Mit einem Weckruf zur dringend notwendigen Neugestaltung des juristischen Studiums und insbesondere des 1. und 2. juristischen Staatsexamens habe ich mich im April 2019 durch ein ?NJW-Editorial“ an Kollegen/innen aus Wissenschaft und Praxis gewandt. Die überwiegende Zahl der Reaktionen war zustimmender Art, eine Auswahl findet sich unten! Auf einer Veranstaltung in Leipzig zum ?Staatsexamen der Zukunft“?? wurden unterschiedliche Perspektiven auf dasselbe Problem (überbordende Stofffülle, ?berbelastung durch pure Quantit?tsbew?ltigung mit entsprechenden Defiziten im grundlegenden Verst?ndnis, u. a.) er?ffnet. Die Organisatorin, Frau Prof. Elisa Hoven, hat sich andernorts? selbst kritisch zum v?llig überladenen Staatsexamen ge?u?ert.
Die Diskussion und der Wille zur Ver?nderung sollten unbedingt wach gehalten werden, so dass ich mir weitere ?u?erungen, Initiativen, Projekte, u. ?. mit dem Ziel der Reduktion des Examensstoffes und der Substantiierung des Studiums wünsche. Ein steter Tropfen h?hlt den Stein….
Ich werde deswegen an dieser Stelle gerne weitere Reaktionen sammeln und publizieren, gerne auch auf entsprechende Initiativen hinweisen bzw. zur Diskussion, gleich welchen Formats, beitragen und auch pers?nlich zur Verfügung stehen.
Am 08. Januar 2020 wurde von der Universit?t Regensburg ein Interview von Jan Kleine mit Frau Professor Gierhake zum Thema "Aufgekl?rte Juristenbildung" online gestellt.
Den Text k?nnen Sie auch HIER abrufen.
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?Die Vernunft l?sst sich auf Dauer nicht unterdrücken!“
Prof. Dr. Katrin Gierhake setzt sich für eine ?aufgekl?rte Juristenbildung“ ein
8. Januar 2020 | Interview von Jan Kleine
Im Zuge eines von ihr verfassten Editorials in der Neuen Juristische Wochenschrift hat sich Prof. Dr. Katrin Gierhake, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie, für eine Reform des Jurastudiums an deutschen Universit?ten ausgesprochen. Sie hat auf ihrer Homepage einen ?Aufruf zum Engagement!“ gestartet und vernetzt sich mit Kolleginnen und Kollegen, die ihr Anliegen in dieser Sache teilen.
Frau Prof. Dr. Gierhake, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für ein Interview genommen haben! Uns interessiert zun?chst, was genau Ausgangspunkt und Anlass Ihrer Kritik und Ihres Bestrebens ist.
Prof. Dr. Katrin Gierhake: Als Professorin der Rechtswissenschaft habe ich in den Lehrveranstaltungen immer h?ufiger den Eindruck, dass die Studierenden nicht mehr die Kraft, Energie und Leidenschaft aufbringen, nach dem ?Warum“ zu fragen. Sie sind so sehr damit besch?ftigt, der Masse des Examensstoffs Herr zu werden, ihn in einer bestimmten Form abrufbar zu haben, dass jede über den unmittelbaren Examensstoff hinausgehende Fragestellung – etwa im Hinblick auf historische, gesellschaftliche oder philosophische Zusammenh?nge – schlicht ausgeblendet, schlimmstenfalls sogar als hinderlich empfunden wird. Jeder Keim eines selbst?ndig durchdachten, mitunter auch kritischen Umgangs mit der Materie des Rechts wird schon zu Beginn des Studiums mit dem Hinweis auf ?fehlende Examensrelevanz“ erstickt, bevor er überhaupt austreiben konnte. Und weil das Staatsexamen in seiner jetzigen Form die Bew?ltigung einer immer gr??er werdenden Stofffülle mit zuweilen absurder Kasuistik in extrem knapper Zeit und in einer ganz bestimmten Form verlangt, kann man den einzelnen Studierenden keinen und auch den Dozenten nur teilweise einen Vorwurf daraus machen, dass sie das gesamte Studium als Dressur für den gro?en Tag des alles entscheidenden Staatsexamens missverstehen.
Die Idee, dass das Studium den Willen und die F?higkeit zum eigenst?ndigen Denken bef?rdern sollte, bleibt mehr und mehr auf der Strecke. Letztlich ist damit die Bildung mündiger Juristenpers?nlichkeiten gef?hrdet. Und das kann nun wirklich nicht der Sinn des rechtswissenschaftlichen Studiums sein.
