Zu Hauptinhalt springen

Aktuelles

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht!

Seit dem Wintersemester 2018/2019 ist Frau Prof. Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago), Inhaberin des Lehrstuhls.

ELSA Moot Court 2024 - Regensburger Lokalentscheid

Am Donnerstagabend, den 25. Januar 2024, fand im gut besuchten H24 des Vielberth-Geb?udes der diesj?hrige Regensburger Lokalentscheid des ELSA-Deutschland Moot Court (EDMC) statt, bei dem die teilnehmenden Studierenden in die Rolle von Anw?ltinnen und Anw?lten schlüpfen durften und vor einer dreik?pfigen Jury einen fiktiven Sachverhalt verhandelten.

Der Kl?ger (Herr K) wurde vertreten durch die Rechtsanw?lte Lisa-Lou Eidenberg und Lilly Teichmann; für den Beklagten (Herr S) anwesend waren die Rechtsanw?lte Bastian Reinsch und Felix Summerer. Die Richterbank und Jury war in diesem Jahr besetzt mit Prof. Dr. Claudia Mayer als Vorsitzende und RA Dr. Georg Graml sowie Ass. Jur. Nikolaus Schr?der (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heese) als Beisitzende.

In dem fiktiven Rechtsstreit ging es um den Verkauf eines (angeblichen) Original-Gem?ldes von Berthe Morisot. Herr K hatte dieses Gem?lde unter Beilage eines Gutachtens, das Berthe Morisot als Urheberin des Werks ansieht, an den Herrn S verkauft, der nach einiger Zeit die Echtheit des Gem?ldes in Zweifel zog und schlie?lich au?ergerichtlich die Anfechtung des Vertrages insbesondere wegen arglistiger T?uschung sowie den Rücktritt vom Vertrag wegen Sachmangels erkl?rte und Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz forderte .Herr K erhob gegen Herrn S daraufhin Klage, mit der festgestellt werden sollte, dass Herr S weder einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises noch auf Schadensersatz wegen entgangengen Gewinns hat. Die Beklagtenseite beantragte Klageabweisung und erhob gleichzeitig Widerklage u.a. gerichtet auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz. Nach einer spannenden Verhandlung, die einiges an prozessualen "Wendungen" mit sich brachte (Erledigterkl?rung, Klage?nderung, Prozessaufrechnung), und intensiven - wenn auch letztlich erfolglosen - Vergleichsverhandlungen, gab das Gericht der ge?nderten Klage im Wesentlichen statt und wies die Widerklage vollst?ndig ab, weil es weder eine arglistige T?uschung seitens der Kl?ger noch einen Sachmangel des Gem?ldes als erwiesen ansah.

Trotzdem war es für die Beklagten- und Widerkl?gerseite ein guter Tag: Bastian Reinsch und Felix Summerer haben den Regensburger Vorentscheid gewonnen; die beiden konnten die Jury vor allem durch ihre beeindruckende mündliche Verhandlungsführung überzeugen. Aber auch Lisa-Lou Eidenberg und Lilly Teichmann haben sich sehr gut geschlagen und der Jury die Entscheidung besonders schwer gemacht.

Für das Gewinnerteam geht es nun in die n?chste Runde, wo sie auf Nationalebene gegen Teams anderer Fakult?ten antreten werden. Sie haben dort die M?glichkeit, sich für das Finale am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu qualifizieren.


Stellungnahme der Marburg Group zum Vorschlag einer Europ?ischen Abstammungsverordnung

