfahrzeuge der UR in regelm??igen Abst?nden gepr¨¹ft und gewartet, um somit einen ordnungsgem??en, technischen Zustand und eine hohe Verf¨¹gbarkeit gew?hrleisten zu k?nnen.


Benutzerkreis

Der Benutzerkreis beschr?nkt sich ausschlie?lich auf die Bediensteten der Universit?t Regensburg.


Reservierung

Die Busreservierung sollte grunds?tzlich mit GroupWise unter "Werkzeuge/Terminzeitensuche¡° an

???????????????????????????????????????????? ¡°Exkursionsbus¡°

erfolgen. Hier k?nnen die bereits reservierten Termine eingesehen und neue Wunschtermine in die noch frei zur Verf¨¹gung stehenden Zeiten eintragen werden. Wird ein gew¨¹nschter Termin vom Ref. V/5 akzeptiert, gilt dies vorab als Buchungsbest?tigung. Die verbindliche Reservierungsbest?tigung erh?lt der Nutzer* unmittelbar per E-Mail zugesandt.


Alternativ besteht die M?glichkeit, Anfragen oder spezielle Wunschtermine per E-Mail an

?????????????????????????????????????????? Exkursionsbus.tz@ur.de

zu stellen. Hier erh?lt der Nutzer ebenfalls unmittelbar eine R¨¹ckantwort per E-Mail/Telefon.


Nutzungsdauer

Die maximale Nutzungsdauer pro Ausleihe betr?gt 14 Tage.
Ausnahmen sind nach R¨¹cksprache m?glich.


?bernahme/R¨¹ckgabe

Das Fahrzeug befindet sich?im Innenhof?der?Technische Zentrale UR, Am BioPark 10 (ehemals Josef-Engert-Str. 10). Die ?bernahme/R¨¹ckgabe der Schl¨¹ssel und des Fahrzeuges erfolgt i.d.R. zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr im B¨¹ro Kesselhaus.
Das mitgebrachte ??bergabeprotokoll¡° wird vom diensthabenden Kesselw?rter ben?tigt, um dem Nutzer?den Exkursionsbus ¨¹bergeben zu k?nnen.?

Der Exkursionsbus steht betriebsbereit, vollgetankt mit bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@elkraftstoff und im ordentlichen Zustand zur Abholung bereit. Die R¨¹ckgabe hat genauso zu erfolgen (siehe Info ?Reinigung Fahrzeug").

Bei Abholung und R¨¹ckgabe ist der Bus unter Zuhilfenahme des ?bergabeprotokolls auf technische M?ngel oder Sch?den zu kontrollieren. Wurden durch den Nutzer M?ngel oder Sch?den festgestellt, sind diese zu dokumentieren und an das Ref. V/5 zu melden. Sofern nach R¨¹ckgabe des Busses diese vom Vornutzer nicht festgehalten wurden, wird davon ausgegangen, dass die bei dessen Nutzung entstanden sind und werden diesem zuz¨¹glich zu den angefallenen Nutzungskosten in Rechnung gestellt.

Vor Fahrtbeginn wird das bearbeitete Protokoll vom Nutzer beim Kesselw?rter im B¨¹ro abgegeben. Nach R¨¹ckkehr und abschlie?ender Fzg.-?berpr¨¹fung mittels ?bergabeprotokoll durch den Nutzer, verbleibt dieses zur weiteren Einsicht im B¨¹ro Kesselhaus.


Nutzungsregeln

Bei der Nutzung sind folgende Punkte zu beachten oder einzuhalten:

