Das zentrale Prüfungssekretariat an der Universit?t Regensburg ist Ihr Ansprechpartner für die juristische Universit?tsprüfung.
Für das Staatsexamen im Studiengang Rechtswissenschaft wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt München.
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WICHTIG:
Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig!
(Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)
Es ist nun auch den Studierenden der Rechtswissenschaft m?glich, sich über Flexnow einen Leistungsnachweis auszudrucken.
Das Landesjustizprüfungsamt akzeptiert den Ausdruck aus dem Studierendenportal für die Anmeldung zum Examen.
?ffnungszeiten:
Vorlesungsfreie Zeit:
Dienstag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung
W?hrend der Vorlesungszeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung
Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt gegeben hat, werden die angesichts der COVID-19-Pandemie zun?chst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz erneut verl?ngert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/22. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben bzw. verl?ngern sich automatisch um ein Semester. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen er?ffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt. Dadurch wird erneut eine automatisch entsprechend verl?ngerte BAf?G-F?rderungsh?chstdauer erreicht. Die Gesetzes?nderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.
Quelle: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12420/nr-289-vom-08-12-2021.html