“If you are parent in one country, you are parent in every country.” Mit dieser zu einem geflügelten Wort gewordenen ?u?erung aus dem Jahr 2020 hat die Pr?sidentin der Europ?ischen Kommission Ursula von der Leyen ein Problem angesprochen, das zahlreiche Personen in der Europ?ischen Union bewegt: die Frage, ob ein Eltern-Kind-Verh?ltnis, das in einem Mitgliedstaat wirksam begründet wurde, auch in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden kann und muss. Die grenzüberschreitende Anerkennung eines Elternschaftsverh?ltnisses ist – selbst innerhalb der Europ?ischen Union – keineswegs selbstverst?ndlich. Hintergrund ist das h?chst unterschiedlich ausgestaltete Abstammungsrecht in den Mitgliedstaaten. W?hrend sich einige Rechtsordnungen modernen Familienstrukturen gegenüber offen zeigen und etwa auch gleichgeschlechtliche Elternschaft anerkennen, liegt dem Familienrecht anderer Staaten nach wie vor ein eher traditionelles Verst?ndnis von Familie und Elternschaft zugrunde, das ausschlie?lich verschiedengeschlechtliche Elternschaft akzeptiert. Vor diesem Hintergrund kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Kind zwar aus Sicht des spanischen Rechts zwei Mütter hat, in Polen aber nur eine dieser Personen als Mutter gilt, w?hrend die zweite Elternstelle nur ein Mann als Vater einnehmen k?nnte. Ebenso sind Konstellationen denkbar, in denen ein Mann zwar nach franz?sischem, nicht aber nach deutschem Recht Vater eines bestimmten Kindes ist. Derartige Unterschiede k?nnen in F?llen, in denen die betreffende Familie ihren Lebensmittelpunkt von einem Staat in einen anderen verlegt, erhebliche Probleme bereiten – so etwa, wenn das Kind Unterhalt von einem Elternteil fordern m?chte oder sich auf ein von den Eltern abgeleitetes Erbrecht beruft. Die genannten Schwierigkeiten erwachsen daraus, dass jeder Staat für sich entscheidet, welches Recht (deutsches oder franz?sisches, spanisches oder polnisches etc.) er anwendet, wenn die Abstammung eines Kindes zu kl?ren ist. Ma?gebend für diese Entscheidung sind die Regelungen des Internationalen Privatrechts, das in den Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union jeweils unterschiedlich ausgestaltet ist und deshalb auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

Um diesen Zustand zu beenden hat die Europ?ische Kommission am 7. Dezember 2022 den Vorschlag für eine Europ?ische Abstammungsverordnung vorgelegt. Das Ziel ist es, durch einheitliche Regelungen im Bereich des Internationalen Privat- und Prozessrechts jedenfalls innerhalb der Europ?ischen Union Rechtssicherheit im Hinblick auf die Begründung (und die Beendigung) von Elternschaft zu schaffen.

Ob der Verordnungsvorschlag tats?chlich verabschiedet wird, h?ngt nicht zuletzt davon ab, wie überzeugend die betreffenden Regelungen ausgestaltet sind. Vor diesem Hintergrund haben sich fünf an verschiedenen deutschen Universit?ten t?tige Wissenschaftler*innen unter dem Namen ?Marburg Group“ zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Die Gruppe bestehend aus Christine Budzikiewicz (Marburg), Konrad Duden (Leipzig), Anatol Dutta (München), Tobias Helms (Marburg) und Claudia Mayer (Regensburg) hat den Vorschlag der Europ?ischen Kommission eingehend untersucht und Vorschl?ge für eine Optimierung unterbreitet. Die Stellungnahme der Marburg Group wurde am 10. Mai 2023 ver?ffentlicht. Der Text ist abrufbar unter https://www.marburg-group.de.

Neuerscheinungen

Internationales Abstammungsrecht - eine Einführung, StAZ 2023, 293 - 303 (zusammen mit Jennifer Antomo, Konrad Duden, Anatol Dutta, Tobias Helms)

Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung zum Internationalen Abstammungsrecht vom 07.12.2022 (COM[2022] 695 final) - Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS), StAZ 2023, 141-143 (zusammen mit Jennifer Antomo, Konrad Duden, Anatol Dutta, Tobias Helms)

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur ?nderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts, StAZ 2023, 166-169 (zusammen mit Jennifer Antomo, Konrad Duden, Anatol Dutta, Tobias Helms, Matthias Hettich, Karl Kr?mer)

Anerkennung und Wirksamkeit europ?ischer Vertragsscheidungen: Was bedeutet das EuGH-Urteil in der Rechtssache TB für die standesamtliche Praxis? StAZ 2023, 161-166 (zusammen mit Jennifer Antomo)

