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SFA - Türkisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche.?

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

? Angebot für H?rer aller Fakult?ten

? Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

? Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

? Sprachkurse

? Türkisch


Einstufung

Für die Teilnahme an den Türkisch-Kursen der SFA sind – mit Ausnahme der A1.1-Kurse – entsprechende Vorkenntnisse erforderlich. In der Regel werden die Vorkenntnisse im jeweiligen Vorg?ngerkurs erworben. Sollten Sie den Vorg?ngerkurs nicht besucht haben, k?nnen Sie sich für die Selbsteinsch?tzung Ihrer Sprachkenntnisse an den jeweiligen Kursbeschreibungen im Vorlesungsverzeichnis orientieren. Ein Einstufungstest wird aktuell nicht angeboten.


Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

  • Wenn Sie die Abschlussprüfung eines Kurses nicht bestanden oder an der Abschlussprüfung nicht teilgenommen haben, k?nnen Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten am Ende eines Kurses der gleichen Stufe (Semesterkurs oder Intensivkurs) ohne erneuten Kursbesuch wiederholen.
  • Das Nachschreiben der Prüfung an einem Extra-Termin ist nur in Notf?llen m?glich bzw. wenn der Schein unbedingt noch in dem Semester eingereicht werden muss.
  • Eine Wiederholung der Abschlussprüfung zur Notenverbesserung ist nicht m?glich.

Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Türkisch-Kurse der SFA k?nnen Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn

  • alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasth?rer:innen ausgestellt.?
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als ?Gasth?rer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Best?tigung der Teilnahme.


Teilnahmebescheinigung?(bis einschlie?lich SoSe 2023)*

Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn?

  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
  • die geforderten Leistungen nicht / nicht vollst?ndig erbracht wurden.

Teilnahmebescheinigungen k?nnen für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasth?rer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.

* Bitte beachten Sie, dass die M?glichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entf?llt.


Zertifikat ("Fremdsprachenschein")

Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Türkisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:

  • Fremdsprachenschein I: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe A2
  • Fremdsprachenschein II: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe B1

Info Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate k?nnen w?hrend der Scheinausgabe abgeholt werden.

Kontakt

E-Mail: info.tuerkisch@ur.de
Telefon 0941 943-4901

Universit?t Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Türkisch
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg


Koordination

Stellverstretende Koordinatorin im WS 24-25

Francoise Vergès

Sammelgeb?ude, Zi. S 1.29

Telefon +49 (0)941 943-4901
E-Mail francoise.verges@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Pr?senz: nach Vereinbarung


TEAMASSISTENZ (SFA II)

Katja Ott

Sammelgeb?ude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.sfa2@ur.de

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Lehrkr?fte

Lektorin für Türkisch

Prof. Dr. I??l Altun

E-Mail isil.altun@ur.de



Info??

Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier ver?ffentlicht.

Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung.

Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden.


  1. Universit?t Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

Sfa Rs