2. – 4. Oktober 2014
12. Symposium für europ?isches Familienrecht
Aufgrund der medizinischen Fortschritte und der Ver?nderung des gesellschaftlichen Bewusstseins gewinnt die künstliche Fortpflanzung zunehmend an Bedeutung. Eine Reihe von damit verbundenen Rechtsfragen ist freilich streitig oder ungekl?rt. Zudem sehen die Rechtsordnungen in Europa keine einheitlichen Probleml?sungen vor.
Ziel des Symposiums war es, die zentralen Fragen dieses Problembereichs herauszuarbeiten und rechtsvergleichend zu er?rtern. Damit sollten auch die Chancen einer europ?ischen Rechtsangleichung auf diesem Gebiet und der Bedarf für Reformen des deutschen Rechts ausgelotet werden. Weiterhin sollten die einschl?gigen Fragen des Internationalen Privatrechts zur Sprache kommen. Schlie?lich sollte auch er?rtert werden, welche vertraglichen Regelungen in dem genannten Bereich getroffen werden k?nnen.
Haupts?chlich ging es um folgende Problemfelder: (1) Künstliche Insemination; (2) Eizellenspende; (3) Embryonenspende; (4) Ersatzmutterschaft; (5) Besonderheiten der Adoption bei künstlicher Fortpflanzung; (6) Umgang mit Keimzellen Verstorbener; (7) Recht auf Kenntnis der Abstammung bei künstlicher Zeugung; (8) Internationales Privat- und Verfahrensrecht; (9) Probleme der Vertragsgestaltung.
Tagungsleitung Prof. Dr. Anatol Dutta Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Henrich Prof. Dr. Martin L?hnig | Sponsoren Die Tagung wurde gef?rdert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie von der Bundesnotarkammer. |
Tagungsbericht
von Lukas Meyer, Regensburg
?Künstliche Fortpflanzung“ hie? der übergreifende Titel des 12. Symposiums für europ?isches Familienrecht, das vom 2. bis 4. Oktober 2014 an der Universit?t Regensburg stattfand. Der Aktualit?t des Themas gem?? stie? die Tagung auf hohes Interesse. Der bayerische Staatsminister der Justiz Winfried Bausback, selbst Professor der Rechtswissenschaften, unterstrich in seinen er?ffnenden Worten Bedeutung und Brisanz dieses in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Rechtsgebiets. In besonderem Ma?e würden die Justizministerien vom Symposium profitieren, betonte auch Daniela Goerdeler, Ministerialr?tin im Bundesjustizministerium, die Gru?worte des Bundesjustizministers Heiko Maas überbrachte. Hier werde bedeutende Vorarbeit für den Gesetzgeber geleistet. Dieter Schwab (Regensburg) griff dies in seiner Einführung auf. Vieles sei im Fluss, doch seien die Unterschiede in den europ?ischen Staaten zum Teil sehr gro?, ein Streben nach europ?ischer Rechtseinheit daher schwer, zumindest aber k?nne die Tagung diese vorbereiten helfen.
Auch diesmal konnten wieder namhafte Referenten aus dem In- und europ?ischem Ausland gewonnen werden. Ausgehend von der Rechtslage in Deutschland (Martin L?hnig, Regensburg) einschlie?lich der M?glichkeiten der Vertragsgestaltung (Herbert Grziwotz, Regen) und Fragen des Kollisionsrechts (Tobias Helms, Marburg) ging der Blick alsbald über die deutsche Rechtsordnung hinaus. Walter Pintens (Leuven) referierte über die belgische und franz?sische Rechtslage, Philipp M. Reu? (München/Utrecht) stellte das Recht der künstlichen Fortpflanzung in den Niederlanden dar. Es folgten L?nderberichte über die Schweiz (Regina Aebi-Müller, Luzern) und ?sterreich (Susanne Ferrari, Graz). Griechisches und spanisches Recht wurden von Eleni Zervogianni (Thessaloniki) und Josep Ferrer Riba (Barcelona) skizziert. Es folgten Berichte aus Polen (Blazej Bugajski, Krakau) und Slowenien (Barbara Novak, Ljubljana). Den Abschluss der L?nderberichte bildeten Ausführungen über das Recht in England/Wales (Jens Scherpe, Cambridge) und in Norwegen (Anneken Sperr, Bergen). Dabei fanden zwischen den Berichtspaaren intensive Diskussionen über die jeweilige Rechtslage statt. Die zentralen Fragen des Rechts der künstlichen Fortpflanzung – Samenspende, Eizellenspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft, postmortale Verwendung von Keimzellen, die von den Referenten behandelt worden waren, wurden so mit neuem Erkenntnisgewinn vertieft. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der europ?ischen Rechtsordnungen traten offen zu Tage. Angesichts des Reproduktionstourismus, vor allem aus den europ?ischen Staaten als ?Nachfragerstaaten“ in ?Anbieterstaaten“ wie etwa Kalifornien und Indien, dr?ngte sich ein Blick über Europa hinaus (Anatol Dutta, Regensburg) vor allem bezüglich der (kommerziellen) Leihmutterschaft auf.
Schlussbetrachtung (Dieter Henrich, Regensburg) und Schlussdiskussion unterstrichen, was schon in der Einführung angeklungen war: Die Divergenzen sind so vielf?ltig, dass eine europ?ische Rechtsangleichung in absehbarer Zeit vor hohen Hürden steht. W?hrend in einigen Rechtsordnungen anonyme Samen - und Eizellenspenden, eine Co-Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare und eine Leihmutterschaft m?glich sind, gestatten andere Rechtsordnungen lediglich eine Samenspende innerhalb traditioneller Paarbeziehungen oder fokussieren das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Unterschiede zeigen, dass das Recht bei der künstlichen Fortpflanzung in besonderer Weise auch auf au?errechtliche Ansichten in der Gesellschaft zu Fragen der Ethik und Moral reagiert.
Weitere Tagungsberichte
Konrad Duden, FamRZ 2014, 1904-1905
Claudia Mayer, ZEuP 2015, 661-663