Wenn Sie Ihr Studium an der Universit?t Regensburg beenden oder unterbrechen m?chten, k?nnen Sie dies über das Studierendenportal der Universit?t Regensburg (SPUR) erledigen.?
Der Antrag ist nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten in SPUR?über "Service" - "Antr?ge" - "Exmatrikulation"?oder alternativ über "Mein Studium" - "Studienservice" - "Meine Studieng?nge" - "Exmatrikulation" zu erreichen.
Wichtige Informationen zum Antrag auf Exmatrikulation:
Hinweis zur UR-Karte:
Bitte denken Sie daran, dass Sie sich eventuell vorhandenes Restguthaben im Mensakartenbüro des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz zurückerstatten lassen,?bevor Sie die UR-Karte zurückgeben. Bei sofortiger Exmatrikulation bzw. Exmatrikulation zu einem bestimmten Termin w?hrend des Semesters ist die UR-Karte (Studierendenausweis) an die Studierendenkanzlei zurückzugeben. Nur dann kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rückerstattung des Semesterbeitrages erfolgen. Bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters ist eine Einsendung nicht erforderlich.
Der Studierendenausweis und die über SPUR bereit gestellten Bescheinigungen verlieren mit Datum der Exmatrikulation ihre Gültigkeit. Jede weitere Nutzung w?re strafbar.
Gem???Art. 94 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes ist ein Studierender zum Ende des Semesters, in dem er seine Abschlussprüfung bestanden hat, exmatrikuliert (d.h. jeweils zum 30. September oder zum 31. M?rz). Entscheidend für die Exmatrikulation ist die Ausstellung bzw. der Erhalt des Abschlusszeugnisses.
Sollte Ihre Exmatrikulation vor Ablauf des Semester notwendig sein, k?nnen Sie sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren lassen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine?Exmatrikulation aufgrund der Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung?erst m?glich ist, nachdem Sie das Abschlusszeugnis bzw. die Ergebnismitteilung erhalten haben. Solange Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, w?hlen Sie bitte "sonstige Gründe" für Ihren Antrag auf Exmatrikulation aus.
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Wenn Sie im n?chsten Semester an der Universit?t Regensburg einen anderen Studiengang weiterbelegen m?chten, müssen Sie bei der Studierendenkanzlei w?hrend der Rückmeldefrist einen Studiengangswechsel beantragen.