Erste Juristische Prüfung, bestehend aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universit?tsprüfung im gew?hlten Schwerpunktbereich.
Staatsexamen: Es wird grunds?tzlich nur ein Studienfach studiert.?
keine Besonderheiten?
Das Studium der Rechtswissenschaft vermittelt die erforderlichen Rechtskenntnisse und die Methoden zur wissenschaftlichen Handhabung des Rechts und seiner praktischen Anwendung. Es bildet den ersten Teil der Juristenausbildung und gliedert sich in drei Phasen:
An das Studium, das mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen wird, schlie?t sich das Referendariat als praktische Ausbildung an. Wer danach die Zweite Juristische Staatsprüfung besteht, kann grunds?tzlich jeden juristischen Beruf ausüben (so gen. Einheitsjurist). In den klassischen Berufsbildern beim Staat – Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist, T?tigkeit bei der EU in Brüssel, diplomatischer Dienst – stehen nur relativ Wenigen Arbeitsstellen zur Verfügung. Daher streben die meisten Absolvent(inn)en in die Rechtsanwaltschaft, in der es neben der allgemeinen T?tigkeit mittlerweile zahlreiche M?glichkeiten einer Spezialisierung (?Fachanwalt für …“) gibt. Juristische Dienstleistungen werden aber auch in mittelgro?en und gr??eren Unternehmen nachgefragt. Eine nicht unerhebliche Zahl von Juristen ist – aufgrund entsprechender Begabung - auch im Management von Unternehmen unterschiedlichster Branchen t?tig.
Nach § 25 JAPO sind drei Monate praktische Studienzeit ab dem 2. Semester verpflichtend, wobei sich nach M?glichkeit je ein Monat auf das Zivilrecht, auf das Strafrecht und auf die Verwaltung beziehen sollte; mindestens zwei dieser Gebiete müssen abgedeckt sein.
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, betr?gt 10 Semester. Die tats?chliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt ist.
195 Semesterwochenstunden
Deutsch;?einzelne Veranstaltungen werden zus?tzlich auf Englisch bzw. Franz?sisch angeboten.?
im Winter- und im Sommersemester
Die F?higkeit zu analytischem und logischem Denken, die F?higkeit zum Umgang mit verschiedenartigen, komplexen Informationen und zu sprachlicher Genauigkeit.
Nein
Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife (Wirtschaft) oder eine berufliche Qualifikation.
Eine Bewerbung ist nicht erforderlich, da der Studiengang nicht zulassungsbeschr?nkt ist.?
Informationen für ausl?ndische Bewerber
Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den ben?tigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei.
Zum Zeitpunkt der Einschreibung sind keine Nachweise erforderlich. Im Laufe des Studiums ist ein Fremdsprachennachweis von 2 Semesterwochenstunden im Sinne von § 24 Abs. 2 JAPO vorzulegen.
Informationen zu Deutschnachweisen für ausl?ndische Bewerber
Informationen zu den für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für ausl?ndische Bewerber.
Studiengangskoordination
Dr. Petra Fexer
Geb?ude RW(S), Raum Nr. 1.30
Telefon 0941 943-2671
E-Mail koordination.jura@ur.de
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