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Beurlaubung

Studierende k?nnen auf Antrag aus gem?? Art. 93 Abs. 2 BayHIG von der Verpflichtung zu einem ordnungsgem??en Studium befreit werden (Beurlaubung).


Insbesondere folgende Gründe für eine Beurlaubung sind dabei anerkannt:

  • Auslandsstudium
  • Eigene Krankheit
  • Kinderbetreuung
  • Studienbezogenes Praktikum
  • Freiwilligendienst
  • Pflege naher Angeh?riger, wenn die Pflege nicht durch eine andere Person erbracht werden kann

Der Antrag auf Beurlaubung?ist nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten online über das SPUR Portal über "Service" - "Antr?ge" - "Beurlaubung" zu stellen und im Rahmen der Antragstellung durch geeignete Nachweise (Upload als PDF-Datei) zu belegen. Bitte beachten Sie nach der Auswahl des gewünschten Beurlaubungsgrundes in SPUR die Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen am Seitenanfang.

Der Grund für die Beurlaubung muss sich mindestens über die H?lfte der Vorlesungszeit erstrecken.


Die Beurlaubung soll w?hrend der Rückmeldung beantragt werden. Ein sp?ter gestellter Antrag wird nur berücksichtigt, wenn der Beurlaubungsgrund nicht vorhersehbar war. Tritt der die Beurlaubung rechtfertigende Grund erst sp?ter ein, ohne dass dies vorhersehbar war, kann der Antrag noch sp?testens bis 15. Dezember (für das laufende Wintersemester) bzw. 15. Juni (für das laufende Sommersemester) gestellt werden (Ausschlussfristen!). Bei Praktika ist daher der Antrag vor Antritt des Praktikums zu stellen. Eine nachtr?gliche Beurlaubung für zurückliegende Semester ist ausgeschlossen. Beurlaubungen im ersten Fachsemester sind nur m?glich, wenn der Beurlaubungsgrund nach der Immatrikulation eingetreten ist und vor der Immatrikulation nicht absehbar war.


L?nge der Beurlaubung

Die Beurlaubung kann in der Regel nur bis zu zwei Semester gew?hrt werden (Ausnahmen Mutterschutz, Kinderbetreuung und Pflege naher Angeh?riger).
Eine Rücknahme der Beurlaubung?kann jeweils nur bis zum Vorlesungsende des Semesters beantragt werden, für das die Beurlaubung ausgesprochen wurde. Bitte senden Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben als Scan per Mail mit dem Betreff Rücknahme Beurlaubung, Name, Vorname, Matrikelnummer an studierendenkanzlei@ur.de.


Leistungen und Prüfungen w?hrend der Beurlaubung

W?hrend der Beurlaubung k?nnen Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit z?hlt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist m?glich. Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschl?gige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen k?nnen, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverl?ngerung stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten.


Spezielle Informationen zur Beurlaubung wegen Kinderbetreuung

Mütter und V?ter haben einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu?vierundzwanzig Monaten der maximal dreij?hrigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.
bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@nen und Studenten k?nnen Elternzeit geltend machen zur Betreuung

  • eines Kindes, für das ihnen die Personensorge zusteht;
  • eines Kindes eines unverheirateten Vaters, der nicht sorgeberechtigt ist, mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter.

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht, wenn das Kind mit der Antragstellerin / dem Antragsteller im selben Haushalt lebt und von ihr / ihm überwiegend selbst betreut und erzogen wird.
Die Elternzeit kann auch von beiden Eltern gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit ist jedoch insgesamt auf bis zu drei Jahre für jedes Kind begrenzt.


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universit?t Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


ERREICHBARKEIT - Telefon:

Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr sowie Mo. bis Do. 13 bis 16 Uhr

?FFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr