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Herzlich willkommen auf der Website des Zukunftsrat Nachhaltigkeit!


Warum gibt es den Zukunftsrat?

Die Nachhaltigkeitsstrategie bildet die Grundlage, um zentrale Nachhaltigkeitsziele an der UR zu erreichen und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung voranzugehen.?
Im Februar 2024 erfolgte die Umsetzung einer der ersten Punkte aus dem Handlungsfeld Governance: Die Etablierung eines universit?ren ?Zukunftsrat Nachhaltigkeit“.


Sitzungstermine

07.05.2024, 14.00 – 16.00 Uhr

02.07.2024, 14.00 – 16.00 Uhr

22.10.2024, 14.00 – 16.00 Uhr

21.01.2025, 14.00 – 16.00 Uhr

06.05.2025, 14.00 – 16.00 Uhr

01.07.2025, 14.00 – 16.00 Uhr


Aufgaben

Was sind die Funktionen des Zukunftsrat Nachhaltigkeit?

Unter der Leitung der*/des Beauftragten der Universit?tsleitung für Nachhaltigkeit wird ein ?Zukunftsrat Nachhaltigkeit“ als Transformationsgremium und Think Tank gebildet, der aus?verschiedenen Statusgruppen und Vertretenden aus allen Fakult?ten und zentralen Einrichtungen?zusammengesetzt ist.

Ziel ist, die unterschiedlichen Kompetenzen, Erfahrungen und Bedürfnisse innerhalb der Universit?t zu bündeln sowie eine effektive Kommunikation und Koordination?
sicherzustellen, um die universit?re Nachhaltigkeitsstrategie zielgerichtet umsetzen zu k?nnen. Insbesondere wird der ?Zukunftsrat Nachhaltigkeit“ zusammen mit der*/dem Nachhaltigkeitsbeauftragten universit?tsweite und fakult?tsspezifische Vorschl?ge für Ma?nahmen zur Umsetzung?der Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und so die Umsetzung strukturell vorantreiben. Der ?Zukunftsrat Nachhaltigkeit“ legt auch Vorschl?ge zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsverst?ndnisses und der Nachhaltigkeitsstrategie der UR vor.?


Mitglieder des Zukunftsrat

Der ?Zukunftsrat Nachhaltigkeit“ setzt sich folgenderma?en zusammen:

  • die beauftragte Person?der Universit?tsleitung für Nachhaltigkeit (qua Amt) / Vorsitz / Leitung
  • die Mitarbeitenden?des Green Office (qua Amt)
  • die für das Klimaschutzmanagement verantwortliche Person?(qua Amt)
  • für jede Fakult?t?die für Nachhaltigkeit beauftragte Person?
  • zwei Studierende in vertretender Position sowie gegebenenfalls Ersatzpersonen?(vom studentischen Konvent für eine Amtszeit von einem Jahr nominiert)
  • zwei Personen in in vertretender Position der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden?und Promovierenden (von der Statusgruppe für eine Amtszeit von zwei Jahren nominiert)
  • zwei Personen in vertretender Position der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeitenden?(von der Statusgruppe für eine Amtszeit von zwei Jahren nominiert)
  • ?die?Kanzlerin/der Kanzler?(qua Amt)
  • ?Leitung Abteilung V ?Geb?ude und Technik“ (qua Amt)
  • ?Leitung Abteilung IV ?Finanzen und Transfer“ (qua Amt)
  • ?Leitung Rechenzentrum (qua Amt)
  • ?die vorsitzende Person?des Personalrats (qua Amt)

Die Zusammensetzung des Zukunftsrates 2024 finden Sie hier.




Kontakt: nachhaltigkeit@ur.de

Fragen zum Thema Klimaschutz: klimaschutz@ur.de

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