Verfahrensrechtliche Anerkennung der Privatentscheidung durch den italienischen Standesbeamten als "gerichtliche Entscheidung"?, Anmerkung zu EuGH (Gro?e Kammer) v. 15.11.2022 - C-646/20 (TB), ZEuP 2023, 455–471

(Unechte) Vaterschaftskokurrenzen im Internationalen Privatrecht, Anmerkung zu BGH v. 12.1.2022 - XII ZB 562/20 und OLG Brandenburg v. 18.1.2022 - 7 W 117/21, IPRax 2023, 264-268

Soergel - Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen: BGB, Band 2/1: Allgemeiner Tei 2/1, 14. Aufl. 2022: §§ 226-231 (Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe), §§ 232-240 (Sicherheitsleistung)

Relevanz des Orts der Eheschlie?ung für die Bestimmung des Formstatus bei der doppelten Handschuhehe und Online-Ehe, Anmerkung zu BGH v. 29.9.2021 - XII ZB 309/21 und VG Düsseldorf v. 15.2.2022 - 7 L 122/22, IPRax 2022, 593-599

Neuerscheinung: Die nichteheliche Paarbeziehung im Internationalen Privatrecht, in: Budzikiewicz/Heiderhoff/Klinkhammer/Niethammer-Jürgens (Hrsg.), Europa als Taktgeber für das Internationale Familienrecht, 2022, S. 141-160

Neuerscheinung: Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung in grenzüberschreitenden F?llen, in: Peifer/Kubis u.a. (Hrsg.), Festschrift für Haimo Schack, 2022, S. 463-474

Autonomie und Vertrag: gewollt oder fingiert? - Zur dogmatischen Grundlage von unbekannten Zuwendungen, in: R?thel/Heiderhoff (Hrsg.), Autonomie in der Familie - eine Schw?rmerei?, 2022. S. 93-111


Eltern in ganz Europa? - Perspektiven eines einheitlichen Internationalen Abstammungsrechts in Europa

Die Europ?ische Kommission hat eine Expertengruppe "Recognition of parenthood between Member States" eingesetzt und erarbeitet derzeit auf dieser Grundlage einen Verordnungsentwurf für das Internationale Abstammungsrecht (der voraussichtlich am 09. November 2022 ver?ffentlicht wird).

Vor diesem Hintergrund hat der Wissenschaftliche Beirat der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, dem Claudia Mayer angeh?rt, in Kooperation mit dem Institut für Familienrecht der Universit?t Marburg am 14. Oktober 2022 dort einen rechtsvergleichenden Workshop zum Internationalen Abstammungsrecht durchgeführt, um eine bessere rechtsvergleichende Basis für die Vereinheitlichung des Internationalen Abstammungsrechts in Europa zu legen. Die Ergebnisse der Tagung werden in einem Tagungsband ver?ffentlicht.


ELSA Moot Court 2022 - Regensburger Lokalentscheid und mündliche Verhandlung am 26. Januar 2022

Am 26. Januar 2022 fand der Regensburger Lokalentscheid des diesj?hrigen ELSA Deutschland Moot Court statt. Pandemiebedingt wurde die mündliche Verhandlung als hybride Veranstaltung durchgeführt. Zuh?rer konnten die Verhandlung über Zoom live mitverfolgen.?

In der Jury sa?en auch in diesem Jahr wieder RA Dr. Georg Graml, Prof. Dr. Claudia Mayer und Prof. Dr. Michael Heese.?

Pressemitteilung der Universit?t Regensburg

Pressemitteilung der Fakult?t

Weitere Infos zum Moot Court finden Sie auf der Homepage Prof. Dr. Michael Heese


Beste Lehrveranstaltung Wintersemester 20/21

Die Lehrveranstaltung REX Zivilrecht (BGB AT und Sachenrecht) von Prof. Dr. Claudia Mayer wurde im WS 2020/21 als beste Lehrveranstaltung ausgezeichnet


  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

Prof. Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago)

 

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht

Bild Prof Mayer T _bingen