Ab Mai 2022 ist der pers?nliche Parteiverkehr wieder m?glich.
Von Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, ohne Voranmeldung.
Eintritt ist nur Einzeln und mit FFP2-Maske gestattet.
Sie k?nnen uns weiterhin aber auch telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt gegeben hat, werden die angesichts der COVID-19-Pandemie zun?chst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz erneut verl?ngert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/22. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben bzw. verl?ngern sich automatisch um ein Semester. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen er?ffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt. Dadurch wird erneut eine automatisch entsprechend verl?ngerte BAf?G-F?rderungsh?chstdauer erreicht. Die Gesetzes?nderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.
Anlassbedingt weisen wir darauf hin, dass bei den anstehenden schriftlichen Pr?senzprüfungen die Verhaltenregeln bezüglich Eind?mmung der Corona-Pademie zu befolgen sind.
Verhaltensregeln inklusive der Pl?ne für die ausgewiesenen Wartebereiche der einzelnen H?rs?le
Zur Erm?glichung und Durchführung von Prüfungen in der gegenw?rtigen, durch die Ma?nahmen zur Eind?mmung der Corona-Pandemie bestimmten Situation wurden auf Initiative der Universit?tsleitung neue Rahmenprüfungsordnungen erlassen.
Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2020 (au?er Kraft) vom 6. Mai 2020
Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2020/21 (au?er Kraft) vom 23. November 2020, ge?ndert durch satzung vom 04.02.2021
Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2021 (au?er Kraft) vom 26. Mai 2021
Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2021/22 vom 22. November 2021