Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten NachwuchswissenschaftlerInnen die M?glichkeit zu geben, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren und zu diesem Zweck selbst?ndig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Die Habilitation dient der f?rmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und p?dagogischen Eignung zum Professor an Universit?ten (Lehrbef?higung). Aufgrund der Feststellung der Lehrbef?higung erteilt die Universit?t Regensburg auf Antrag der Habilitation die Lehrbefugnis.
Einzelheiten zu Voraussetzungen, Antragstellung und Verfahren finden Sie in der Habilitationsordnung für die Philosophischen Fakult?ten der Universit?t Regensburg