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Abschlüsse

Bitte beachten Sie:?Herk?mmlicherweise schloss der Magistergrad das Studium einer Geistes-, Kultur- oder Gesellschaftswissenschaft ab. Im Zuge der Studienreform des Bologna-Prozesses wurden die Magister-Studieng?nge in eine gestufte Studienstruktur mit grundst?ndigen Bachelor- und weiterführenden Master-Studieng?ngen umgewandelt.

Eine Einschreibung für den Magisterstudiengang an der Universit?t Regensburg ist daher nicht mehr m?glich. Die derzeit noch in den Magister-Studieng?ngen eingeschriebenen Studierenden k?nnen ihr Studium ordnungsgem?? beenden.


Bachelor

Bachelor of Arts (B.A.)

Studieng?nge zum Erwerb des Grades eines Bachelors sind grundst?ndige Studieng?nge in einem Fach oder einer F?cherkombination, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Als akademischer Grad wird an der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Bachelor of Arts (B.A.) verliehen.

W?hrend des Studiums werden ein ?berblick über das gew?hlte Fachgebiet bzw. die gew?hlten Fachgebiete sowie eine grundlegende fachliche und methodische Kompetenz vermittelt.?Die Regelstudienzeit in Bachelorstudieng?ngen betr?gt an der? Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften sechs Semester.?Einen Sonderfall des Bachelor-Studiengangs an der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften stellen unsere internationalen Bachelor-Studieng?nge (Deutsch-Franz?sisch, Deutsch-Spanisch, Deutsch-Italienisch, Deutsch-Tschechisch) dar. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e sind Ein-Fach-Studieng?nge, die in Kooperation mit Partneruniversit?ten im Ausland durchgeführt werden.

Eine Erkl?rung zum Studienaufbau und eine ?bersicht der kombinierbaren F?cher finden Sie hier (PDF/40KB).

Die m?glichen Fachkombinationen im regul?ren Bachelorstudiengang finden Sie in § 2 der Bachelorprüfungs- und Studienordnung für die Philosophischen Fakult?ten I-III. Einen guten ?berblick kann man sich au?erdem auf der Website der Studentenkanzlei verschaffen. Fachspezifische Informationen zum Bachelorstudiengang halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.

Da sich die Bachelor-Prüfungsordnungen immer wieder an die Studiensituationen anpassen müssen, empfiehlt die Fakult?tsverwaltung dringend, sich zu informieren, welche Fassung für den jeweiligen Studierenden gültig ist.


Master

Master of Arts (M.A.)

Studieng?nge zum Erwerb des akademischen Grades eines Masters führen zu einem weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. Als akademischer Grad wird an der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Master of Arts (M.A) verliehen. Zur Aufnahme in einen Masterstudiengang ist immer mindestens ein Bachelor- oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Welche Studienabschlüsse konkret für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizieren und ob weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) gefordert werden, regelt die Prüfungsordnung.

Die meisten Master-Studieng?nge der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften bauen inhaltlich auf dem entsprechenden Bachelor/Bakkalaureus-Studiengang auf, wodurch w?hrend des Masterstudiums eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gew?hlten Studienrichtung (oder interdisziplin?r zu einer neuen Studienrichtung führende) Spezialisierung erfolgt.

Die Regelstudienzeit der Masterstudieng?nge der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften betr?gt vier Semester. Fachspezifische Informationen zu den Masterstudieng?ngen halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.


Staatsexamen

Staatsexamen – Lehramt

Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben.

An der Fakult?t für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften beendet man mit dem Staatsexamen die Lehramtsstudieng?nge in den Bereichen Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium. Die Ausbildungen und Prüfungen werden landesweit einheitlich durch die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Die Universit?tsausbildung wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Daran schlie?t sich ein Referendariat an entsprechenden Schulen an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Die Fachkombinationen, die an der Universit?t Regensburg studiert werden k?nnen, finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.


Promotion

Promotionsverfahren der Fakult?t
für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen. Die Zust?ndigkeit liegt bei der jeweiligen Fakult?t. Die Philosophischen Fakult?ten verleihen aufgrund ihrer Promotionsordnung, unabh?ngig vom Promotionsfach, den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) der Universit?t Regensburg.

Hierfür muss eine schriftliche Arbeit im Promotionsfach (Dissertation) verfasst werden. Des Weiteres muss im Rahmen der mündlichen Prüfung (Disputation) nachgewiesen werden, dass der/die Promovierende das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie neuere Entwicklungen des Faches kennt.

? Promotionsordnung für die Philosophischen Fakult?ten


(1) Annahme als Doktorand/-in

Der Antrag auf Annahme als Doktorand/-in ist bei der Prüfungsverwaltung der Fakult?t zu stellen. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anmeldung im Campusportal
  • Formular Annahme als Doktorand/-in (siehe Formulare)
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einschl?gige fachgebundene Hochschulreife
  • Nachweis eines mindestens mit der Note “gut” abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums im Promotionsfach (bzw. entsprechender Ausnahmen gem?? § 6 der Promotionsordung)
  • Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gem?? § 7 der Promotionsordnung (diese k?nnen auch erst bei der Zulassung zur Promotion nachgewiesen werden)
  • Erkl?rungen und Zeugnisse über andere akademische, staatl. oder kirchl. Prüfungen
  • Angabe des vorl?ufigen Promotionsthemas mit einer kurzen Schilderung des Arbeitsziels (ca. eine Seite)
  • Betreuungsvereinbarung

Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Alle Zeugnisse müssen entweder amtlich beglaubigt sein oder im Original mit Kopie der Fakult?tsverwaltung vorgelegt werden. Bei ausl?ndischen Zeugnissen muss au?erdem eine amtliche ?bersetzung eingereicht werden.


