Im Anschluss an ein Master-, Magister- oder Lehramtsstudium k?nnen Sie bei Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten einen Promotionsstudiengang am Institut für Slavistik im Fach Slavische Philologie absolvieren. Es besteht die M?glichkeit in allen angebotenen Philologien zu promovieren. Zur inhaltlichen Ausrichtung Ihres Dissertationsvorhabens wenden Sie sich bitte an einen potentiellen Betreuer:
Prof.?Dr. Bj?rn?Hansen?
Homepage?Slavische Sprach- und Kulturwissenschaft
Informationen zum Promotionsstudium am Lehrstuhl für Sprach- und Kulturwissenschaft
Prof. Dr. Mirja Lecke
Homepage Slavische Literatur- und Kulturwissenschaft?
Prof. Dr. Walter Koschmal
Homepage Slavische Literatur- und Kulturwissenschaft
Prof. Dr. Dorothee Gelhard
Homepage?Vergleichende Literaturwissenschaft
Prof. Dr. Sabine Koller
Homepage?Slavisch-Jüdische Studien
Prof. Dr. Marek Nekula
Homepage Bohemicum
Wenn sich der Doktorand mit dem Betreuer über sein Thema geeinigt hat, muss er beim Dekanat folgende Unterlagen stellen:
Alle Zeugnisse müssen entweder amtlich beglaubigt sein oder im Original mit Kopie der Fakult?tsverwaltung vorgelegt werden. Bei ausl?ndischen Zeugnissen muss au?erdem eine amtliche ?bersetzung eingereicht werden.
Bitte beachten Sie auch die zus?tzlichen Informationen unter?Promotion.
Nachdem die Dissertation fertig geschrieben ist, muss der Doktorand folgende Unterlagen stellen:
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur bei der Universit?t Regensburg abgegeben werden. Hierzu sollte mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf ein Termin beim zust?ndigen Dekanat vereinbart werden (Tel: +49 (941) 943-3591 bzw. 5530).
Bitte beachten Sie auch die zus?tzlichen Informationen unter?Promotion.
Nach Begutachtung der Dissertation, der Auslegung mit den Gutachten, der Annahme und der Festsetzung der Note muss der Doktorand universit?ts?ffentlich eine mündliche Prüfung ablegen.
Sie dient dem Nachweis, dass der Doktorand sein Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie die neuere Entwicklung seines Faches kennt.
Die mündliche Prüfung soll sp?testens zwei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden. Den Termin legt der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission fest.
Hierzu spricht der Doktorand mit seinen Gutachtern mehrere Terminwünsche ab und teilt diese dem Dekanat zur endgültigen Festlegung des Termins mit.
Das Dekanat l?dt sodann den Doktoranden, die Mitglieder der Prüfungskommission, Personen die ein Sondergutachten abgegeben haben und alle Hochschullehrer der jeweiligen Fakult?t ein und gibt den Termin hochschul?ffentlich bekannt.
Die Disputation soll mindestens 60 Minuten, aber h?chstens 90 Minuten dauern. Einleitend erl?utert der Doktorand die wichtigsten Ergebnisse seiner Arbeit. Daran schlie?t sich ein wiss. Diskussion. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e erstreckt sich auf ausgew?hlte Probleme des Promotionsfaches und angrenzende Gebiete anderer F?cher sowie den Forschungsstand. Die Stellungnahmen der Gutachter k?nnen in die mündliche Prüfung einbezogen werden. Es wird daher dringend empfohlen, das Recht auf Einsichtnahme vor der Disputation wahrzunehmen.
Bitte beachten Sie auch die zus?tzlichen Informationen unter?Promotion.
Die Zust?ndigkeit für die ?berprüfung der Ver?ffentlichung liegt beim Dekanat.
Die Dissertation ist nach bestandener Prüfung innerhalb von zwei Jahren zu ver?ffentlichen. Au?erdem ist der Universit?tsbibliothek über das Dekanat die in § 20 Abs. 3 genannte Anzahl von Exemplaren unentgeltlich zu übergeben.
Vor der Drucklegung ist die Genehmigung für die zu ver?ffentlichende Textfassung einzuholen. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Genehmigung erteilt der Dekan aufgrund der Freigabe durch den Promotionsausschuss. Die entsprechenden Formulare werden dem Doktoranden durch das Dekanat nach Abschluss aller Prüfungen zugesendet.
Die Dissertation ist in angemessener Weise der wiss. ?ffentlichkeit zug?nglich zu machen. Das liegt vor, wenn der Verfasser — zus?tzlich zu dem bei den Prüfungsakten verbleibenden Exemplar — zwei Exemplare der Dissertation in der genehmigten Form beim Dekanat abliefert und darüber hinaus die Ver?ffentlichung der Arbeit in einer der in § 20 der Promotionsordnung aufgeführten Publikationsformen sicherstellt.
Mit den Pflichtexemplaren hat der Kandidat eine Erkl?rung abzugeben, dass die Pflichtexemplare inhaltlich mit dem Originalmanuskript übereinstimmen.
Erst nach der Ver?ffentlichung wird eine Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades ausgeh?ndigt. Damit erlangt man das Recht, sich Dr. phil. zu nennen.
Bitte beachten Sie auch die zus?tzlichen Informationen unter?Promotion.