Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf dieser Seite m?chten wir h?ufige Fragestellungen erl?utern und kl?ren. Sollten Sie Fragen und/oder weitere Vorschl?ge haben, freuen wir uns über Ihr Feedback. Schicken Sie uns hierfür einfach eine E-Mail an pa.phil@ur.de.
Kommentare/Bewertungen und deren Bedeutung
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?ohne“ -> Leistung wurde noch nicht erbracht; die Frist zur Abgabe der Leistung l?uft noch
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?Zur Korrektur“ -> Die Leistung wurde fristgerecht eingereicht; die Korrektur steht noch aus
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?5,0 (Vers?umnis)“ ->Die Leistung wurde nicht oder zu sp?t erbracht
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Semesterübergreifende Fristverl?ngerung (z.B. bei Hausarbeiten)
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Wenn ein Studierender eine Fristverl?ngerung erh?lt und sich die Verl?ngerung bis ins n?chste Semester erstreckt, muss der Kandidat nach Ablauf des aktuellen Semesters auf die Teilnehmerliste des Folgesemesters gesetzt werden. Nur so hat der Lehrstuhl die Kontrolle darüber, ob der Studierende auch im Folgesemester immatrikuliert ist (was für die Ablegung von Erstversuchen zwingend notwendig ist!).
Es ist zwingend zu beachten, dass eine Verl?ngerung nur dann m?glich ist, wenn der Studierende nicht selbstverschuldete Gründe nachweist. Ebenso ist zu beachten, dass Verl?ngerungen nicht unendlich oft/lange ausgesprochen werden k?nnen. Bei Fragen hierzu sollten Sie die Rechtsabteilung kontaktieren.
Grunds?tzlich empfehlen wir, das neue Fristende in der FN-Liste zu vermerken, sodass Studierender und Lehrstuhl auf einem Blick sehen, wann die Frist zur Erbringung der Leistung abl?uft.
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Prüfungsdatum
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Beim Prüfungsdatum handelt es sich um den Tag der Abgabe der Leistung, also z.B. der Tag, an dem die Klausur geschrieben, die Hausarbeit eingereicht oder das Referat gehalten wurde. Wenn die Kandidaten auf der Liste also individuelle Daten haben - was immer der Fall sein sollte, sofern es sich nicht um eine Klausur handelt -, dann muss das jeweilige Prüfungsdatum entsprechend vom Lehrstuhl manuell in der FN-Liste beim betroffenen Kandidaten hinterlegt werden. Auf der Buchungsliste darf dann natürlich kein Datum eingetragen werden, da bei der Buchung andernfalls die individuellen Daten überschrieben werden.
Grunds?tzlich gilt: Sind die Daten in der FN-Liste korrekt hinterlegt, muss auf der Buchungsliste kein Prüfungsdatum eingetragen werden.
Sollte es sich um eine Klausur handeln, deren Termin sich ge?ndert hat, dann muss dies nicht zwingend in der FN-Liste korrigiert werden. Hier müssen Sie lediglich auf der Buchungsliste das korrekte Prüfungsdatum (Tag der Klausur) eintragen, dann überschreiben wir mit der Buchung das ursprüngliche Prüfungsdatum der FN-Liste.
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WICHTIG: Keinesfalls ist als Prüfungsdatum das Korrekturdatum zu verstehen. Die Korrektur darf den Studierenden nicht angelastet werden!
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Beim Prüfungsdatum handelt es sich somit also um kein willkürliches Datum, sondern um ein Datum, das vom Lehrstuhl korrekt und ordnungsgem?? zu hinterlegen ist. Schlie?lich kann dieses auch über das Abschluss- und somit das Zeugnisdatum entscheiden.
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Wintersemester: 1.Oktober bis 31. M?rz
Sommersemester: 1. April bis 30. September
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-> Steht ein Kandidat z.B. auf einer WS-Liste, dann ist dem Lehrstuhl sp?testens Anfang April bekannt, ob der Studierende eine Leistung abgelegt, vers?umt oder eine Verl?ngerung erhalten hat. Dementsprechend ist die Liste auch zu korrigieren, bevor sie an das Prüfungsamt geschickt wird. D.h. das Prüfungsdatum muss zum Semester passen (andernfalls muss der Kandidaten auf die korrekte Liste verschoben werden – siehe Hinweise bzgl. Verl?ngerung) und es darf folglich bei keinem Studierenden der Kommentar ?ohne“ erscheinen, sobald das Semester vorbei ist.
Nur wenn die Buchungsliste diesen Vorgaben entspricht, kann diese beim Prüfungssekretariat eingereicht werden.
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Wer muss bzw. darf die Buchungsliste unterschreiben?
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Die Unterschrift ist von dem/der Dozenten*in oder eines (mindestens ?gleichwertigen“) benannten Vertreters zu leisten.
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Wie und wo muss die Buchungsliste eingereicht werden
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Die Notenlisten, die Studierende der Geisteswissenschaften betreffen, k?nnen via E-Mail eingereicht werden -> pa.phil@ur.de
Das Original muss nicht nachgereicht werden!
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Beachten Sie bitte, dass Sie die Listen mit folgenden Fachnummern an das korrekte Prüfungssekretariat schicken:
21 & 22 sowie 26 -> Grund- und Mittelschule (pa.gsms@ur.de)
23 -> Realschule (pa.rs@ur.de)
25 -> Gymnasium (pa.gym@ur.de)
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Gutachten dürfen Sie gerne als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de schicken. Voraussetzung hierfür ist, dass dies über die dienstliche E-Mail-Adresse geschieht.
Das Original muss nicht nachgereicht werden.
Sollten Sie die Bewertung einer bereits gebuchten Leistung korrigieren müssen, ben?tigen Sie hierfür erneut das Schreibrecht. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ müssen Sie via E-Mail (pa.phil@ur.de) bei uns beantragen.
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Bei Einzelf?llen teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:
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Sollten Sie eine komplette Liste (oder mehrere Kandidaten hierauf) bearbeiten müssen, dann teilen Sie uns bitte die Buchungs-ID mit, die in der Fu?ziele der Buchungsliste zu finden ist.
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Grunds?tzlich ist immer mit anzugeben, weshalb das Schreibrecht erneut ben?tigt wird.