Die Universit?t Regensburg verleiht durch die Fakult?t für Rechtswissenschaft den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.). Die Promotion dient dem Nachweis der Bef?higung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbst?ndigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung.
Die im weiteren dargestellte Informationen sind nicht abschlie?end. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt ver?ffentlichte Text der Promotionsordnung.
Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossenes juristisches Studium in einem universit?ren Studiengang im Sinne von Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 Nr. 1 BayHSchG oder in einem juristischen Fachhochschulmasterstudiengang voraus.
Bei diesen Prüfungen kann es sich handeln:
Der Doktorand ist verpflichtet, innerhalb eines halben Jahres nach seiner Annahme dem Betreuer ein Exposé seines Forschungsvorhabens vorzulegen. Den Inhalt und Umfang legt der Betreuer fest.
Der Doktorand soll ab Annahme als Doktorand?bis Einreichung der Dissertation einmal j?hrlich an einem ?ffentlichen Doktorandenseminar der Fakult?t teilzunehmen, das von mindestens einem promotionsberechtigten Fakult?tsmitglied veranstaltet wird. Bei mindestens einem solchen Seminar hat der Doktorand in Form eines Vortrags mit anschlie?ender Aussprache Bericht über den Stand seines Forschungsvorhabens zu erstatten. Eine Best?tigung über die Teilnahme mit eigenem Vortrag ist bei der Einreichung der Dissertation vorzulegen.
Ist die Dissertation angenommen, so setzt der Dekan einen Termin für die mündliche Prüfung fest. Die mündliche Prüfung dient dem Nachweis der F?higkeit des Bewerbers, ein wissenschaftliches Gespr?ch über sein Forschungsvorhaben zu führen und seine Forschungsergebnisse gegen Einw?nde zu verteidigen.
Das Dipartimento di Studi giuridici della facoltà di giurisprudenza dell’Università degli studi di Verona und die Fakult?t für Rechtswissenschaft der Universit?t Regensburg betreiben ein gemeinschaftliches Promotionsverfahren mit
wechselseitiger Anerkennung des Titels und mit dem Generalthema: ?Das Europ?ische Privatrecht der Verm?gensbeziehungen“.
Teil dieses auf drei Jahre angelegten Promotionsstudiums ist neben der Abfassung einer Dissertationsschrift zum Generalthema auch ein Aufenthalt an der Partneruniversit?t mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen für Doktoranden. Italienische Sprachkenntnisse werden gefordert aber auch gef?rdert.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Prof. Dr. Martin L?hnig.
Hier finden Sie die Aktuelle Promotionsordnung.
Unterlagen Zum Promotionsverfahren
Unterlagen und Formbl?tter zum Promotionsverfahren
Das Zentrum zur F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die fakult?tsübergreifende Plattform für die F?rderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universit?t Regensburg.
Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.uni-regensburg.de/forschung/zentrum-nachwuchsfoerderung/index.html
Anstehende Termine:
MONTAG 08. JULI 2024
veranstaltet Prof. Dr. Bernzen ein Doktorandenkolloquium. Mehr Informationen
Dienstag 30. April 2024
veranstaltet Prof. Dr. Hartmann ein Promotionsseminar. Mehr Informationen
Montag 04. Dezember 2023
veranstaltete Prof. Dr. Maschmann mit wkklaw Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH ein Doktorandenseminar. Mehr Informationen
Donnerstag/Freitag, 07/08. Dezember 2023
veranstaltet Prof. Dr. Hartmann ein Doktorandenkolloquium
Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Veranstaltern sowie unter Veranstaltungen. (-->)