Die Universit?t Regensburg verleiht durch die Fakult?t für Rechtswissenschaft den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.).?Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen auch Bewerber zum Promotionsverfahren zugelassen werden, die ein ausl?ndisches juristisches Examen abgeschlossen haben.
Dient ein ausl?ndischer Masterabschluss bzw. ein ausl?ndisches juristisches Examen als Promotionsvoraussetzung, so müssen gute Kenntnisse der deutschen Sprache durch ein Sprachzertifikat der Stufe DSH-2, ein Goethe-Zertifikat C2, ein UNIcert?-Zertifikat Deutsch Stufe IV oder einen gleichwertigen Nachweis (§ 5 Abs. 3 der Promotionsordnung) nachgewiesen werden.
?Von dieser Voraussetzung sind jene Bewerber befreit,
a) die einen inl?ndischen rechtswissenschaftlichen Masterstudiengang abgelegt haben ODER
b) zu deren Gunsten zwei Mitglieder des Lehrk?rpers erkl?ren, dass sie bereit sind, das Promotionsvorhaben auch dann zu betreuen, wenn die Dissertation und die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache verfasst bzw. abgelegt werden
Informationen, Formulare und die Promotionsordnung finden Sie hier...