(2) Zulassung zur Promotion

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist beim Dekanat zu stellen. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Formular Zulassung zur Promotion (siehe Formulare)
  • Lebenslauf mit Darstellung des Studiengangs und Angabe des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin, unter dessen/deren Leitung die Dissertation angefertigt wurde
  • ggf. Verzeichnis der bisher ver?ffentlichten eigenen wissenschaftlichen Arbeiten
  • Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gem. § 7 der Promotionsordnung
  • amtliches Führungszeugnis (nicht ?lter als 3 Monate), sofern sich der Prüfling nicht in einem ?ffentlichen Amt befindet (in dem Falle bitte eine Kopie des Arbeitsvertrages einreichen)
  • drei Hauptseminarscheine oder entsprechende Nachweise (abgezeichnet durch Betreuer/-in)
  • drei Druckexemplare der Dissertation inkl. elektronische Fassung (USB-Stick)
  • Eidesstattliche Versicherung des Prüflings

Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur bei der Universit?t Regensburg abgegeben werden. Hierzu sollte mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf ein Termin bei der zust?ndigen Fakult?tsverwaltung vereinbart werden (Kontaktdaten).


(3) Disputation (mündliche Prüfung)

Nach Begutachtung, Auslegung und Annahme der Dissertation sowie der Festsetzung der Note muss der Prüfling universit?ts?ffentlich eine mündliche Prüfung ablegen.

Sie dient dem Nachweis, dass der Prüfling das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie die neuere Entwicklung des Faches kennt.

Die mündliche Prüfung soll sp?testens zwei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden. Den Termin legt die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission fest.

Hierzu spricht der Prüfling mit den Gutachter/-innen mehrere Terminwünsche ab und teilt diese der Fakult?tsverwaltung zur endgültigen Festlegung des Termins mit. Für die Organisation der Disputation und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfrist muss ein Vorlauf von mind. drei Wochen eingehalten werden.

Die Fakult?tsverwaltung l?dt sodann den Prüfling, die Mitglieder der Prüfungskommission, Personen, die ein Sondergutachten abgegeben haben und alle Hochschullehrer/-innen der jeweiligen Fakult?t ein und gibt den Termin hochschul?ffentlich bekannt. Der Prüfungsvorsitz und die Protokollführung werden von der Fakult?tsverwaltung organisiert.

Die Disputation soll mindestens 60 Minuten, aber h?chstens 90 Minuten dauern. Einleitend erl?utert der Prüfling die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit. Daran schlie?t sich eine wissenschaftliche Diskussion an. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e erstreckt sich auf ausgew?hlte Probleme des Promotionsfaches und angrenzende Gebiete anderer F?cher sowie den Forschungsstand. Die Stellungnahmen der Gutachter/-innen k?nnen in die mündliche Prüfung einbezogen werden. Es wird daher dringend empfohlen, das Recht auf Einsichtnahme vor der Disputation wahrzunehmen.


(4) Ver?ffentlichung der Dissertation

Die Zust?ndigkeit für die ?berprüfung der Ver?ffentlichung liegt bei der Fakult?tsverwaltung.

Die Dissertation ist nach bestandener Prüfung innerhalb von drei Jahren zu ver?ffentlichen.

Vor der Drucklegung ist die Genehmigung für die zu ver?ffentlichende Textfassung einzuholen. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Genehmigung erteilt der/die Dekan/-in aufgrund der Freigabe durch die Gutachter:innen, denen die zu ver?ffentlichende Arbeit noch einmal – nach der ?berarbeitung der in der Disputation eventuell genannten Kritikpunkte – vorgelegt werden muss. Die entsprechenden Formulare werden der/dem Promovierenden durch die Fakult?tsverwaltung nach Abschluss aller Prüfungen zugesandt.

Die Dissertation ist in angemessener Weise der wissenschaftlichen ?ffentlichkeit zug?nglich zu machen. Am h?ufigsten wird eine Ver?ffentlichung über den Publikationsserver der Universit?tsbibliothek gew?hlt, es existieren aber auch noch weitere Optionen, wie z. B. die Publikation über einen Verlag oder eine Fachzeitschrift. Die genauen Auflagen dazu finden Sie in § 20 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakult?ten. Bei der Ver?ffentlichung au?erhalb der UR müssen der Universit?tsbibliothek über die Fakult?tsverwaltung zwei Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ bei der Universit?tsbibliothek sind Herr Gregor Schmidt (3904) und Frau Cornelia Lang (4239). Sie sind unter dissertationen@uni-regensburg.de erreichbar.

Mit den Pflichtexemplaren hat der/die Promovierende eine Erkl?rung abzugeben, dass die Pflichtexemplare inhaltlich mit dem Originalmanuskript übereinstimmen.

Erst nach der Ver?ffentlichung wird eine Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades ausgeh?ndigt. Damit erlangt man das Recht, sich Dr. phil. zu nennen.

Stand: 04/2024


Habilitation

Habilitation

Ziel der Habilitation ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftler:innen die M?glichkeit zu geben, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Zu diesem Zweck sollen sie die Gelegenheit bekommen, selbst?ndig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Durch die Habilitation wird die wissenschaftliche und p?dagogische Eignung zum/zur Professor/-in in einem bestimmten Fachgebiet an Universit?ten nachgewiesen.

Die Durchführung des Habilitationsverfahrens obliegt der Fakult?t, der das Fachgebiet des Habilitanden / der Habilitandin zuzurechnen ist.?Das Habilitationsverfahren ist in der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakult?ten geregelt.



  1. Fakult?ten

Studium

 

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