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Praktikumsrichtlinien

VOR DEM PRAKTIKUM


Allgemeine Richtlinien


Dauer des Praktikums

Das Praktikum im Bachelorstudiengang ist als ganzt?giges, au?eruniversit?res Blockpraktikum von mindestens 8 Wochen Dauer (320 Std.) (*alte BAPO: 10 Wochen (400 Std.)) abzuleisten. Es besteht die M?glichkeit, das Praktikum in zwei Bl?cken zu absolvieren, wobei jeder Block mindestens vier Wochen dauern muss. So haben Sie die M?glichkeit ein zweites Praktikum bei einer anderen Firma zu absolvieren.

F¨¹r die Absolvierung des Praktikums empfiehlt sich grunds?tzlich die vorlesungsfreie Zeit. Sollte ein Praktikum dabei zeitlich in die Vorlesungszeit des folgenden Semesters hinein gehen, ist dies fr¨¹hzeitig bei der Wahl der Veranstaltungen in jenem Semester zu ber¨¹cksichtigen. Weiterhin sollten bei ?berschneidungen mit Seminaren die jeweilgen Dozierenden fr¨¹hzeitig kontaktiert werden, um L?sungsm?glichkeiten zu besprechen.

In Ausnahmef?llen und bei au?erordentlich gut f¨¹r ein Praktikum im erziehungswissenschaftlichen Studium geeigneten Praktikumsinhalten, kann das Praktikum - vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Praktikumsbetreuung - semesterbegleitend erfolgen. Die T?tigkeit in der Praktikumsstelle muss dabei je Woche an mindestens 2 Tagen zu je mindestens 6 Stunden ausge¨¹bt werden. Sofern dies auf Ihre zu erwartenden Praktikumsinhalte zutrifft (und auch nur dann!), k?nnen Sie eine diesbez¨¹gliche Anfrage an die Praktikumsbetreuung stellen.


Anrechnung von Praktika

Praxist?tigkeiten vor Beginn des Studiums (Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, ehrenamtliche T?tigkeiten, erzieherische Ausbildungen, etc.) werden im Bachelorstudiengang generell nicht anerkannt. Das Praktikum ist in jedem Fall w?hrend Ihrer Studienzeit abzuleisten!


Wo kann ich ein Praktikum machen?

Es wird darauf hingewiesen, dass Praktika in p?dagogischen Arbeitsfeldern der Bildungsarbeit (Erwachsenenbildung, Weiterbildung, betriebliche Bildung, Diagnostik, Therapie, etc.) absolviert werden m¨¹ssen. Entscheidend hinsichtlich der Auswahl der Praktikumsstelle bzw. der Arbeitsbereiche ist der p?dagogische Charakter. Der Mittelpunkt der inhaltlichen Besch?ftigung w?hrend des Praktikums muss in der Erziehungs- und/oder Bildungsarbeit liegen oder muss zumindest eng an p?dagogische T?tigkeiten gekn¨¹pft sein. Zielgruppe sind dabei (junge) Erwachsene.

bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@ bedeutet, dass Praktika, in denen ausschlie?lich Aufsicht und Betreuung (vor allem im Elementarbereich wie z.B. Kindergarten, Grundschule) oder ausschlie?lich Pflege (Kranken- und Altenpflege) geleistet wird, nicht anerkannt werden.

Die drei Hauptt?tigkeiten Ihres Praktikums m¨¹ssen 70% der Praktikumszeit einnehmen und deren Bezug zu den Inhalten des Studiums muss hergestellt werden k?nnen. Hierzu z?hlen ausschlie?lich die Veranstaltungen Ihres Kernstudiums (also nicht Nebenfach oder Wahlbereich).

ACHTUNG: Sie studieren nicht Sozialp?dagogik, soziale Arbeit oder Schulp?dagogik!

Es wird dringend geraten, das Praktikum im pers?nlichen oder beruflichen Interessensbereich zu absolvieren. Besteht Unklarheit dar¨¹ber, welche inhaltliche Orientierung f¨¹r das individuelle Profil passend ist oder welche Stellen f¨¹r bereits vorhandene inhaltliche Interessensschwerpunkte existieren, besteht die M?glichkeit eines Beratungsgespr?ches mit der Praktikumsbetreuung.

Weitere Informationen zur Auswahl/Suche einer Praktikumsstelle erhalten Sie weiter unten beim gleichnamigen Punkt.

WICHTIGSTER PUNKT: Die Inhalte sind entscheidend! Es bringt also nichts, eine Anfrage an die Praktikumsbetreuung mit dem Namen der Einrichtung zu stellen, da dies nur wenig aussagekr?ftig ist.


Wann kann ich ein Praktikum machen

Da ein Praktikum im Studiengang Erziehungswissenschaft zur Reflexion der bisher erlernten Inhalte dient, sollten Sie erst ab dem dritten Fachsemesters eines absolvieren. So ist gew?hrleistet, dass Sie bereits ein fundiertes theoretisches Wissen mit in die Praxis nehmen und entsprechend viel Reflexionswissen aus dem Praktikum heraus ziehen k?nnen. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@es k?nnen Sie dann im weiteren Verlauf Ihres Studiums mit weiteren Inhalten abgleichen und verkn¨¹pfen.

Das Praktikum kann theoretisch bis zum letzten Semester erfolgen, in dem Sie in den Studiengang eingeschrieben sind. Weiterhin kann das Praktikum auch erst nach dem Verfassen der Bachelorarbeit absolviert werden.

Beachten Sie aber, dass Sie im Anschluss an Ihr Praktikum noch das Begleitseminar (nicht g¨¹ltig f¨¹r *alte BAPO) besuchen m¨¹ssen!


Anfragen an die Praktikumsbetreuung

Studierende sind angehalten, ihr im Studium bereits angeeignetes Wissen dazu zu verwenden, Abw?gungen zur Eignung einer m?glichen Praktikumsstelle anzustellen und eigenst?ndig dar¨¹ber zu entscheiden.

Sollten Sie sich in GRENZF?LLEN unsicher bzgl. der Eignung einer Praktikumsstelle sein schreiben Sie eine E-Mail an die Praktikumsbetreuung, in der Sie den Namen der Praktikumsstelle sowie wesentlich wichtiger die zu erwartenden Praktikumsinhalte (welche vorher dort erfragt werden m¨¹ssen) nennen oder besuchen Sie die Sprechstunde.

Anfragen ¨¹ber offensichtlich nicht geeignete Praktikumsstellen sowie mit unzureichendem Informationsgehalt werden nicht oder nur kurz beantwortet.


Genehmigung des Praktikums

Praktika m¨¹ssen von der Praktikumsbetreuung generell nicht genehmigt werden. Sie suchen Ihre Praktikumsstelle eigenverantwortlich aus.

Haben Sie eine Stelle gefunden, deren p?dagogischer Charakter eindeutig ist (siehe obiger Punkt "Wo kann ich ein Praktikum machen?"), m¨¹ssen Sie nichts weiter tun. Die Listung in der Praktikumsdatenbank ist zwar ein gutes Zeichen, aber keine Garantie f¨¹r die Anerkennung eines Praktikums. DENN: Die Inhalte sind entscheidend!


Praktikum im Ausland

Selbstverst?ndlich k?nnen Sie Ihr Praktikum auch im Ausland absolvieren.

N?here Informationen dazu erhalten Sie im International Office.


Praktikumsbest?tigung

Wenn Ihre Praktikumsstelle eine Best?tigung ¨¹ber das Pflichtpraktikum w¨¹nscht, schreiben Sie eine E-Mail mit folgenden Daten an die Praktikumsbetreuung:

  • BAPO, zu welcher Sie studieren (bis SS2016 oder ab WS2016/17)
  • Name & Vorname
  • Immatrikulationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Beginn und Ende des Praktikums (voraussichtlich)
  • Name und Adresse der Praktikumsstelle
  • eventuelle Adressaten des Schreibens (optional)

Die Best?tigung kann entweder

  • als PDF per E-Mail an Sie oder Ihre Praktikumsstelle gesendet oder
  • pers?nlich bei der Praktikumsbetreuung oder
  • an die Praktikumsstelle gefaxt
  • oder per Post an die Praktikumsstelle verschickt werden.


Suche nach und Auswahl einer Praktikumsstelle


Praktikumsstelle finden

Aktuelle und ?ltere Stellenangebote finden Sie im GRIPS-Kurs "Erfahrungsberichte Praktika Erziehungswissenschaft" sowie am Aushang bei B¨¹ro PT 4.1.28, die laufend an die Praktikumsbetreuung ¨¹bermittelt werden.
Der GRIPS-Kurs enth?lt au?erdem Erfahrungsberichte und weitere Eindr¨¹cke von bisherigen Praktikumsstellen in verschiedenen Branchen - regional und ¨¹berregional. Durchsuchen Sie die Eintr?ge und erhalten Sie so einen ?berblick ¨¹ber potentielle T?tigkeitsbereiche.

Wichtig ist, dass die Stelle auch den eigenen Interessen und Schwerpunkten entspricht, gleichzeitig aber mit Ihren Kernstudieninhalten ¨¹bereinstimmt.

Probleme bei der Praktikumssuche

Sie erhalten nur Absagen oder finden einfach partout keine Praktikumsstelle? In diesem Fall sollten Sie sich Gedanken ¨¹ber Ihre Vorgehensweise und ggf. Ihr(e) Bewerbungsschreiben machen.

Nutzen Sie alle gegebenen Instrumente seitens der Universit?t, wie auf diesen Seiten beschrieben. ?berdenken Sie ggf. Ihr semantisches Vorgehen bei Suchmaschinen-Recherchen. Zerlegen Sie Ihre Eingaben in m?glichst wenige, pr?gnante Stichworte. Gleiches gilt f¨¹r die Suche in Job-/Praktikumsb?rsen.

Besuchen Sie vorab das BOK-Seminar ¡°Bewerbung & Praktikum¡±, in dem viele n¨¹tzliche Tipps zum Thema Bewerbung gegeben und erarbeitet werden.


Betreuung in der Praktikumsstelle

Ihre Betreuenden in der Praktikumsstelle m¨¹ssen nicht zwingend ein Hochschulstudium in Erziehungswissenschaft, P?dagogik oder Bildungswissenschaft absolviert haben. Es ist aber nat¨¹rlich von Vorteil, p?dagogisch geschulte BetreuerInnen zu haben.

Suchen Sie, falls nicht ohnehin von der Praktikumsstelle praktiziert, wiederholt Gespr?che und Feedback. R¨¹ckmeldungen zu Ihrer T?tigkeit stehen Ihnen in einem guten Praktikanten-Arbeitgeber-Verh?ltnis zu.

Wenn Sie erkennen, dass Sie nicht in vereinbarten Bereichen eingesetzt oder die vereinbarten Praktikumsinhalte nicht erf¨¹llt werden, fordern Sie diese ggf. ein. Es wird empfohlen, dabei feinf¨¹hlig aber bestimmt vorzugehen. In besonderen F?llen k?nnen Sie sich an die Praktikumsbetreuung wenden, die ggf. auch als Schlichter t?tig werden kann.



W?HREND DES PRAKTIKUMS


Urlaubssemester

Wenn Sie ein l?ngeres Praktikum machen wollen, als es die vorlesungsfreie Zeit zul?sst, k?nnen Sie ein Urlaubssemester beantragen. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@ ist dann m?glich, wenn das Praktikum?mehr als 50% der Vorlesungszeit?in Anspruch nimmt.

Zur Beantragung eines Praktikums- bzw. Urlaubssemesters gehen Sie mit Ihrem Praktikumsvertrag (der best?tigt, dass das Praktikum mehr als die H?lfte des Semesters andauert) zur Studentenkanzlei. Antr?ge werden in der Regel bis zu Beginn der Vorlesungszeit angenommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie w?hrend eines Urlaubssemesters keine Studien- und Pr¨¹fungsleistungen im Erstversuch erbringen k?nnen/d¨¹rfen. Belegte Veranstaltungen bzw. deren Pr¨¹fungsleistungen k?nnen somit nicht in Flexnow verbucht werden. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@ gilt jedoch nicht f¨¹r Nachholklausuren aus vorangegangenen Semestern.

Bitte beachten Sie die Regelungen zum Urlaubssemester auf den Seiten der Studentenkanzlei.



Rechtliches


Sozialversicherung

Im April 1997 sind die Spitzenverb?nde der Sozialversicherung ¨¹bereingekommen, dass ein w?hrend des Studiums abgeleistetes, in der Pr¨¹fungs- und Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum zur Hochschulausbildung geh?rt und somit als Bestandteil des Studiums gilt.

Insofern sind Studierende im Pflichtpraktikum nicht als ArbeitnehmerInnen in den Unternehmern versicherungspflichtig. Absolviert ein/e eingeschriebene/r Student/in das in der Pr¨¹fungsordnung vorgeschriebene Praktikum, ist sie/er - unabh?ngig von der w?chentlichen Arbeitszeit und der H?he des Entgelts - versicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist zu beachten:

  • Selbstversicherte sind unabh?ngig von der Entgelth?he beitragsbefreit
  • Familienversicherte (zahlen keinen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung) sind bis zur Geringf¨¹gigkeitsgrenze (derzeit 400 €) beitragsbefreit, bei einem h?heren Einkommen m¨¹ssen sich Praktikantinnen und Praktikanten f¨¹r die Dauer des Praktikums selbst versichern.

Praktika im Ausland: Studierende, die das Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren wollen, m¨¹ssen mit ihrer Krankenversicherung (KV) abkl?ren, ob im jeweiligen Ausland Versicherungsschutz durch die KV besteht.

Wird das Praktikum aufgrund einer ausl?ndischen Pr¨¹fungs- und Studienordnung durchgef¨¹hrt, besteht keine Versicherungspflicht.


Unfallversicherung

Die in der Pr¨¹fungs- und Studienordnung vorgeschriebenen Praktika sind im Rahmen der Pr¨¹fungs- und Studienordnung als Pflichtbestandteil des Studiums definiert. Ma?geblich bei der Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes ist, ob das Praktikum mit oder ohne Entgelt durchgef¨¹hrt wird.

Mit Entgelt ist die Praktikumsstelle organisatorisch und rechtlich verantwortlich und damit verpflichtet die Studierenden der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu melden, die dann automatisch die Studierenden im Versicherungsfall betreut.

Ohne Entgelt fallen die Studierenden im Versicherungsfall weiterhin unter den Unfallversicherungsschutz des Landes Bayern - Unfallversicherungsschutz wird gew?hrleistet durch die Unfallkasse Bayern.

bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e Meinung vertritt auch der Ausschuss "Rechtsfragen" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft, sowie die Unfallkasse Bayern in Anlehnung an das Sozialgesetzbuch (SGB VII, ¡ì 2 ff).


Haftpflichtversicherung

Grunds?tzlich tritt das Land Bayern f¨¹r Sch?den ein, die durch Studierende in einer Praxisstelle verursacht werden, so dass der Abschluss einer zus?tzlichen Haftpflichtversicherung nicht erforderlich ist. Ein Regress bei den betreffenden Studierenden ist jedoch bei grober Fahrl?ssigkeit oder Vorsatz m?glich, eine Versicherung f¨¹r diese F?lle aber weitgehend ausgeschlossen.

Im Unternehmen sind Studierende zus?tzlich ¨¹ber die betriebliche Haftpflichtversicherung des jeweiligen Unternehmens abgedeckt.


Lohnsteuer

Der Verdienst w?hrend des Pflichtpraktikums unterliegt der Einkommens- und Lohnsteuerpflicht. Es gelten die ¨¹blichen F?rdergrenzen.

Besonderheit:
Studierende, die BAf?G beziehen, m¨¹ssen den Jahresverdienst auch dem BAf?G-Amt mitteilen. Ein zu hoher Verdienst kann den Anspruch auf BAf?G schm?lern.


Urlaub

Studierende haben keinen Urlaubsanspruch, jedoch werden i.d.R. individuelle Vereinbarungen mit den Praxisstellen getroffen.

Als Richtlinie kann das Bundesurlaubsgesetz herangezogen werden; d.h. f¨¹r jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverh?ltnisses wird 1/12 des ¨¹blichen Jahresurlaubs des Unternehmens angerechnet. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens 1/2 Tag ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden. Der Mindesturlaub betr?gt 24 Tage im Jahr.

Urlaubstage werden nicht auf die praktische T?tigkeit im Unternehmen angerechnet. Die jeweilige Pr¨¹fungsordnung der Studieneinrichtungen schreibt die Dauer der praktischen T?tigkeit im Unternehmen vor. Die Dauer des Arbeitsverh?ltnisses (Arbeitsvertrag) ist darauf abzustimmen.


Gesetzliche Feiertage

Wenn in die Zeit Ihres Praktikums gesetzliche Feiertage fallen, so z?hlen diese zur w?chentlichen Arbeitszeit. Sind Sie bspw. in einem Betrieb besch?ftigt, in dem eine 38-Stunden-Woche gilt, so z?hlt eine Woche mit gesetzlichem Feiertag als mit 38 Stunden abgeleistet, wenn Sie an den anderen Tagen zu Ihrer regul?ren Arbeitszeit t?tig waren.



