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Externe Benutzung des Universit?tsarchivs

Anfragen und Benutzung

Allgemein

Richten Sie Ihre Anfrage bitte an archiv[at]ur.de.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen Ihnen nur dann Auskunft erteilen und Sie zur Archivbenützung zulassen k?nnen, wenn uns Ihre vollst?ndige postalische Adresse vorliegt.

Wer kann das Archiv benutzen?

Das Archiv- und Sammlungsgut des Universit?tsarchivs steht Beh?rden, Gerichten und sonstigen ?ffentlichen Stellen sowie natürlichen und juristischen Personen für die Benutzung zur Verfügung. Das Archiv- und Sammlungsgut kann benutzt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen oder Schutzrechte Dritter entgegen stehen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder
publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten pers?nlichen Belangen erfolgt.

Benutzungsantrag

Die Benutzung ist beim Kanzler der Universit?t, vertreten durch den Leiter des Universit?tsarchivs, schriftlich zu beantragen (Benutzungsantrag). Der Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden.

Im Benutzungsantrag müssen Ihr Name, Ihre postalische Adresse und die Anschrift des Benutzers bzw. der Benutzerin sowie der Benutzungszweck, bei wissenschaftlichem Benutzungszweck unter Angabe des Forschungsvorhabens, ggfs. Betreuer/in und die Art der Auswertung genannt werden.

Ist die Benutzerin oder der Benutzer minderj?hrig, so hat sie oder er dies anzuzeigen.

Der Benutzer bzw. die Benutzerin verpflichtet sich mit dem Antrag auf Benutzung des Universit?tsarchivs zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Die Benutzerin oder der Benutzer hat sich auf Verlangen auszuweisen.?


Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann auf einen schriftlichen Benutzungsantrag verzichtet werden.


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