Zu Hauptinhalt springen

Hochschulzugang

Grunds?tzlich wird für ein Studium an einer deutschen Universit?t die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife verlangt.

Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an der Universit?t Regensburg.

Internationale Studienbewerber/-innen informieren sich bitte beim International Office,?welche Zeugnisse Sie als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ben?tigen.

Für ein Studium in den F?chern Kunsterziehung, Musik und Sport ist zus?tzlich das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich.

Für andere Studieng?nge wird das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens in grundst?ndigen (Bachelor) bzw. eines Eignungsverfahrens in weiterführenden Studieng?ngen (Master) vorausgesetzt. Genauere Informationen darüber finden Sie in der Liste unserer Studieng?nge.

Qualifizierten Berufst?tigen wird unter bestimmten Voraussetzungen der Hochschulzugang durch Beratungsgespr?che bzw. ein Probestudium er?ffnet. Genauere Informationen darüber erhalten Sie hier.

Entsprechende Regeln für den Hochschulzugang findet man in der Qualifikationsverordnung in der jeweils derzeit gültigen Fassung.


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universit?t Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


ERREICHBARKEIT - Telefon:

Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr sowie Mo. bis Do. 13 bis 16 Uhr

?FFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr