Zu Hauptinhalt springen

M. A. "Historische Musikwissenschaft" (ab Sommersemester 2020)

Allgemeine Informationen

Studiendauer Regelstudienzeit 4 Semester
Umfang 120 LP (davon 30 LP für die Masterarbeit)
Qualifikationen

ausführliche Informationen s. u.

Bewerbungsfristen

Wintersemester: jeweils bis 15. Juli
Sommersemester: jeweils bis 15. Januar

Zulassungsantr?ge per Mail an Institut.Musikwissenschaft@ur.de UND Patricia.Hahn@ur.de
Masterprüfung abzulegen bis Ende des 6. Semesters
Gültigkeit der MPO 2020 Aufnahme des Masterstudiums ab Sommersemester 2020

Ziel des Studiengangs

Der Ein-Fach-Masterstudiengang ?Historische Musikwissenschaft“ an der Universit?t Regensburg richtet sich in erster Linie an Absolvent:innen eines musikwissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines Lehramtsstudiengangs im Fach Musik.

Im Zentrum des Studiengangs steht eine vertiefte Besch?ftigung mit Musik im Zusammenhang mit ihren historischen Kontexten (Konzert- und Opernwesen, M?zenatentum, h?fische und kirchliche Musikpraxis, Verlagswesen, soziale Medien u. a.). Ziel ist es dabei, die vielf?ltigen Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen, die für den Umgang mit historischen musikalischen Quellen jeglicher Art erforderlich sind. Absolvent:innen des Studiengangs sind mit Methoden musikwissenschaftlicher Forschung und Wissensvermittlung vertraut und k?nnen diese F?higkeiten anwenden. Zum Studienprofil geh?rt die Mitarbeit in aktuellen Forschungsprojekten, das Kennenlernen von Methoden und Fragestellungen anderer F?cher und die Erweiterung von Sprachkenntnissen.

Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, sich selbst?ndig und auf breiter Grundlage detailliert und analytisch mit musikrelevanten Quellen auseinanderzusetzen, sie einzuordnen und im Licht verschiedener Kontexte zu betrachten. Die Kompetenzen, die dabei vor allem gef?rdert werden, sind methodische Sicherheit im Zusammenhang mit philologischen Denkweisen und ein kritischer und selbstbewusster Umgang mit Dokumenten und Texten jedweder Art. Auf dieser Basis k?nnen Konstruktionsprinzipien der ?Musikgeschichte" identifiziert und hinterfragt, wissenschaftliche Texte und ihre Aussagen strukturiert nachvollzogen und verglichen, der aktuelle Forschungsstand rezipiert und bewertet, spezifische Forschungsfragen strukturiert behandelt und bislang unvertraute Bereiche sowohl der Historischen Musikwissenschaft als auch anderer Teilbereiche der Disziplin selbst?ndig erschlossen werden. Durch das Kennenlernen von Methoden und Fragestellungen anderer F?cher ist es Studierenden m?glich, die erworbenen Kenntnisse und F?higkeiten auch in einem interdisziplin?ren Kontext einzusetzen.

Absolvent:innen verfügen über eine Versiertheit in Methoden, Inhalten und fachspezifischen Charakteristika der Musikwissenschaft, die sie sowohl zu einem Einstieg in anspruchsvolle Berufsfelder als auch zur Weiterqualifikation im akademischen Bereich bef?higen. Das Studium f?rdert Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations-, Organisations- und Analysef?higkeit, Eigeninitiative und Kritikf?higkeit. Die Absolvent:innen sind dadurch in der Lage, Forschungsprojekte eigenst?ndig voranzutreiben und die gewonnenen Ergebnisse argumentierend zu vermitteln und zu verteidigen, sich aber auch in intellektuellen Berufsfeldern au?erhalb der musikwissenschaftlichen Forschung zu beweisen. Dazu geh?rt insbesondere die T?tigkeit in Verlagen, Archiven und Bibliotheken, in Kulturpolitik und Musikindustrie.


