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Gasth?rer

Auch wer nicht Studierender ist, kann - als Gasth?render - zum Besuch einzelner Unterrichtsveranstaltungen an der Universit?t eingeschrieben werden. Ausgenommen davon sind bestimmte Unterrichtsveranstaltungen in zulassungsbeschr?nkten F?chern. Eine Einschreibung in den F?chern Medizin und Zahnmedizin ist nicht zul?ssig.

Bitte stellen Sie?Ihren Antrag erst dann, wenn feststeht, dass Ihre gew?hlte?Veranstaltung auch stattfinden wird.

Gasth?rende k?nnen grunds?tzlich nur Vorlesungen besuchen. Die Teilnahme an ?bungen und Praktika sowie das Ablegen von Pr¨¹fungen ist nicht m?glich.

Die Immatrikulation als Gasth?render k?nnen Sie mit unserem Formular?(PDF/53 KB) zu jedem Semester w?hrend der Einschreibungsfristen postalisch? bzw. per E-Mail mit dem Betreff Gasth?rer, Name, Vorname, Geburtsdatum (bei den Folgeantr?gen) an studierendenkanzlei@ur.de bei der Studierendenkanzlei beantragen.

Einzusenden bzw. vorzulegen sind neben dem Antrag bei der Ersteinschreibung das Schulabschlusszeugnis (Abitur) in einfacher Kopie, ein Passbild, sowie der Personalausweis bzw. eine Kopie.

Die Geb¨¹hr f¨¹r das Studium richtet sich nach der Zahl der Semesterwochenstunden.

  • Bis vier Semesterwochenstunden betr?gt die Geb¨¹hr € 100,-
  • bis acht Semesterwochenstunden € 200,-,
  • bei mehr als acht Semesterwochenstunden € 300,- .

  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universit?t Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


ERREICHBARKEIT - Telefon:

Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr sowie Mo. bis Do. 13 bis 16 Uhr

?FFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr