Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern haben wir einige der h?ufig gestellen Fragen hier zusammengefasst. Zielgruppe für diese Informationen sind vor allem Studieninteressierte, die den Studiengang nach oder w?hrend eines Jurastudiums aufnehmen wollen.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Studiengangskoordination zur Verfügung, gerne per E-Mail an studienberatung.jura@ur.de.
Ja, es gelten zun?chst die allgemeinen Regeln zur Anrechnung von Leistungen. In der Prüfungsordnung des LL.B. Digital Law finden Sie die Regelung in § 12. Noten aus einem Jurastudium werden anhand des gültigen Umrechnungsschlüssels übernommen.
Die Anrechnung ist beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft schriftlich zu beantragen. Bitte verwenden Sie dazu die speziellen Formulare für den LL.B., die Sie hier finden. Studierende der Universit?t Regensburg, die bereits im Staatsexamensstudiengang Leistungen erbracht haben, k?nnen ein spezielles Formular verwenden und müssen vorab keine Leistungsnachweise beilegen. Studierende, die eine Anrechnung aus anderen Studieng?ngen oder von anderen Hochschulen beantragen wollen, legen das Formular zun?chst der Studiengangskoordination Rechtswissenschaft und, wenn die Module DigLaw 08-10 betroffen sind, dem Modulverantwortlichen zur Best?tigung vor.
Der Antrag auf Anrechnung von früheren Studien- und Prüfungsleistungen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach Aufnahme des Studiums an der Universit?t Regensburg gestellt werden. Eine Antragstellung ist also erst nach Immatrikulation m?glich.
Mit dem Antritt der zu ersetzenden Prüfung ist die Anrechnung ausgeschlossen.
Die Studiengangskoordination Rechtswissenschaft steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Im Rahmen einer pers?nlichen Sprechstunde kann der Antrag bei Bedarf gemeinsam ausgefüllt werden. Vor Immatrikulation besteht nur die M?glichkeit einer unverbindlichen Einsch?tzung. In allen F?llen muss eine aktuelle ?bersicht der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen vorgelegt werden.
Das ist grunds?tzlich m?glich. Auf Antrag immatrikuliert die Studentenkanzlei auch im Rahmen eines Doppelstudiums. Man wird dann parallel in beide Studieng?nge eingeschrieben und studiert diese nebeneinander. Beide Studieng?nge bleiben rechtlich eigenst?ndig. Eine ?berschneidung von Lehrveranstaltungen kann nicht immer ausgeschlossen werden.
W?hrend eines laufenden Jurastudiums kann über das Studierendenportal ein Einschreibeantrag ?Wechsel/Doppelstudium“ gestellt werden. Der Antrag kann grunds?tzlich nicht gleich im ersten Semester gestellt werden. Das ist unproblematisch, da bei einem Doppelstudium die Leistungen aus dem Jurastudium per Anrechnung übernommen werden.
Studierende im Doppelstudium müssen sich auch doppelt für Prüfungen anmelden. Ergebnisse werden von den Sekretariaten getrennt in FlexNow eingetragen. Ein Antrag auf Anrechnung ist nicht n?tig.
Da die Studieng?nge rechtlich eigenst?ndig bleiben, gilt es als Abschluss der Erststudiums, wenn der LL.B. vor dem Staatsexamen abgeschlossen wird. Das Jurastudium wird dann zum Zweitstudium, was Auswirkungen auf Fragen zu Kindergeld, Baf?G, Krankenversicherung und weitere Themen haben kann. Bitte informieren Sie sich dazu rechtzeitig!
Ansprechpartner
Dr. Petra Fexer
Geb?ude RW(S), Zi. R 1.30
Telefon 0941 943-2671
studienberatung.jura@ur.de