Und wie sieht Ihrer Meinung nach eine m?gliche L?sung des Problems aus, was w?ren Ma?nahmen, die es zu ergreifen g?lte?
Wir müssen meines Erachtens den Examensstoff quantitativ radikal reduzieren. Es geht dabei nicht darum, dass das Studium vereinfacht werden soll, es muss sich aber dringend ver?ndern. Das bedeutet nicht, dass der wegfallende Teil aus den Angeboten der juristischen Fakult?ten verschwinden muss. Eine Reduktion des Examenspflichtstoffs h?tte aber zur Folge, den enormen Examensdruck zu reduzieren. So k?nnte Freiraum (im Wortsinne: Raum für Freiheit) geschaffen werden, um sich auch auf Grundlagen, Systematik, Methodik und kritische Zugangsweisen einlassen zu k?nnen - was freilich auch die Bereitschaft aller Beteiligten voraussetzte, sich nicht mehr mit Vorgesetztem abspeisen zu lassen und selbst?ndig zu werden. Ans?tze dazu, etwa in Form von Kolloquien, Lektürekreisen oder auch guten Vorlesungen und Seminaren gibt es; aber die breite Masse der Studierenden findet kaum die Zeit, zwischen Klausurenkurs und Examensrepetitorium einmal Luft zu holen, und die breite Masse der Dozenten kann nicht st?ndig über das Deputat hinaus Zusatzangebote der genannten Art machen.
Mit Blick auf das, was in der heutigen Gesellschaft teils gefordert zu sein scheint, haben Sie die sch?ne Frage gestellt, ob es etwa angesichts des hohen Spezialisierungsgrades der Juristen in der heutigen Arbeitswelt nicht vielleicht sogar angemessen sei, ?vom hohen Ross der rechtswissenschaftlichen Bildung auf das gel?ndeg?ngige Pony der praktischen Gesetzeskunde umzusatteln.“
Ja, dieser Eindruck wird zuweilen erweckt. Interessant ist allerdings, dass weder Stimmen aus der Praxis, übrigens auch nicht aus rein wirtschaftlich ausgerichteten Gro?kanzleien, noch Stimmen aus der Wissenschaft auswendig gelernte Argumentationsketten und Textbl?cke für das ad?quate Resultat eines rechtswissenschaftlichen Studiums halten. Eine selbst?ndige Herangehensweise, die F?higkeit, sich in unbekannte Gesetzesmaterie einzuarbeiten und argumentativ überzeugende L?sungen zu erarbeiten, haben auch in der Praxis einen viel h?heren Stellenwert als blo?e Detailkenntnis. Im ?brigen zeichnet sich ein guter ?Volljurist“ (m/w/d) nicht dadurch aus, dass er bis zum Rand mit Detailwissen ?gefüllt“ ist. Vielmehr sollte das ?voll“ als ?allumfassend“ verstanden werden.
Kurz gesagt fordern Sie also statt der ?Konditionierung zum Sprung über das Jura-St?ckchen“, eine Rückkehr dazu, die Studierenden zum Selbstdenken anzuleiten?
Ja, so kann man das durchaus sagen, denn Ziel eines universit?ren Studiums – nicht nur in der Rechtswissenschaft – ist es, umfassend gebildete, selbstst?ndige, zuweilen kreativ und querdenkende Pers?nlichkeiten hervorzubringen, keine Wissensgef??e. Ich denke, dass das, was aktuell in der universit?ren Lehre passiert, eigentlich dem Gedanken einer Universit?t nicht würdig ist. Insofern ist es mir ein gro?es Anliegen, mich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu vernetzen, um entsprechende Ver?nderungen anzusto?en und der Vernunft wieder etwas mehr Raum zu geben.
Vielen Dank, Frau Professor Gierhake für das Interview!
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Alle ?u?erungen geben ausschlie?lich die privaten Meinungen der Verfasserinnen und Verfasser wider.
Weitere Beitr?ge werden hier ver?ffentlicht, sobald die Zustimmung der Verfasser eingeholt ist.
Liebe Frau Gierhake,
ich habe mit gro?er Begeisterung Ihren Text in der NJW gelesen. Die
Kürzung des Prüfungsstoffs halte ich für dringend erforderlich – und
stimme Ihnen auch sonst in Ihren Einsch?tzungen aus ganzem Herzen zu.
Ich unterrichte gerade das Verm?gensstrafrecht: Eine Aneinanderreihung
von Einzelf?llen, aktueller Rechtsprechung und Definitionen - furchtbar.
