Der Schwerpunktbereich 10 richtet sich an alle Studierenden der Rechtswissenschaft mit besonderem Interesse für das Familien- und Erbrecht einschlie?lich der internationalen Bezüge. Das Schwerpunktbereichsstudium soll Ihnen nicht nur die M?glichkeit zur Vertiefung und Erweiterung der im Hauptstudium bereits erworbenen Kenntnisse im nationalen Familien- und Erbrecht bieten, sondern widmet sich auch dem Internationalen Privatrecht (IPR), wobei hier neben den Grundlagen der Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte schwerpunktm??ig spezifisch familien- und erbrechtliche Fragestellungen beleuchtet werden.
Prof. Dr. Martin L?hnig, i.d.R. SoSe
Termine im SoSe 2025:?folgen
Inhalte:
In der Vorlesung Vertiefung im Familien- und Erbrecht werden die praxisrelevanten Themen behandelt, die über den Pflichtfachstoff hinausgehen (insb. Eheschlie?ung, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung, Unterhaltsrecht, Abstammungs- und Adoptionsrecht, Sorge-/Umgangsrecht), aber auch der examensrelevante Stoff vertieft (z.B. gewillkürte Erbfolge, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht). Das Familien- und Erbrecht ist in der Ersten Juristischen Staatsprüfung gem?? § 18 Abs. 2 Nr. 1 lit. d und e JAPO nur in Grundzügen Prüfungsstoff. Dennoch werden regelm??ig Klausuren gestellt, die durchaus auch Detailwissen – meist an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten – abprüfen (z.B. in den Prüfungsterminen 2022/1, 2022/2, 2023/1, 2024/1 und 2024/2).
Weiterführende Links:?EXA
Prof. Dr. Claudia Mayer, i.d.R. SoSe
Termine im SoSe 2025:?29.04.2025–22.07.2025, immer montags von 14:00–17:00 Uhr
Inhalte:
In der Vorlesung Internationales Familien- und Erbrecht behandeln wir die in der Praxis immer h?ufiger werdenden Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug. Bevor man die familien- oder erbrechtlichen Fragen in der Sache beurteilen kann, muss in solchen F?llen zun?chst gekl?rt werden, welche Rechtsordnung überhaupt anwendbar ist. Gem?? Art. 3 EGBGB ?bestimmt sich das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausl?ndischen Staat nach den Vorschriften dieses Kapitels (Internationales Privatrecht)“, also den folgenden Normen des EGBGB. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ gilt indes nur, wenn nicht h?herrangiges Europa- oder V?lkerrecht die nationalen Regeln verdr?ngt. Deshalb behandeln wir in dieser Vorlesung auch zahlreiche Europ?ische Verordnungen und v?lkerrechtliche Vertr?ge, die Vorschriften des IPR bzw. sog. Kollisionsnormen enthalten.?
Beispiel: Heiratet ein Franzose eine ?sterreicherin in Deutschland, ist gem?? Art. 13 Abs. 1 EGBGB für die materiell-rechtlichen Eheschlie?ungsvoraussetzungen sowohl franz?sisches als auch ?sterreichisches Eheschlie?ungsrecht anwendbar, w?hrend sich die Form der Eheschlie?ung gem?? Art. 13 Abs. 4 EGBGB ausschlie?lich nach deutschem Recht richtet, sodass die (nach franz?sischem und ?sterreichischem Recht erforderlichen) Erkl?rungen der Ehegatten vor einem deutschen Standesbeamten abgegeben werden müssen (vgl. § 1310 Abs. 1 BGB), damit die Ehe formwirksam ist.
Weiterführende Links:?EXA?G.R.I.P.S.
Hon.Prof. Dr. Christian Seiler,?i.d.R. WiSe
Termine im WiSe 2025/26:?folgen
Inhalte:?
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) regelt die familiengerichtlichen Verfahren sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit (u.a. das Erbscheinsverfahren). In der Vorlesung FamFG werden Sie einen ?berblick über die Grundlagen und Besonderheiten familiengerichtlicher Verfahren im Vergleich zu allgemeinen Zivilprozessen erhalten. Sehr h?ufig lassen sich Streitigkeiten in diesem Bereich nicht (mehr) einvernehmlich l?sen. Daher ist es essenziell, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten familiengerichtlicher Verfahren zumindest in Grundzügen zu kennen.?
In der sp?teren beruflichen Praxis werden viele von Ihnen mit familien- und erbrechtlichen Themen befasst sein. Im Jahr 2023 wurden vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland in erster Instanz 1.046.066 Zivilsachen (mit Ausnahme der Familiensachen) erledigt – dem standen im gleichen Jahr ganze 526.694 erledigte Familiensachen vor den Amtsgerichten gegenüber. Dementsprechend ist der Fachanwaltstitel für Familien- und Erbrecht einer der h?ufigsten in Deutschland. Im Schwerpunktbereich 10 k?nnen Sie bereits w?hrend des Studiums erforderliches Spezialwissen erlernen.