NACH DEM PRAKTIKUM


Leistungsnachweis

Wie Sie Ihren Leistungsnachweis bekommen:

  1. Absolvieren Sie ein Praktikum entsprechend den Anerkennungskriterien in den Praktikumsrichtlinien.
  2. Verfassen Sie einen Praktikumsbericht, in dem Sie Ihre T?tigkeiten reflektieren. Wie der Bericht zu verfassen ist, sehen Sie unter dem Punkt "Praktikumsbericht".
  3. Legen Sie Ihrem Bericht eine Best?tigung der Praktikumsstelle (bitte nur in Kopie!) bei. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e Best?tigung unterliegt keinen formalen Vorgaben und kann von der Praktikumsstelle frei verfasst und gestaltet werden. Der Zeitraum des Praktikums muss ersichtlich sein.
  4. Geben Sie Ihren Praktikumsbericht bei der Praktikumsbetreuung oder im Sekretariat Prof. Dr. Dr. h.c. Gruber ab (weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Abgabefrist).
  5. Besuchen Sie das Begleitseminar zum Praktikum (nicht g¨¹ltig f¨¹r *alte BAPO) aus dem Modul EDU-BA-M07.

Formblatt

Formblatt zum Praktikum im Studiengang Erziehungswissenschaft:?Download



Praktikumsbericht


Formalien

Der Praktikumsbericht dient der schriftlichen Reflexion der absolvierten T?tigkeit und ist grunds?tzlich innerhalb von?sechs?Wochen nach Beendigung Ihres (letzten) Praktikums bei der Praktikumsbetreuung abzugeben.

Er soll die Form einer Seminararbeit (inkl. Deckblatt und Gliederung) haben. Der Umfang des Praktikumsberichts muss insgesamt mind. 8 und max.10 Seiten betragen (sofern das Praktikum in zwei unterschiedlichen Institutionen absolviert wurde, darf der Umfang bis zu 4 Seiten mehr betragen. Dabei wird Wert auf eine korrekte Form (Orthographie, sprachlicher Ausdruck) gelegt.

Sollte das Praktikum in zwei unterschiedlichen Institutionen abgeleistet worden sein, umfasst der Bericht diese Gliederungspunkte jeweils getrennt f¨¹r beide Institutionen. Der Gesamtbericht ist dann innerhalb von?sechs?Wochen nach Ende des zweiten Blocks bei der Praktikumsbetreuung abzugeben.

Das Deckblatt muss folgende Punkte enthalten:

  • Name & Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Immatrikulationsnummer

Im Anhang an den Bericht f¨¹gen Sie die Kopie(n) der Praktikumsbest?tigung(en) Ihrer Praktikumsstelle(n) bei. Zur Anfertigung der Praktikumsbest?tigung gibt es keine formalen Vorgaben.

Der Praktikumsbericht muss nicht gebunden oder besonders geheftet werden.


Inhalte

Inhaltlich sollte enthalten sein:

  1. Eine Beschreibung der Institution (kurze Beschreibung der Gr??e, verschiedene Einheiten, Auftrag etc.) => max. 1,5 Seiten (insgesamt max. 2 Seiten bei zwei Praktikumsstellen)
  2. Eine Beschreibung der eigenen Aufgabenbereiche (sachlicher T?tigkeitsbericht, keine Erlebniserz?hlung. Weitere Informationen unter dem Punkt "Beschreibung der eigenen Aufgaben / T?tigkeiten") => max. 2,5 Seiten (insgesamt max. 4 Seiten bei zwei Praktikumsstellen)
  3. Eine Reflexion der universit?ren Lehre zur Bew?ltigung der Praxisaufgaben (weitere Informationen unter dem Punkt "Theorie-Praxis-Reflexion) => max. 4 Seiten (insgesamt max. 6 Seiten bei zwei Praktikumsstellen)
  4. ggf. verwendete Quellenangaben

Beschreibung der eigenen Aufgaben / T?tigkeiten

Achten Sie darauf, keine blo?e Aneinanderreihung von T?tigkeiten w?hrend des Praktikums aufzulisten. Hier geht es darum, die wichtigsten Aufgaben zu vermitteln (die im Formblatt besagten 70%) und nicht, minuti?s jeden Arbeitsablauf nachvollziehen zu k?nnen.

Es kann helfen, bereits w?hrend des Praktikums eine Art Tagebuch zu f¨¹hren und Eindr¨¹cke aufzuschreiben. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@ erleichtert auch im Anschluss die Anfertigung des Praktikumsberichts.


Theorie-Praxis-Reflexion

Die Theorie-Praxis-Reflexion hat zum Ziel, die Handlungen im Praktikum in Hinblick auf erlernte Theorien an der Universit?t zu reflektieren und umgekehrt.

