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SFA - Russisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche.?

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

? Angebot für H?rer aller Fakult?ten

? Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

? Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

? Sprachkurse

? Russisch


Einstufung

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Zulassung zu einem Russisch-Kurs ist - mit Ausnahme des A1-Kurses - eine Sprachstandsfeststellung zum Nachweis der entsprechenden Vorkenntnisse obligatorisch.

Die Vorkenntnisse k?nnen nachgewiesen werden durch:

  • den erfolgreichen Abschluss des Vorg?ngerkurses (wird elektronisch überprüft, keine Vorlage des Scheins im Kurs n?tig);
  • einen Einstufungstest (siehe unten);
  • die Vorlage eines externen Leistungsnachweises (z.B. anerkanntes Sprachenzertifikat bzw. Leistungsnachweise von anderen deutschen bzw. internationalen Hochschule (Anerkennung bitte sp?testens eine Woche vor Kursbeginn per E-Mail an info.russisch@ur.de beantragen).

Einstufungstest für Russisch:

Termin: zu den Terminen

Anmeldung

  • UR-Studierende melden sich über SPUR an.
  • OTH-Studierende und Gasth?rer melden sich nach Registrierung als "Bewerber:in" über SPUR an. Informationen zur Registrieung als Bewerber:in finden Sie hier.


Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

  • Wenn Sie die Abschlussprüfung eines Kurses nicht bestanden oder an der Abschlussprüfung nicht teilgenommen haben, k?nnen Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten am Ende eines Kurses der gleichen Stufe (Semesterkurs oder Intensivkurs) ohne erneuten Kursbesuch wiederholen.
  • Das Nachschreiben der Prüfung an einem Extra-Termin ist nur in Notf?llen m?glich bzw. wenn der Schein unbedingt noch in dem Semester eingereicht werden muss.
  • Eine Wiederholung der Abschlussprüfung zur Notenverbesserung ist nicht m?glich.

Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Russisch-Kurse der SFA k?nnen Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn

  • alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasth?rer:innen ausgestellt.?
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als ?Gasth?rer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Best?tigung der Teilnahme.


Teilnahmebescheinigung?(bis einschlie?lich SoSe 2023)*

Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn?

  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
  • die geforderten Leistungen nicht / nicht vollst?ndig erbracht wurden.

Teilnahmebescheinigungen k?nnen für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasth?rer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.

* Bitte beachten Sie, dass die M?glichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entf?llt.


Zertifikat ("Fremdsprachenschein")

Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Russisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:

  • Fremdsprachenschein I: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe A2

Prüfung - telc

Was ist telc?

telc steht für?The European Language Certificates. Die europ?ischen Sprachzertifikate telc geh?ren zu einem international anerkannten System von europ?ischen Sprachprüfungen und integrieren sich in den Rahmen der internationalen Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen. Sie sind konsequent am Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen (GER) ausgerichtet, der für alle europ?ischen Sprachen gilt und auch über Europa hinaus Anwendung findet. telc-Zertifikate gibt es in zehn Sprachen und auf allen Kompetenzstufen des GER - eben auch für Russisch. Wir bieten es für das A1 und A2 Niveau an.

Informationen zu telc finden Sie hier.


Info Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate k?nnen w?hrend der Scheinausgabe abgeholt werden.

Kontakt

E-Mail: info.russisch@ur.de
Telefon 0941 943-2397

Universit?t Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Russisch
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Magalie Berthoin-Fitz

Sammelgeb?ude, Zi. S 1.20

Telefon +49 (0)941 943-3623
E-Mail magalie.berthoin@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Pr?senz: nach Vereinbarung (Zoom-Link)


TEAMASSISTENZ (SFA I)

Corinna Schlie?auf

Sammelgeb?ude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2397
E-Mail info.sfa1@ur.de

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Lehrkr?fte

Lehrbeauftragte für Russisch

Olga Gribanova

E-Mail olga.gribanova@ur.de


Lehrbeauftragte für Russisch

Julia Ruhstorfer

E-Mail julia.ruhstorfer@ur.de



Info??

Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier ver?ffentlicht.

Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung.

Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden.


  1. Universit?t Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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