Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht m?glich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgem??es Attest im Original (keine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung!) und folgenden Antrag bei uns einreichen:?
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~ Antrag auf Anerkennung eines Attestes ~
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Der Antrag muss vollst?ndig ausgefüllt und eigenh?ndig unterzeichnet werden!
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Die Originalunterlagen (Antrag sowie Attest) k?nnen Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
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Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland. W?hlen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag:?
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Der Antrag muss vollst?ndig und verst?ndlich ausgefüllt und von der Fachvertretung bzw. den Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden. Beachten Sie bitte, dass die konkrete Modulbezeichnung samt -Nr. und Position mit angegeben wird!?
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bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@en Antrag samt Best?tigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) k?nnen Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
Es ist auch m?glich, diese Unterlagen als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) einzureichen. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag von allen Beteiligten vor dem Einscannen eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden muss.
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Beachten Sie bitte, dass eine gültige Immatrikulation Voraussetzung ist, um eine Anerkennung beantragen zu k?nnen!
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