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Vormundschaftsrecht in Europa

12. - 13. Dezember 2014

Sonderworkshop zum europ?ischen Familienrecht

Zu den wenigen Instituten im deutschen Familienrecht, die von den zahlreichen Reformwellen im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs nahezu vollst?ndig verschont geblieben sind, geh?rt die Vormundschaft. Im Zentrum der gesetzlichen Regelung steht bis heute der Einzelvormund, der sich aus einer altruistischen Motivation heraus um eine Waise wie um ein eigenes Kind kümmert. Mit der Wirklichkeit hat diese Konzeption freilich nur wenig gemein. Ein Vormund wird heute überwiegend für Kinder bestellt, deren Eltern ihren Sorgeverpflichtungen nicht nachkommen k?nnen. Das Vormundschaftswesen ist von der Vormundschaft des Jugendamtes als Amtsvormund gepr?gt; der mit den Aufgaben der Vormundschaft betraute Mitarbeiter des Jugendamts ist typischerweise für eine gro?e Anzahl von Kindern zust?ndig, deren Erziehung er delegiert und überwacht.

Nach zahlreichen aufsehenerregenden F?llen, in denen die Grenzen des deutschen Vormundschaftssystems deutlich geworden sind und auf die der Gesetzgeber mit ersten Ma?nahmen reagiert hat, ist es an der Zeit, über eine grundlegende Reform des Vormundschaftsrechts nachzudenken. Da es sich bei der Vormundschaft – der ?bernahme von Sorgeverantwortung an Stelle der Eltern durch einen Dritten – um ein universell auftretendes Ph?nomen handelt, lohnt dabei vor allem auch der Blick in das Ausland, zumal die Vormundschaft bisher nicht im Fokus der Familienrechtsvergleichung stand.

Auf Anregung aus dem Bundesjustizministerium haben sich die Veranstalter der Regensburger Symposien für europ?isches Familienrecht deshalb entschlossen, au?erhalb des zweij?hrigen Turnus einen Sonderworkshop zu veranstalten, der ein rechtsvergleichendes Fundament für eine Reform des Vormundschaftsrechts schaffen soll. Ausgewiesene Familienrechtsexperten aus dem europ?ischen Ausland sollen über die Entwicklung des Vormundschaftsrechts in ihren Rechtsordnungen berichten.


Guardianship for Minors in Europe

One of the few institutions in German family law which has not been the object of comprehensive legislative reform, since the original adoption of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch) in 1896, is the guardianship of minors. The law remains centred on the individual guardian who – out of altruistic motivations – cares for an orphan as if his or her own child. This concept of guardianship has, of course, little in common with reality. A guardian nowadays is, in most cases, appointed for minors whose parents are not able fulfil their parental responsibilities.

After numerous tragic cases which demonstrated the limits of the present German guardianship system and which prompted the first reactions of the legislator, it is now high time to systematically review the German law on guardianship. As guardianship – the exercise of parental responsibility by third persons – is a universally recognised institution, a comparative perspective appears to be rather promising, especially as comparative family law has not focussed on guardianship so far.

Seizing upon a suggestion of the German Federal Ministry of Justice, we have therefore decided to organise – outside the biennial cycle of the Regensburg symposia series – a special workshop which shall lay the comparative foundations for a reform of the German law on guardianship. In furtherance of this effort, distinguished scholars from European jurisdictions shall report on the developments of guardianship in their legal systems.



Tagungsleitung

Prof. Dr. Anatol Dutta
Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab
Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Henrich
Prof. Dr. Martin L?hnig

Sponsoren

Die Tagung wurde gef?rdert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie von der Universit?t Regensburg.

Sonderworkshop

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Tagungsbericht

von Lukas Meyer, Regensburg

Dass die Ausgestaltung des deutschen Vormundschaftsrechts in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs stammt, betonte der Bundesjustizminister Heiko Maas in seinen Gru?worten, überbracht von Thomas Meyer (Berlin), Ministerialrat im Bundesjustizministerium zur Er?ffnung des Sonderworkshops: "Die Vorschriften aus den Anf?ngen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die auf den Vormund aus der Familie zugeschnitten sind, passen nicht mehr zu den gegenw?rtigen Verh?ltnissen." Nach punktuellen ?nderungen im Jahre 2011 steht nun eine weitergehende Modernisierung des Vormundschaftsrechts an - so wurde es im vergangenen Jahr auf Bundesebene im Koalitionsvertrag beschlossen.

