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Pr?positionen: ?wider“ und der Akkusativ

Beitrag 5, August 2016

?Mit jeder Erfüllung eines gegebenen Haftungsanspruchs zeigt sich allen Rechtsunterworfenen, nicht nur den Rechtsverletzten: Es bleibt nicht dabei, dass das Rechtm??igkeitsgebot zun?chst —?wider dem materiellen Recht —?verletzt und dass diese Rechtsverletzung dann — wider dem Prozessrecht — (regelm??ig) nicht beseitigt wurde, sondern der Staat gleicht den Schaden aus, so gut es im Nachhinein noch geht.“ (Hartmann, ?ffentliches Haftungsrecht. ?konomisierung — Europ?isierung — Dogmatisierung, 2013, S. 67)?

Die Pr?position ist ein Verh?ltniswort: Sie gibt an, in welchem Verh?ltnis Personen, Dinge oder Vorg?nge zueinander stehen. Das lateinische?praepositio?bedeutet ?Voranstellung“. Die Pr?position hat also eine ordnende Funktion und ist dementsprechend für eine geordnete und verst?ndliche Gedankenführung besonders bedeutend (Schnapp, Stilfibel für Juristen, 2004, S. 104).

Leider werden Pr?positionen oft falsch verwendet, so auch im Zitat. Haben Sie den Fehler bemerkt? S?mtliche Pr?positionen ziehen grunds?tzlich einen bestimmten Kasus (Fall) nach sich, man sagt: sie ?regieren“ den Kasus. Die Pr?position ?wider“, meist gehoben für ?(ent)gegen“, steht allein mit dem Akkusativ (Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 25. Aufl. 2010, S. 1175, Stichwort ?wider“). Wer sich nicht sicher ist, wie der Akkusativ eines Substantivs zu bilden ist, kann das in den Deklinationstabellen des W?rterbuchs?Wahrig, Die deutsche Rechtschreibung, 2006, nachschlagen. Die zitierte Passage h?tte ich nach alledem anders fassen müssen, wie?Karpen, D?V 2015, S. 143 (145), zu Recht bem?ngelt:

?Es bleibt nicht dabei, dass das Rechtm??igkeitsgebot zun?chst — wider das materielle Recht — verletzt und dass diese Rechtsverletzung dann —?wider das Prozessrecht — (regelm??ig) nicht beseitigt wurde [...]“

Mehr zum Thema finden Sie bei?Hartmann/Welzel, Sprache und Stil, in:?Hartmann (Hrsg.), Hausarbeit im Staatsrecht.?Musterl?sungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium, 5. Aufl. 2023, S. 20 (32 ff.).

Bernd J. Hartmann


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann,?LL.M. (Virginia)

Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften


Geb?ude RW(L), Zi. 2.09 lehrstuhl.hartmann(at)ur.de

Sekretariat: Karolin Kuntscher
Telefon 0941/943-2657
Telefax 0941/943-1974