Herzliche Grü?e,
Elisa Hoven
Prof. Dr. Elisa Hoven
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medienstrafrecht
Universit?t Leipzig
Burgstr. 21
04109 Leipzig
+49 (0)341 97 35290
medienstrafrecht.jura.uni-leipzig.de/start/
"Liebe Frau Gierhake,
da stimme ich Ihnen v?llig zu (wen wundert's), aber wir in Halle haben
das zum Teil schon geleistet, jedenfalls wenn man den Stoff im
Strafrecht in Sachsen-Anhalt mit dem in Bayern vergleicht. Und deshalb
stehen wir in jeder Besprechung mit dem LJPA unter Druck."
Sch?ne Grü?e
Joachim Renzikowski"
Prof. Dr. Joachim Renzikowski
Universit?t Halle
Lehrstuhl für Strafrecht, Rechtsphilosophie/Rechtstheorie
"Sehr verehrte, liebe Frau Kollegin Gierhake,
mit Ihrem sch?nen Editorial aus der NJW 15/2019 sprechen Sie mir absolut aus
dem Herzen. Ich war ca. 20 Jahre lang Prüfer in der 2. Juristischen
Staatsprüfung in Bayern und einige Jahre Mitglied des Prüfungsausschusses
für die 2. Juristische Staatsprüfung. An unserer Universit?t Regensburg war
ich 3 Jahre lang in der Gründungsphase wissenschaftlicher Assistent und habe
in sp?terer Zeit auf Grund eines Lehrauftrags hier 15 Jahre lang Vorlesungen
gehalten. In meiner inzwischen über 50j?hrigen Berufungst?tigkeit (wenn ich
3 Jahre Assistentenzeit an der Uni Regensburg mitrechne) habe ich mich für
Ihr Thema immer wieder ebenso eingesetzt, wie Sie es vortrefflich auf den
Punkt gebracht haben, und dabei gleichartige Erfahrungen gemacht. Deshalb
habe ich mich sehr gefreut, dass Ihre kluge Ver?ffentlichung im neuesten
Editorial der NJW erschienen ist.
Mit besten kollegialen Grü?en"
Prof. Dr. Ekkehart Reinelt
Honorarprofessor Universit?t Regensburg
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
"Sehr geehrte Frau Professor Gierhake,
sicher haben Sie bereits eine gro?e Zahl von Reaktionen auf Ihr Editorial
zu Heft 15/2019 der NJW erhalten, das ich aufgrund des beh?rdeninternen
Umlaufs erst heute erhalten habe.
Bitte erlauben Sie dennoch, dass ich Ihnen für Ihre Positionierung auch
aus Sicht eines "Verwaltungsjuristen", u. a. in der Funktion als
Personalleiter, sehr herzlich danke!
Auch (und vielleicht gerade) die unmittelbare wie die mittelbare
staatliche Verwaltung braucht Juristen, die juristisch und kritisch
denken. Nach meiner pers?nlichen Einsch?tzung nicht nur, weil viele für
die Verwaltungst?tigkeit relevante Spezialgebiete trotz der Fülle des
Studien Stoffs nicht Gegenstand des Studiums sind und es auch nicht sein
sollen, sondern insbesondere auch, um einem Dezisionismus in der
beh?rdlichen Rechtsanwendung vorzubeugen, mit dem Deutschland schlechte
Erfahrungen machen musste.
Ich wünsche Ihrer Initiative viel Erfolg!
Mit freundlichen Grü?en"
Johannes Reichert
Verwaltungsabteilung
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland Pfalz
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Gierhake,
Ihr Beitrag in der NJW aktuell trifft den Kern der Problematik der Juristenausbildung nur zu gut. Als Student im ersten Semester gibt es wohl noch eine Schonfrist. Anschlie?end wird man von einer Lawine an Stoff überrollt, der nicht nur für die sp?tere Praxis überaus irrelevant ist, sondern insbesondere die Freude am "juristischen Denken" nimmt. Denn einerseits soll eine Vorbereitung auf die Praxis erfolgen, andererseits sieht sich die Rechtswissenschaft eben als Wissenschaft und erwartet daher von Ihren "Auszubildenden" auch einen wissenschaftlichen Anspruch.