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Prof. Dr. Martin L?hnig, i.d.R. Wise
Termine im WiSe 2025/26:?folgen
Inhalte:
Das Familienrecht ist allgegenw?rtig in der politischen Diskussion und laufend Gegenstand von gesetzgeberischen ?berlegungen und Neuerungen. Auch die Gerichte bis hin zum BVerfG bilden das geltende Recht auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts laufend fort. Gelegenheit zu gemeinsamer Diskussion solch aktueller Entwicklungen und gesetzgeberischer Bestrebungen auf diesen Gebieten bietet eine Konversationsübung. Im Fokus steht hier – vor allem auch mit Blick auf die mündliche Schwerpunktprüfung – die Schulung der juristischen Argumentations- und Kommunikationsf?higkeiten.
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Prof. Dr. Jürgen Kühling/Prof. Dr. Thorsten Kingreen, i.d.R. WiSe
Termine im WiSe 2025/26:?folgen
Inhalte:
Sowohl das Familien- als auch das Erbrecht sind im besonderen Ma?e durch die verfassungsrechtlichen Gew?hrleistungen in Art. 6 GG und Art. 14 GG gepr?gt. Daher wird der Schwerpunktbereich 10 durch das regelm??ig von den ?ffentlich-rechtlichen Kollegen Kingreen und Kühling angebotene wissenschaftliche Entscheidungslabor erg?nzt.?
bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden, die die beiden staatsrechtlichen Vorlesungen besucht haben und an einer vertieften Diskussion aktueller verfassungsrechtlicher Entscheidungen und Streitfragen interessiert sind. Dabei weichen die Kollegen von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum in der Diskussion mit Ihnen (?sokratische Methode”). Hierdurch kann vor allem auf Ihre Wünsche und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen eingegangen werden.
Die Kollegen geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet (?reading assignment”) und diskutiert werden k?nnen. Auf diese Weise soll zugleich die Herangehensweise hinsichtlich vorbereitender Seminararbeiten geübt werden. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass die eigenst?ndige Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile sowie die anschlie?ende Einordnung derselben in vorhandene Kontexte immer wieder Probleme bereiten. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige N?herungsweise an Rechtsprobleme durch Sekund?rliteratur (?Anmerkungslektüre“ statt ?Urteilslektüre“) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den ?klassischen“ Vorlesungen oft zu kurz kommt.
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Prof. Dr. Martin L?hnig
Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 10 und befasst sich mit der Frage, was sich heute eigentlich noch aus den einschl?gigen Normen, vor allem aus der Generalklausel des § 1353 BGB, ableiten l?sst.
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Prof. Dr. Claudia Mayer und Hon.Prof. Dr. Christian Seiler
Das Seminar zur Studienarbeit richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 10 und behandelt das nationale Kindschaftsrecht und seine aktuellen Entwicklungen. Es werden nicht nur die elterliche Sorge und das Umgangsrecht für sich und im Verh?ltnis zueinander behandelt, sondern auch die Frage, inwieweit autonome Gestaltungsm?glichkeiten existieren und Anordnungen gegen den Willen eines Beteiligten m?glich sind. Hinzukommt die Frage, welche Rechte Familienmitglieder au?erhalb der Kernfamilie (z.B. Stiefelternteile) haben und wie Schutz vor h?uslicher Gewalt gew?hrleistet werden kann. Interessierte Zuh?rer sind herzlich Willkommen.
Termine: 12.6.2025, 13.00–17.00 Uhr; 13.6.2025, 9.00–12.00 Uhr; Raum: folgt
Weiterführende Links:?EXA?G.R.I.P.S.
Prof. Dr. Claudia Mayer
Das Seminar richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich 10, ist aber auch für alle anderen interessierten Zuh?rer offen. Die Themen werden im Rahmen der Vorbesprechung zugeteilt, im Vorfeld wird eine Themenliste mit Vorschl?gen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versandt, aus denen nach eigenen Interessen ein Thema gew?hlt werden kann. Auch eigene Themenvorschl?ge k?nnen unterbreitet und in Absprache mit mir bearbeitet werden.?
Termine: Das Seminar findet verblockt an ein bis zwei Terminen statt, die noch bekanntgegeben werden. Die Vorbesprechung findet Ende Januar/Anfang Februar 2025 statt; der Vorbesprechungstermin wird rechtzeitig per Mail bekannt gegeben.
Weiterführende Links:?EXA
Prof. Dr. Claudia Mayer
Beschreibung folgt?
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Prof. Dr. Claudia Mayer
Das Seminar richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich 10, ist aber auch für alle anderen interessierten Zuh?rer offen. Die Themen werden im Rahmen der Vorbesprechung zugeteilt, im Vorfeld wird eine Themenliste mit Vorschl?gen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versandt, aus denen nach eigenen Interessen ein Thema gew?hlt werden kann. Auch eigene Themenvorschl?ge k?nnen unterbreitet und in Absprache mit mir bearbeitet werden.?
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