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Scheidung ohne Gericht 2016

6. - 8. Oktober 2016

13. Symposium für europ?isches Familienrecht

Das Scheidungsrecht hat in den europ?ischen L?ndern seit der zweiten H?lfte des 20. Jahrhunderts tiefgreifende ?nderungen erfahren. Das betrifft zum einen das Recht der Scheidungsgründe: Die Tendenz geht seitdem dahin, die Scheidung zu erleichtern. Der zentrale Topos dieser Liberalisierungstendenzen ist - wie man es formuliert hat - der "?bergang vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsprinzip": Eheverfehlungen sind als Scheidungsgründe entweder abgeschafft oder spielen nur noch neben der Scheidung wegen unheilbarer Ehezerrüttungen eine Rolle. In vielen Rechtsordnungen hat sich das Prinzip durchgesetzt, dass ein Ehegatte auch gegen den Willen des anderen die Scheidung einer aus seiner Sicht zerrütteten Ehe durchsetzen kann; H?rteklauseln, wie sie das deutsche Recht kennt, haben sich als ineffektiv erwiesen.

Neben die Zerrüttungsscheidung tritt mehr und mehr auch der Gedanke der zwischen den Ehegatten vereinbarten Scheidung (Konventionalscheidung) als Ausfluss der Privatautonomie. Innerhalb des herk?mmlichen Systems, das die Eheaufl?sung an eine Gerichtsentscheidung bindet, erfolgt die einverst?ndliche Scheidung durch entsprechende Erkl?rungen der Ehegatten gegenüber dem Gericht, die dann die Grundlage der richterlich ausgesprochenen Scheidung bilden. In neueren Reformen einiger L?nder wird demgegenüber auf die Mitwirkung einer richterlichen Erkenntnis verzichtet: Die Scheidung erfolgt privatautonom durch Erkl?rung gegenüber den für die Registrierung zust?ndigen Stellen. Ein solches Verfahren ist beispielsweise neuerdings in Italien m?glich: Die Ehegatten k?nnen etwa unter bestimmten Voraussetzungen in Gegenwart ihrer Anw?lte eine Scheidungsvereinbarung treffen, die vom Staatsanwalt überprüft und, wenn nicht beanstandet, an den Standesbeamten zur Eintragung weitergeleitet wird. ?hnliche Regelungen bestehen auch in anderen L?ndern. Auch in Deutschland werden Forderungen nach Einführung einer privatautonomen Scheidung erhoben.

Der Kongress verfolgt das Ziel, aus Anlass der neuen Entwicklungen den derzeitigen Stand des europ?ischen Scheidungsrechts rechtsvergleichend in den Blick zu nehmen. Dabei stehen das Recht der Scheidungsgründe und das Scheidungsverfahren, insbesondere die Frage der obligatorischen richterlichen Mitwirkung im Mittelpunkt. Zu thematisieren ist aber auch das Recht der Scheidungsfolgen, das mit der Formulierung der Scheidungsgründe in engem Zusammenhang steht. Das staatliche Scheidungsrecht verfolgt üblicherweise auch das Ziel, eine gerechte Regelung der ?konomischen Scheidungsfolgen (Unterhalt, Verm?gensausgleich, Familienheim) zu bieten und das Wohl der betreuungsbedürftigen Kinder zu wahren. Unter diesen Aspekten ist entscheidend, wie sich Scheidungsgründe und Scheidungsverfahren zu diesen Zielsetzungen jeweils verhalten. Insbesondere ist zu fragen, welche Verknüpfungen zwischen Scheidungsgründen und Scheidungsfolgen jeweils bestehen und inwieweit die Scheidungsfolgen Thema des Scheidungsprozederes - sei es mit oder ohne gerichtlicher Mitwirkung - sind oder werden k?nnen.


Tagungsleitung

Prof. Dr. Anatol Dutta
Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab
Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Henrich
Prof. Dr. Martin L?hnig


programm

Tagungsprogramm


Donnerstag, 6. Oktober 2016

14.00 Begrü?ung und Einführung
14.15 Einleitung: Wie kommt die Ehe zum Gericht? (Dieter Schwab)
14.45 Der Stand des deutschen Scheidungsrechts (Anatol Dutta)
15.15 Einvernehmliche Scheidung in Deutschland aus notarieller Sicht (Markus Buschbaum)
15.45 Diskussion
16.15 Kaffeepause
16.45 L?nderbericht ?sterreich (Susanne Ferrari)
17.15 L?nderbericht Schweiz (Regina Aebi-Müller)
17.45 Diskussion
20.00 Gemeinsames Abendessen (gesonderte Anmeldung erforderlich)

Freitag, 7. Oktober 2016

9.00 L?nderbericht Italien (Salvatore Patti)
9.30 L?nderbericht Spanien (Josep Ferrer Riba)
10.00 Diskussion
10.30 Kaffeepause
11.00 L?nderbericht Frankreich (Frédérique Ferrand)
11.30 L?nderbericht Belgien (Walter Pintens)
12.00 L?nderbericht Niederlande (Willem Breemhaar) ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
12.30 Diskussion
13.00 Mittagspause
14.00 L?nderbericht Polen (B?a?ej Bugajski)
14.30 L?nderbericht Tschechien (Lenka Westphálova)
15.00 Diskussion
15.30 Kaffeepause
16.00 L?nderbericht Norwegen (Anneken Sperr)
16.30 L?nderbericht Slowenien (Barbara Novak)
17.00 Diskussion

Samstag, 8. Oktober 2016

9.00 L?nderbericht Vereinigtes K?nigreich (Jens Scherpe)
9.30 Das Scheidungsrecht in islamischen L?ndern (Nadjma Yassari)
10.00 Diskussion
10.30 Kaffeepause
11.00 Neue Entwicklungen im Scheidungsrecht als Herausforderung für das Internationale Privatrecht (Tobias Helms)
11.30 Diskussion
12.00 Schlussbetrachtung (Dieter Henrich) und Diskussion
13.00 Tagungsende

Referenten

Prof. Dr.?Regina Aebi-Müller
Universit?t Luzern, Schweiz
Prof. Dr. Dr. h.c. mult.?Dieter Henrich,
Universit?t Regensburg, Deutschland

Prof. Dr.?Willem Breemhaar
Universit?t Amsterdam, Niederlande

Prof. Dr.?Barbara Novak
Universit?t Ljubljana, Slowenien

Dr.?B?a?ej Bugajski
Universit?t Krakau, Polen
Prof. Dr.?Salvatore Patti
Universit?t La Sapienza, Rom, Italien
Dr.?Markus Buschbaum
K?ln, Deutschland
Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Pintens
Universit?t Leuven, Belgien
Prof. Dr.?Anatol Dutta
Universit?t Regensburg, Deutschland
Dr. Dr. Jens Scherpe
Universit?t Cambridge, UK

Prof. Dr.?Frédérique Ferrand
Universit?t Lyon III, Frankreich

Prof. Dr. Dr. h.c.?Dieter Schwab
Universit?t Regensburg, Deutschland

Prof. Dr.?Susanne Ferrari
Universit?t Graz, ?sterreich

Dr.?Anneken Sperr
Universit?t Bergen, Norwegen
Prof. Dr.?Josep Ferrer Riba
Universit?t Pompeu Fabra, Barcelona, Spanien
Dr.?Lenka Westphálova
Universit?t Olomouc, Tschechien
Prof. Dr.?Tobias Helms
Universit?t Marburg, Deutschland

Dr.?Nadjma Yassari
MPI für ausl. und int. Privatrecht
Hamburg, Deutschland



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