So ist man gefangen zwischen der Stofffülle einerseits, dem eigenen Anspruch, durch das Studium zu reifen und dem Aspekt der Wissenschaft gerecht zu werden, andererseits. Es dr?ngt einen daher zum Repetitor, in der Hoffnung, dass man dort das Rezept für eine gute Note lernt. Schlie?lich ist es die Note, die den guten Job beschert. Dort wird auch nur der schulische Aspekt gef?rdert, nicht jedoch der wissenschaftliche.
Ich pers?nlich kann nach bestandener Prüfung zum Fachanwalt und dem nunmehr notwendigen "Absitzen" des restlichen Jahres der 3 Jahre Mindestzulassungszeit rückblickend nur festhalten, dass ich die Grunds?tze des wissenschaftlichen Diskurses erst nach dem ersten Staatsexamen gelernt habe, als ich 4 Monate Zeit hatte, um in Ruhe vor dem Referendariat mein Diplom zu erlangen. Denn als der Prüfungsdruck auf einmal weg war, er?ffneten sich Freiheiten des Denkens in vorher ungeahntem Ausma?. Die Disputation der Arbeit war auf einmal ein angeregtes Gespr?ch, mehr oder weniger auf Augenh?he.
Auch heute erschlie?t sich von Tag zu Tag mehr der wissenschaftliche Anspruch der Rechtswissenschaft. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ auch bei der anwaltlichen T?tigkeit. Die Notwendigkeit einer rationalen Begründung und die Feinheiten des Diskurses, die einem w?hrend der Zeit in der Universit?t v?llig verschlossen blieben, da man mit Scheuklappen auf von Karteikarte zu Karteikarte rannte, erlangen auf einmal tiefere Bedeutung. Der Gedanke an eine weitergehende wissenschaftliche Bet?tigung kam jedenfalls bei mir w?hrend des Studiums nicht auf. Heutzutage ist er aktueller denn je, wenn auch durch die Arbeit wohl nicht mehr darstellbar.
Es gab schon vor Jahren Bestrebungen, den "Praxis Juristen" an die Fachhochschulen zu verlagern, denn schlie?lich sei es unn?tig, sich mit Grundrechtsdogmatik auszukennen, wenn man Forderungsmanagement bis zur Regelaltersgrenze betreibt. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@en Ansatz halte ich für falsch. Denn der Jurist sollte gerade mit gutem wissenschaftlichen Grundwissen auch an die praktische Arbeit herangehen. Ich bin mir sicher, dass die Qualit?t der Arbeit der deutschen Anwaltschaft hierdurch insgesamt dramatisch steigen würde.
Ich gehe mit Ihrer Forderung konform, dass der Student wieder "Luft zum Atmen" bzw. "Freiraum zum Denken" braucht. Weg vom schulischen des Studienganges, hin zu mehr wissenschaftlichem Diskurs, der letztlich mehr positiven Einfluss auf die Praxisarbeit haben wird, als eine überbordende Stofffülle, die bei vielen Studenten zu Prüfungs?ngsten, hunderten Probeklausuren und einem generellen Stressniveau führt, das für eine Unwürdigkeit vor den Hochschullehrern führt. Denn gerade diese sollen einem etwas vermitteln, was die meisten Studenten nicht mehr vermittelt bekommen wollen: Die Grunds?tze wissenschaftlicher Arbeit und somit eigenst?ndigen Denkens.
Der Student dagegen wünscht sich aktuell nur eins: Dass der Weg zur ersten Staatsprüfung und insbesondere die Prüfung selber endlich vorbei sind. Dabei w?re natürlich ein "Generalschlüssel" für eine zweistellige Punktzahl wünschenswert. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@er kann selbstredend nicht von den Universit?ten geliefert werden. Die Hochschullehrer stehen daher aktuell, ebenso wie deren Studenten, vor einem Dilemma, das einer L?sung bedarf.
Die Frage lautet komprimiert doch in etwa: Wer setzt sich mit juristischer Methodik auseinander, wenn er sich vermeintlich praxisrelevante Gedanken zum ?bergang der forderungsentkleideten Hypothek machen kann.
Für Ihren Beitrag bedanke ich mich recht herzlich, denn er adressiert Probleme, die aktueller denn je sind.
Ich verbleibe mit besten Wünschen aus dem Norden.
Hochachtungsvoll
Felix Prochnow
Rechtsanwalt
Kanzlei Hecht & Kollegen
Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Sehr geehrte Frau Professorin Gierhake,
soeben habe ich Ihr Editorial in der NJW gelesen und m?chte Ihnen
hiermit meinen Beifall zum Ausdruck bringen.
Sie werden vermutlich eine Vielzahl zustimmender E-Mails erhalten, so
dass ich mir keine Antwort erhoffe.
