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Pr?positionen: ?wegen“ und der Genitiv

Beitrag 11, M?rz 2017

?Der Besteller kann wegen dem Nacherfüllungsanspruch gem?? § 320 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der Werklohnforderung des Unternehmers geltend machen, das in § 641 Abs. 3 BGB besonders ausgestaltet ist ...“?—?Moufang/Koos, in: Messerschmidt/Voit (Hrsg.), Privates Baurecht, 2. Aufl. 2012, § 635 BGB Rn. 36.?

S?tze wie dieser finden sich zunehmend in wissenschaftlichen Ver?ffentlichungen und studentischen Arbeiten. Das liegt an einem Umbruch in der Umgangssprache: An die Stelle des richtigen Genitivs tritt immer ?fter ein falscher Dativ (vgl.?Bastian Sick, Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod, 2004). Für Klausuren und Hausarbeiten gelten jedoch die Regeln der geschriebenen Standardsprache.

Die deutsche Sprache kennt vier F?lle: Den Nominativ (der Kl?ger), den Genitiv (des Kl?gers), den Dativ (dem Kl?ger) und den Akkusativ (den Kl?ger). Aufgabe der F?lle ist es, die verschiedenen Satzglieder im Satz unterscheidbar zu machen. Verwenden Sie eine Pr?position, müssen Sie wissen, dass die Pr?position den Kasus (Fall) ihres Bezugsworts bestimmt. Das bedeutet, dass bestimmte Pr?positionen einen bestimmten Fall nach sich ziehen. Die Pr?position ?wegen“ aus dem Beispiel oben verlangt den Genitiv (zu Ausnahmen siehe?http://www.duden.de/rechtschreibung/wegen). Andere Pr?positionen, die den Genitiv nach sich ziehen, sind:?

  • angesichts (?angesichts des Tempos der Marktentwicklung“, § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG)
  • bezüglich (?bezüglich dieser Verbrechen“, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylG)
  • infolge (?infolge einer rechtswidrigen Ma?nahme“, § 51 Abs. 2 Nr. 1 BPolG)
  • kraft (?kraft meines Amtes“; ?Versicherung kraft Gesetzes“, vor §§ 5 ff. SGB V)
  • seitens (?seitens der Aufsichtsbeh?rde“, § 214 Abs. 2 Satz 2 VAG)
  • statt (?statt eines Viertels“, § 3 Abs. 4 Satz 3 IHKG)
  • trotz (?trotz rechtzeitiger Benachrichtigung“, § 81 Abs. 2 EnWG)
  • ungeachtet (?Ungeachtet des Absatzes 1“, § 6g Abs. 3 Satz 1 AEG)
  • w?hrend (?w?hrend des ganzen Tages“, § 6 Abs. 1 LadSchlG)

?Bezüglich“ und ?statt“ stehen ausnahmsweise mit dem Dativ, wenn sonst der Genitiv nicht erkennbar w?re (?bezüglich Bewerbern“, ?statt Worten will ich Taten sehen“).

Der Beispielsatz müsste daher korrekt lauten: ?Der Besteller kann wegen des Nacherfüllungsanspruchs […] ein Leistungsverweigerungsrecht […] geltend machen [...]“.

Mehr zu dem Thema Pr?positionen finden Sie in?Beitrag 5?der Lernchance von August 2016 und bei?Hartmann/Welzel, Sprache und Stil, in:?Hartmann (Hrsg.), Hausarbeit im Staatsrecht.?Musterl?sungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium, 5. Aufl. 2023, S. 32 ff.

Bernd J. Hartmann/Tobias Welzel?


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann,?LL.M. (Virginia)

Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften


Geb?ude RW(L), Zi. 2.09 lehrstuhl.hartmann(at)ur.de

Sekretariat: Karolin Kuntscher
Telefon 0941/943-2657
Telefax 0941/943-1974