Auf Anregung und mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums fand daher im vorweihnachtlichen Regensburg, veranstaltet von den Organisatoren der Regensburger Symposien für Europ?isches Familienrecht, am 12. und 13. Dezember 2014 ein rechtsvergleichender Sonderworkshop zum Vormundschaftsrecht in Europa statt. Der Reformbedarf trat bereits in den Worten von Dieter Schwab (Regensburg) zu Tage, der Entwicklung und Probleme des deutschen Vormundschaftsrechts skizzierte, für die Thomas Meyer bisher anvisierte L?sungsans?tze des Bundesjustizministeriums vorstellte. In L?nderberichten ausgewiesener Familienrechtsexperten zur Rechtslage in anderen Staaten Europas und Diskussionen mit dem kundigen Fachpublikum offenbarte sich, was angesichts der Natur des Vormundschaftsrechts als Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen ?ffentlichem Recht und Familienrecht, überrascht: Losgel?st von den Begriffen der nationalen Rechtsordnungen ergeben sich bei funktionaler Betrachtung recht ?hnliche L?sungsans?tze. Oftmals werden Extrempositionen zu bestimmten Einzelfragen, die sich allesamt in den Rechtsordnungen Europas wiederfinden, an anderer Stelle ausgeglichen. Unterschiede bestehen freilich im Detail, vor allem auch, soweit die Ausgestaltung der Vormundschaft kostenrelevant ist. Anatol Dutta (Regensburg) kam in seinem Schlusswort deshalb zu dem Resümee, dass die Regelungen in besonderem Ma? auch davon abhingen, welches Vormundschaftsrecht sich eine Gesellschaft leisten k?nne und wolle, was ihr also der Schutz Minderj?hriger wert sei.


Programm

Tagungsprogramm


Freitag, 12. Dezember 2014

09.00

Er?ffnung und Gru?worte (Anatol Dutta)

09.30 Entwicklung des deutschen Vormundschaftsrechts (Dieter Schwab)
10.00

Reformbedarf - Reformpl?ne im deutschen Vormundschaftsrecht??? (Thomas Meyer)

10.30 Diskussion
11.00 Kaffeepause
11.30 L?nderbericht Schweiz (Alexandra Rumo-Jungo)
12.00 L?nderbericht ?sterreich (Astrid Deixler-Hübner)
12.30 Diskussion
13.00 Mittagspause
14.00 L?nderbericht Slowenien (Barbara Novak)
14.30 Diskussion
15.00 Kaffeepause
15.30 L?nderbericht Finnland (Markku Helin) *
16.00 L?nderbericht Ungarn (Orsolya Szeibert) *
16.30 Diskussion
19.00 Gemeinsames Abendessen (gesonderte Anmeldung erforderlich)

Samstag, 13. Dezember 2014

09.00 L?nderbericht England und Wales (Brian Sloan) *
09.30 L?nderbericht Spanien (Josep Ferrer Riba)
10.00 Diskussion
10.30 Kaffeepause
11.00 L?nderbericht Polen (B?a?ej Bugajski)
11.30 L?nderbericht Griechenland (Eleni Zervogianni)

12.00

Diskussion

12.30

Schlussbetrachtung (Anatol Dutta) und Diskussion

14.00

Tagungsende

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* Referate in englischer Sprache

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referenten

Dr. B?a?ej Bugajski,
Universit?t Krakow, Polen

Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner,
Johannes Kepler Universit?t Linz, ?sterreich

Prof. Dr. Anatol Dutta,
Universit?t Regensburg, Deutschland

Prof. Dr. Josep Ferrer Riba,
Universit?t Pompeu Fabra, Barcelona, Spanien

Prof. Markku Helin,
Universit?t Turku, Finnland

Dr. Thomas Meyer,
Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, Deutschland

Prof. Dr. Barbara Novak,
Universit?t Ljubljana, Slowenien

Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo,
Universit?t Freiburg, Schweiz

Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab,
Universit?t Regensburg, Deutschland

Dr. Brian Sloan,
Universit?t Cambridge, UK

Dr. Orsolya Szeibert,
E?tv?s Loránd Universit?t, Budapest, Ungarn

Dr. Eleni Zervogianni,
Universit?t Thessaloniki, Griechenland



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