  • Der Nutzer (Fahrer/in) ist in Besitz einer g¨¹ltigen Fahrerlaubnis (Klasse B) und Mitglied der UR (Studierende oder unifremde Personen sind aus versicherungsrechtlichen Gr¨¹nden keine Mitglieder).
  • Die Verhaltensregeln aus dem Merkblatt f¨¹r ?Fahrer staatlicher Dienstfahrzeuge¡° sind einzuhalten.
  • Die Infomappe zur Fahrzeugnutzung ist vor Fahrtbeginn zu lesen (bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e beinhaltet allgemeine Hinweise und Unterlagen f¨¹r den Fahrzeugf¨¹hrer wie z.B.: ?Kurzbetriebsanleitung¡°, ?Radiobedienung¡°, Infoblatt ?Verhalten bei Unfall¡° mit Dienstfahrzeugen, Infoblatt??Vorschriften/Bu?gelder" im?In- und Ausland, ?bergabeprotokoll, Reinigung Fahrzeug usw. und befindet sich im Handschuhfach).
  • Das Fahrtenbuch ist ordnungsgem?? und leserlich zu f¨¹hren.
  • Das Fahrzeug ist immer betriebswarm zu fahren, bei kaltem Motor ?Vollgas¡° vermeiden.
  • Anzeigen von Warnmeldungen sind zu beachten, ggf. die M?ngel abstellen oder melden.
  • Bei Auslandsfahrten hat sich der Nutzer ¨¹ber die jeweiligen Verkehrsvorschriften zu informieren.
  • Bei Benutzung des Busses gilt f¨¹r alle Insassen ein Rauchverbot. Das Fahren unter Alkoholeinwirkung oder dem Einfluss berauschender Mittel ist ausdr¨¹cklich untersagt.

Unf?lle/technische Defekte oder Sch?den

Bei Unf?llen handeln Sie bitte wie im Merkblatt ?Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeugen¡° beschrieben. F¨¹llen Sie auch den dazu geh?renden ?Unfallbericht¡° aus und ¨¹bergeben dem Unfallgegner zur Schadensabwicklung die ?Schadenskurzmeldung¡°.

Technische Defekte oder Sch?den, die eine weitere Nutzung nicht mehr zulassen, k?nnen sofern als m?glich, vom Nutzer behoben werden. Ansonsten ist eine Werkstatt aufzusuchen. Dazu stehen Ihnen die kostenlosen Hilfeleistungen aus dem ?ADAC Schutzbrief¡° zur Verf¨¹gung.

Eine Behebung von Defekten oder Sch?den in der Werkstatt ¨¹ber einen Betrag von 200 € erfolgt grunds?tzlich erst nach R¨¹cksprache mit dem Ref. V/5.


Kosten

Die Kosten f¨¹r die Beschaffung eines Neufahrzeuges sowie die laufenden Unterhaltskosten f¨¹r den Exkursionsbus werden von der Universit?t Regensburg getragen.

Folgende Kosten sind f¨¹r die Zeit der Benutzung des Exkursionsbusses vom Nutzer zu tragen:

  • Ben?tigter Kraftstoff, sowie die notwendigen Betriebsmittel zum Unterhalt
  • Tagespauschale f¨¹r die Nutzanwendung in H?he von 20 € pro Tag
  • Reinigungskosten zur Fahrzeugpflege
  • Eigenbeteiligungspauschale von bis zu 300 € bei fahrl?ssigen, selbstverschuldeten Unf?llen oder Sch?den pro Schadensfall
  • Reinigungspauschale von bis zu 200 € bei R¨¹ckgabe im ungereinigten Zustand
  • Ordnungswidrigkeiten

Die zu entrichtenden Benutzungskosten werden nach R¨¹ckgabe des Fahrzeuges vom Nutzer unverz¨¹glich in die "Umbuchungsanordnung" eingetragen und diese per Hauspost dem Ref. V/5 zugesandt. Nach Abgleich der Eintr?ge mit unseren Unterlagen leiten wir diese bei ?bereinstimmung zum Ref. IV/1 weiter. Bei Abweichungen kommen wir zur Abkl?rung telefonisch auf Sie zu.

Bei der Nutzung angefallene Ordnungswidrigkeiten werden nach Zugang ans Ref. V/5 sofort an den Nutzer weitergeleitet und von diesem unmittelbar bearbeitet.



G¨¹ltigkeit

bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e Nutzungsregelung f¨¹r den Exkursionsbus tritt ab dem 01.01.2013 in Kraft und gilt bis auf weiteres.

Wir w¨¹nschen allen Nutzern eine gute und unfallfreie Fahrt.

Regensburg, 14.01.2016

Ludwig Ziegler
Ref. V/5

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* Aus Gr¨¹nden der Vereinfachung wird ausschlie?lich die m?nnliche Form verwendet. Personen weiblichen wie m?nnlichen Geschlechts sind darin gleicherma?en eingeschlossen.


  1. Verwaltung

Referat V/5

E-Mail an:          Exkursionsbus.tz@ur.de

Umwelt-logistik


Referat V/5 -
Umweltschutz/Logistik
Universit?tsstra?e 31
93040 Regensburg
Telefon: 0941 943-1899
E-Mail