?ffentliches Recht als 2. Hauptfach oder als Nebenfach ist eine perfekte Erg?nzung des Bachelorfaches im Rahmen des kombinatorischen Bachelorstudiengangs (B.A.)!
Das zweite Hauptfach und das Nebenfach ?ffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Bef?higung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch ?ffentlich-rechtliches Wissen erg?nzen.
Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum ?ffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten.
Das zweite Hauptfach bef?higt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenst?ndig zu bewerten.
Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankeng?nge im Vordergrund.
Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anh?lt, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, tr?gt es zugleich zur Pers?nlichkeitsentwicklung bei.
Pr?sentation der Informationsveranstaltung am 25.07.2024
Der Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung ist noch bis 18.10.2024 über das Studierendenportal SPUR m?glich!
Antrag auf Fachsemestereinstufung
Das zweite Hauptfach und das Nebenfach ?ffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Bef?higung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch ?ffentlich-rechtliches Wissen erg?nzen.
Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum ?ffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten.
Das zweite Hauptfach bef?higt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenst?ndig zu bewerten.
Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankeng?nge im Vordergrund.
Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anh?lt, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, tr?gt es zugleich zur Pers?nlichkeitsentwicklung bei.
Der Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung ist noch bis 18.10.2024 über das Studierendenportal SPUR m?glich!
Antrag auf Fachsemestereinstufung
Für Studierende, die ihr Studium nach der alten Studien- und Prüfungsordnung abschlie?en m?chten gelten
diese Bachelorprüfungs- und Studienordnung
sowie
dieser Modulkatalog für ?ffentliches Recht als 2. Hauptfach
und
dieser Modulkatalog für Rechtswissenschaft als Nebenfach.
Der Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung ist noch bis 18.10.2024 über das Studierendenportal SPUR m?glich!
Antrag auf Fachsemestereinstufung
Für Studierende, die bereits ?ffentliches Recht im Rahmen des kombinatorischen Studiengangs studieren, wurde am Do., 25. Juli um 14 Uhr im H3 eine kurze Infoveranstaltung angeboten.
Es besteht die M?glichkeit des Wechsels in die neue Studienordnung, die zum WS 2024/25 in Kraft tritt. Bereits erbrachte Leistungen werden i.d.R. anerkannt.
Pr?sentation der Infoveranstaltung
Für Studierende, die sich im WS 2024/25 im ersten Fachsemester befinden findet am 08. Oktober gegen 10 Uhr eine kurze Einführungsveranstaltung im Audimax statt.
Studierende im 2. Hauptfach? oder Nebenfach ?ffentliches Recht sowie Studierende, die noch nach der Studien- und Prüfungsordnung vor WS 2024/25 ihr Studium fortsetzen m?chten, k?nnen sich sehr gerne bei der Studiengangskoordinatorin und Fachstudienberaterin der Fakult?t für Rechtswissenschaft individuell beraten lassen.