Ihre Bedenken im Hinblick auf die juristische Ausbildung kann ich nur
teilen. Ich selbst habe seit der Beendigung meines Rechtsreferendariats
im Jahr 2017 feststellen müssen, dass die beiden zweistelligen
Examensergebnisse - wie ich schon zuvor vermutet hatte - nicht über die
Schwierigkeiten hinweghelfen, denen man als Berufseinsteiger ausgesetzt
ist. Die in nahezu allen juristischen Berufen erforderliche
Ausgeglichenheit wurde nicht gef?rdert.
Vielmehr machte ich an mir selbst und meinen KommilitonInnen die
Beobachtung, dass Selbstvertrauen und eigenst?ndiges Denken im Verlauf
der Ausbildung geradezu kontinuierlich abnahmen. Es zeigt sich auch,
dass die vermeintlichen "Erfolge" in Gestalt guter Examensnoten diese
Entwicklung nicht aufhalten konnten.
Ein Gro?teil des Drucks entsteht neben der schier endlosen Masse an
Lernstoff meines Erachtens auch durch die Peer Group selbst und die dort
dominierende Auffassung einer Alternativlosigkeit des privaten
Repetitoriums. Es bleibt zu hoffen, dass Ihr Kommentar hilft,
Entscheidungstr?gerInnen, aber auch angehende JuristInnen
"wachzurütteln".
Mit freundlichen Grü?en
Michelle Jahn
"Liebe Frau Gierhake,
gerade habe ich Ihren hervorragenden Editorial-Beitrag in der NJW 15/2019 entdeckt. Ich habe ihn mit Interesse und voller Zustimmung gelesen und m?chte Ihnen dazu einfach kurz und spontan Beifall spenden!
Ich hoffe, Sie ernten dazu nicht nur breiten Zuspruch, sondern v.a. tatkr?ftige Unterstützung an entscheidenden Stellen für eine lange überf?llige Reform der Juristenausbildung.
In meinem beruflichen Umfeld erlebe ich oft, dass wir den Zugang zum Recht für alle immer wieder verteidigen und durchsetzen müssen. Auch mit Blick darauf bin ich der Ansicht, dass aufgekl?rte, kritisch und mit Blick auf die Hintergründe der geltenden Rechtslage denkende Juristen ein unverzichtbares Gut unseres Rechtsstaats sind und dies nicht durch auf den (Examens-)Punkt trainiertes Wiederk?uen erreicht werden kann.
bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ umso mehr jetzt, wo schnell zunehmend diverse Legal Tech-Anwendungen Fall- und Urteilsinhalte in kürzester Zeit auswerten und - je nach Inhaberschaft der zugrunde liegenden Datenbanken - viele "Entscheidungen" nach Leits?tzen und Zielgruppenrelevanz treffen. Es bedarf guter Juristen, um die Ergebnisse tats?chlich beurteilen und im Zweifel korrigieren zu k?nnen. Juristen müssen viel mehr sein als mit Massen-Inhalten trainierte Bots und Tools und v.a. müssen sie bef?higt sein, an ausschlaggebenden Stellen mündige Entscheidungen zu treffen und im Zweifel auf h?herer Ebene Systemkorrekturen zu veranlassen.
Ich hoffe also, dass sich auch viele andere Professoren Ihren Gedanken ann?hern, gerade um ihre jeweiligen Spezialgebiete mit echtem Leben gefüllt zu halten.
Herzliche Grü?e aus Düsseldorf
Silke Meeners
Rechtsanw?ltin (Syndikusrechtsanw?ltin)
Fachanw?ltin für Insolvenzrecht
Referentin Beratung und Bildung
Referentin Kredit und Entschuldung
Verbraucherzentrale NRW"
Die dazugeh?rige Diskussion auf Facebook finden Sie hier:
Beitrag vom 28.06.2019
https://www.facebook.com/pg/legaltribune/posts/?ref=page_internal
Die dazugeh?rige Diskussion auf Facebook finden Sie hier:
Beitrag vom 06.08.2019
https://www.facebook.com/pg/legaltribune/posts/?ref=page_internal
https://www.faz.net/einspruch/wie-eine-reform-des-staatsexamens-aussehen-muesste-16319742.html
Facebookpost des Magazins "FAZ Einspruch"? vom 06.08.2019 mit dem Titel "Vorschl?ge für eine Reform des Staatsexamens":
https://www.facebook.com/FAZeinspruch/photos/a.1671603059628521/2283198171802337/?type=3&theater
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie
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