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Konzeptevaluation

Die Konzeptevaluation dient der Einhaltung und Sicherung universit?tsinterner Qualit?tskriterien sowie der relevanten externen Anforderungen bei der Einführung neuer Studieng?nge. Sie soll darüber hinaus die Studierbarkeit und Durchführbarkeit der neuen Studieng?nge sicherstellen.

Die?Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre an der Universit?t Regensburg (PDF) i.d.F. der ?nderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in §5 den Geltungsbereich, den Zweck sowie die Zust?ndigkeiten der Konzeptevaluation. Der genaue Ablauf bei der Einführung neuer Studieng?nge sowie allgemeine Grunds?tze werden in der ?Verfahrensbeschreibung zur Einführung neuer Studieng?nge“ beschrieben. Die Verfahrensbeschreibung finden Sie im Prozessportal (der Link ist nur ist nur innerhalb des Universit?tsnetzes oder über eine VPN-Verbindung aufrufbar).

Die Konzeptevaluation besteht im Wesentlichen aus den nachfolgend skizzierten Verfahrens- bzw. Prüfschritten:

  • Begutachtung durch die Universit?tsleitung,
  • Begutachtung durch eine externe Gutachtergruppe,
  • Formal-rechtliche Prüfung der Studiengangsdokumente durch das Referat Studienbezogene Rechtsangelegenheiten (Ref. I/2)
  • Begutachtung durch den Senat,
  • Beschluss der Einführung und Akkreditierung.

Begutachtung durch die Universit?tsleitung

Bei der Einführung neuer Studieng?nge wird der Universit?tsleitung noch vor Ausarbeitung der gremienrelevanten Studiengangsdokumente eine Kurzbeschreibung des neuen Studienganges zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt. Die Universit?tsleitung überprüft dabei insbesondere, ob:

  • der Studiengang in das Profil der Universit?t Regensburg passt,
  • der Studiengang mit den Zielen der Universit?t in Studium und Lehre übereinstimmt,
  • die Nachfrage nach dem Studiengang sowie der Bedarf nach Absolventen und Absolventinnen des Studienganges plausibel belegt ist und ob
  • ausreichend personelle, finanzielle und s?chliche Ressourcen zur Durchführung des neuen Studienganges zur Verfügung stehen.

Die Universit?tsleitung gibt anschlie?end eine Stellungnahme zu dem geplanten Studiengang an den Senat sowie die Studiengangsverantwortlichen ab.


Externe Begutachtung fachlich-inhaltlicher Kriterien

Um eine externe Einsch?tzung zu den fachlich-inhaltlichen Aspekten des geplanten Studiengangs zu erhalten, bindet die Fakult?t eine Gruppe externer Gutachter und Gutachterinnen in das Verfahren der Konzeptevaluation ein. Die Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus: ?

  1. mindestens einem fachlich einschl?gigen Hochschullehrer oder einer fachlich einschl?gigen Hochschullehrerin einer anderen Hochschule,
  2. mindestens einem bzw. einer fachlich nahestehenden externen Studierenden sowie
  3. einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berufspraxis

Die Begutachtung erfolgt in der Regel in Form einer Begehung, die in Pr?senz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe prüft die Studieng?nge im Hinblick auf alle einschl?gigen fachlich-inhaltlichen Kriterien. Die Ergebnisse der Begehung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe zur Stellungnahme zugesandt.


Interne formal-rechtliche Prüfung der Studiengangsdokumente

Die Studiengangsdokumente werden vom Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten im Hinblick auf formal-rechtliche Kriterien sowie auf Durchführbarkeit des Studiengangs geprüft. Gegebenenfalls müssen die Dokumente nochmals überarbeitet werden, bevor sie nach abschlie?ender Prüfung durch das Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten zur Beschlussfassung in den Gremien freigegeben werden, so dass nur rechtlich einwandfreie Dokumente den Gremien vorgelegt werden.

Begutachtung durch den Senat

Abschlie?end prüft der vom Senat eingesetzte Senatssauschuss "AG Prüfungsordnungen" die vorgelegten Studiengangsdokumente daraufhin, ob alle formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien eingehalten bzw. angemessen umgesetzt wurden, und gibt eine Beschlussempfehlung an den Senat ab. Die Ergebnisse der Prüfung des Senatsausschusses werden der Fakult?t vorgelegt, um ggf. eine Stellungnahme und/oder Nachbesserungen zu erm?glichen.

Beschluss der Einführung und Akkreditierung

Nachdem die Dokumente abschlie?end überarbeitet wurden, werden sie dem Senat und dem Universit?tsrat zum Beschluss vorgelegt und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird über die Einrichtung des Studiengangs unterrichtet. Anschlie?end werden die Prüfungs- und Studienordnung sowie ggf. weitere Satzungen von der Pr?sidentin bzw. dem Pr?sidenten genehmigt. Mit Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Pr?sidentin bzw. den Pr?sidenten gilt der neu einzuführende Studiengang für die Dauer von acht Jahren als akkreditiert und die Universit?tsleitung verleiht das Siegel des Akkreditierungsrates für akkreditierte Studieng?nge.



  1. Verwaltung
  2. Referat I/1

Qualit?tsmanagement und Koordination in Studium und Lehre

 

Koordination
Koordination

Matthias Baderschneider
Telefon 0941 943-1531
E-Mail