Das erscheint in vielen F?llen auf den ersten Blick sehr schwer, weil im erziehungswissenschaftlichen Studium wenig konkretes Handlungswissen vermittelt wird (wie z.B. Computerkenntnisse, bestimmte Formeln oder Sprachen, etc.).

In der P?dagogik wird hingegen haupts?chlich Reflexionswissen gelehrt. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@es soll bef?higen, die Praxis bez¨¹glich ihrer immanenten Theorien beurteilen zu k?nnen, um situationsunabh?ngig und flexibel handeln zu k?nnen. Zusammen mit der erworbenen Erfahrung im Praktikum und dem Reflexionswissen aus der Universit?t entsteht kompetentes Handeln.

Versuchen Sie also nicht nur, ganz konkrete Anwendungstheorien in Ihrem Praktikum zu integrieren, sondern reflektieren Sie dar¨¹ber, welche wissenschaftlichen Theorien dazu beitragen k?nnten, die Praxis zu erkl?ren, zu prognostizieren oder auch die gesetzten Ziele zu erreichen.

Am besten, Sie studieren dazu - vor oder w?hrend dem Praktikum - Literatur ¨¹ber das entsprechende Arbeitsfeld, reflektieren schon w?hrend der Arbeit ¨¹ber die Anwendung dieser Theorien und versuchen im Nachhinein weitere grunds?tzliche Theorien in der Praxis zu finden.



Fristen


Abgabefrist

Der Praktikumsbericht ist in gedruckter Form innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des (letzten) Praktikums bei der Praktikumsbetreuung abzugeben.

Wenn Ihr Praktikum l?nger dauert als die Pflichtwochen, so geht Ihre Anstellung in ein freiwilliges Praktikum ¨¹ber. Ab diesem Zeitpunkt k?nnen Sie selbst bestimmen, wann Sie Ihren Praktikumsbericht abgeben. Jedoch gilt auch hier die 6-Wochen-Regel, sobald Ihr Praktikum vollst?ndig abgeschlossen ist.

Der Bericht kann pers?nlich oder durch Andere

  • bei der Praktikumsbetreuung oder
  • im Sekretariat Prof. Dr. Richard G?llner (PT 4.0.76C) abgegeben oder
  • per Post an folgende Adresse geschickt werden:
    Universit?t Regensburg
    Praktikumsbetreuung
    Lehrstuhl P?dagogik III (Prof. Gruber)
    93040 Regensburg

Korrektur

Sind alle Anforderungen erf¨¹llt und alle Unterlagen abgegeben und bewertet, wird das Praktikum anerkannt und in Flexnow eingetragen. bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@er Flexnoweintrag best?tigt das Bestehen des Praktikummoduls (EDU-BA-M07, bzw. *alte BAPO EDU-M07).

Die Aktualisierung in Flexnow erfolgt jeweils zu zwei Stichtagen je Semester. Davon sind keine Ausnahmeregelungen m?glich. Bei diesen Terminen sind noch bis zu 2 Wochen f¨¹r die Korrektur zu ber¨¹cksichtigen. Anschlie?end erscheint die Praktikumsleistung automatisch in Flexnow, es muss also nichts weiter getan werden.

Korrekturstichtage sind

im Sommersemester der 30.06. und der 30.09. sowie

im Wintersemester der 31.12. und der 31.03.

bwinÓéÀÖ_bwinÓéÀÖ¹ÙÍø»¶Ó­Äú@e Termine sind so gew?hlt, dass insbesondere auch die Zeugniserstellung erleichtert wird. Ausnahmen von diesen Stichtagen k?nnen nicht gemacht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbetreuung.


Revision

Sollte es Bedarf f¨¹r eine ?berarbeitung Ihres Praktikumsberichts geben, werden Sie per E-Mail von der Praktikumsbetreuung kontaktiert. Es besteht grunds?tzlich die M?glichkeit, ein Feedback-Gespr?ch bei der Praktikumsbetreuung zu erhalten oder Einsicht in den korrigierten Praktikumsbericht zu nehmen. Bitte erfragen Sie hierf¨¹r einen Termin.


Feedback

Wenn Sie im Anschluss an Ihre verbuchte Praktikumsleistung ein Feedback-Gespr?ch w¨¹nschen, wenden Sie sich an die Praktikumsbetreuung.



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  2. FAKULT?T F?R HUMANWISSENSCHAFTEN

Praktikumsbetreuung


Simon Schmidt, M.A.

Geb?ude PT, Zi. 4.1.26

Telefon 0941 943-3672

E-Mail

Sprechstunde: siehe hier