Qualifikationen

Entsprechend § 4 der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft setzt die Aufnahme in diesen Studiengang den Nachweis folgender Qualifikationen voraus:

  1. der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Studienumfang im Fach Musikwissenschaft mit einer entsprechenden Fachnote von mindestens ?gut‘‘ (2,50), einschlie?lich musikwissenschaftlicher Anteile im grundst?ndigen Studium im Umfang von mindestens 60 LP

  2. bei Bewerbern und Bewerberinnen mit einem Ersten Staatsexamen für das Lehramt Musik an Gymnasien der Nachweis über eine Durchschnittsnote von mindestens ?gut‘‘ (2,50) - in der F?cherverbindung gilt die Durchschnittsnote für das Fach Musik - jeweils in Verbindung mit einer schriftlichen Hausarbeit gem. § 29 LPO I (Zulassungsarbeit) aus dem Bereich der historischen Musikwissenschaft,

  3. bei Bewerbern und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausl?ndischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung

Wenn das Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorgelegt werden kann, gelten folgende Regelungen:

  • Der Nachweis über die Qualifikation erfolgt zun?chst hilfsweise durch einen aktuellen beglaubigten Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang im Umfang von mindestens 150 LP erbracht werden

  • bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@er Nachweis muss auch die sich aus den bisherigen Leistungen ergebende vorl?ufige Fachnote (Musikwissenschaft) bzw. Durchschnittsnote im Fach Musik ausweisen.

  • Das Abschlusszeugnis mit der Note von mindestens 2,50 ist in diesem Fall sp?testens bis zum Ende des ersten Semesters nachzuweisen. Wird dieses nicht fristgerecht vorgelegt oder entspricht die im Zeugnis ausgewiesene Note nicht den Vorgaben, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang.


Bewerbungsverfahren

Antr?ge auf Zulassung zum Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft" und zum Eignungsverfahren k?nnen Sie für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli per E-Mail an das Institut UND an Patricia Hahn senden. Wenn Sie den Postweg bevorzugen, senden Sie Ihre Unterlagen bitte an die folgende Adresse:

Universit?t Regensburg
Institut für Musikwissenschaft
93040 Regensburg

Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen::

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Motivationsschreiben

  • Lebenslauf

  • Nachweis der Qualifikationen gem. § 4 der MPO


Zulassung zur Masterarbeit

Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit sind:

  • der Nachweis von mindestens 54 LP, wobei die drei Module MUWI-M 31, MUWI-M 32 und MUWI-M 33 bereits erfolgreich abgeschlossen sein müssen,

  • die Immatrikulation an der Universit?t Regensburg.


Bestandteile der Masterprüfung

Die Masterprüfung besteht aus dem Nachweis von 120 LP, die erbracht werden durch

  • das erfolgreiche Ablegen der folgenden Module im Umfang von insgesamt 90 LP
    • MUWI-M 31 Historische Musikwissenschaft I, 18 LP, 6 SWS

    • MUWI-M 32 Historische Musikwissenschaft II, 18 LP, 6 SWS

    • MUWI-M 33 Historische Musikwissenschaft III, 18 LP, 6 SWS

    • MUWI-M 34 Forschungs- und Praxismodul, 21 LP, 4 SWS

    • MUWI-M 35 Interdisziplin?res Modul, 15 LP, 8 SWS*

  • das Anfertigen der Masterarbeit im Umfang von 30 LP

* Masterstudierende, die den verpflichtenden Sprachkurs für das Modul absolvieren, k?nnen sich vom Auslagenersatz auf Antrag befreien lassen. Alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular zum Download finden Sie auf den Seiten des ZSK.


Berechnung der Gesamtnote

Die Gesamtnote der Masterprüfung setzt sich wie folgt zusammen:

  • aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Module MUWI-M 31, MUWI-M 32 und MUWI-M 33 zu zwei Dritteln

  • aus der Note der Masterarbeit zu einem Drittel


Download-Bereich (MPO, Module etc.)


  1. Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Studium