Wenn Sie bereits an der Universit?t Regensburg eingeschrieben sind und Ihr Studium im Wintersemester 2024 fortsetzen m?chten, m¨¹ssen Sie sich?vom 24.06. bis 19.07.2024?r¨¹ckmelden. Die R¨¹ckmeldung erfolgt durch ?berweisung des Semesterbeitrages in H?he von insgesamt 181,00 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 72,00 € Studierendenwerksbeitrag und 109,00 € Semesterticket.
Nach Zahlungseingang (ca. 1 Woche nach ?berweisung) k?nnen bereits Immatrikulations- und Studienbescheinigungen ¨¹ber SPUR, das Studierendenportal der Universit?t Regensburg, ausgedruckt werden und die Validierung Ihrer UR-Karte (Aufdruck des neuen G¨¹ltigkeitszeitraumes)?an den daf¨¹r vorgesehenen Terminals ist m?glich. Die Standorte der Terminals finden Sie hier.
Bitte vergessen Sie keinesfalls, die UR-Karte zu validieren! Dabei wird der neue G¨¹ltigkeitszeitraum ("bis 31.03.2025") aufgedruckt. Ohne diesen Aufdruck verliert die UR-Karte mit Ablauf des aktuellen Semesters (30.09.2024) ihre G¨¹ltigkeit.
Bitte ¨¹berpr¨¹fen Sie auch, ob Ihre Adresse noch aktuell ist und ?ndern diese ggf. online ¨¹ber SPUR -> Mein Studium.
Wenn Sie sich nicht r¨¹ckmelden, werden Sie zum Ende des Sommersemesters 2024 (30.09.2024) exmatrikuliert (vgl. Art. 94 Abs. 2 BayHIG).
Sie melden sich zur¨¹ck, indem Sie?bis sp?testens 19.07.2024?den vollst?ndigen Semesterbeitrag in H?he von 181,00 €?auf folgendes Konto ¨¹berweisen:
Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige IBAN (DE50700500000901279276)?und ¨¹berweisen Sie direkt auf das Konto der Studierendenkanzlei (DE50) und nicht auf das allgemeine Konto der Universit?t Regensburg (DE42). Weiterhin beachten Sie bitte unbedingt beim Verwendungszweck die Reihenfolge, da sonst eine Zuordnung der Zahlung nicht m?glich ist. Zudem erhalten Sie -wie gewohnt- eine E-Mail an Ihre studentische Adresse, in der Sie ebenfalls die Details zur Zahlung finden werden.
Erst mit Zahlungseingang gilt die R¨¹ckmeldung als vollzogen.
Falls Sie einen Studiengangwechsel beantragen oder Ihre F?cherkombination ?ndern m?chten, m¨¹ssen Sie auch daf¨¹r die R¨¹ckmeldungsfrist einhalten.