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Mutterschutz für Studierende

Seit 01.01.2018 ist das Mutterschutzgesetz in seiner novellierten Form in Kraft. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@es Gesetz gilt nun erstmalig nicht nur für erwerbst?tige Frauen, sondern auch für Studierende.?

Ziel des neuen Mutterschutzrechtes ist es, schwangeren oder stillenden Studierenden die Fortsetzung ihres Studiums zu erm?glichen, ohne dass der Schutz der Schwangeren, des ungeborenen Lebens oder der stillenden Mutter beeintr?chtigt wird. Es sieht vor, dass die Mütter ihr Studium in dieser Zeit ohne Gef?hrdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen k?nnen und wirkt Benachteiligungen w?hrend dieser Zeit entgegen.

Die Universit?t?ist verpflichtet, das Gewerbeaufsichtsamt über eine schwangere oder stillende Frau, die im Rahmen ihrer hochschulischen Ausbildung an der Universit?t Regensburg an verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen teilnimmt oder ein verpflichtendes Praktikum absolviert, zu benachrichtigen.

Um dies gew?hrleisten zu k?nnen,?sollten Sie mit folgendem Meldebogen die Studierendenkanzlei?frühzeitig?über Ihre Schwangerschaft?informieren und Nachweise über den voraussichtlichen Entbindungstermin, sowie eine Aufstellung, welche Veranstaltungen Sie w?hrend der Schutzfrist bzw. Stillzeit besuchen werden, einreichen.

Es erfolgt dann?die Festsetzung der Mutterschutzzeit, sowie nach Erstellung der Gef?hrdungsbeurteilung die Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt.

Für den?genauen Verfahrensablauf und?weitere??Informationen lesen Sie bitte unbedingt die?Hinweise für schwangere und stillende Studierende?an der Universit?t Regensburg?
(erstellt vom Referat für Sicherheitswesen).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne?an?die Studierendenkanzlei oder den?Familien-Service (www.ur.de/familie).


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universit?t Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


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?FFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr