Fach | Veranstalter??? | Anfertigung | Notenbekanntgabe |
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Bürgerliches Recht Wdh.??? | Prof. Fritzsche | 12.11.2024 | |
Strafrecht | Prof. Gierhake | 08.02.2025 | offen |
?ffentliches Recht | Prof. Graser | 15.02.2025 | offen |
Fach | Veranstalter??? | Anfertigung | Notenbekanntgabe |
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Strafrecht Wdh.??? | Prof. Walter | 15.07.2024 | |
?ffentliches Recht | Prof. Graser | 13.07.2024 | 05.09.2024 |
Bürgerliches Recht | Prof. Fritzsche | 23.07.2024 | 02.09.2024 |
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Klausur der Zwischenprüfung teilnehmen k?nnen, muss dies mit einem ?rztlichen Attest belegt werden, das sp?testens am Tag der Prüfung ausgestellt wurde. Das gilt auch für Prüfungen, die an einem Samstag stattfinden. Die inhaltlichen Anforderungen an das Attest entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt.
Das Attest ist zusammen mit der Rücktrittserkl?rung beim Prüfungsamt einzureichen.