Die Lehrenden des Fachbereichs Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Methoden geben sich gr??te Mühe, Ihre individuellen Leistungen beim Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten gerecht zu bewerten.
Nur eben:?Ihren individuellen Leistungen - nicht die anderer. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es immer wieder vorkommt, dass einige wenige Studierenden?schriftliche Arbeiten abgeben, bei denen es sich nicht um eigene Leistungen handelt, sondern um Plagiate. Das ist gegenüber den Mit-Studierenden, die für ihre Seminar- und Qualifikationsarbeiten hart arbeiten, nicht nur unfair, sondern es verst??t auch gegen die Regeln wissenschaftlichen Anstands.
Deshalb sehen wir uns gezwungen, zu handeln. Wir haben daher folgende Vorgehensweise zum Umgang mit Seminar- und Abschlussarbeiten beschlossen und bittet dafür um Ihr Verst?ndnis:
Alle Seminar- und Abschlussarbeiten müssen au?er in der üblichen gedruckten Version auch als digitale Version eingereicht werden.
Bitte stellen Sie hierbei sicher,?dass die digitale Version im Wortlaut mit der gedruckten Version übereinstimmt. Für die digitale Version der Arbeiten gelten ausnahmslos dieselben Einreichungsfristen wie für die gedruckten Versionen. Zur rechtlichen Sicherung bitten wir Sie au?erdem darum,?zu s?mtlichen Seminar- und Abschlussarbeiten bei den Dozenten unseres Fachgebiets eine eidesstattliche Erkl?rung im Sinne einer Glaubhaftmachung einzureichen.
Mit dieser Regelung wollen wir verhindern, dass sich einige wenige durch unredliches Verhalten gegenüber der Vielzahl ehrlicher Studierenden einen Vorteil verschaffen.?Wir?hoffen,?das ist?in Ihrem Sinne.?
Seminar- und Abschlussarbeiten k?nnen anhand der eingereichten digitalen Version vom Fachgebiet mittels einer Anti-Plagiats-Software überprüft werden. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@e Programme haben mittlerweile eine sehr hohe Trefferquote, da sie mit einer Kombination aus Internetrecherche und stilometrischer Forensik (Aufdecken von Stil- und Formulierungsbrüchen) arbeiten.
Wird hierbei festgestellt, dass eine eingereichte Arbeit nachweislich ein Plagiat im weiter unten definierten Sinne ist, gilt diese Arbeit als ungenügende Leistung. Für die entsprechende Lehrveranstaltung wird kein Leistungsnachweis (und auch kein Teilnahmeschein) ausgestellt. Eine Wiederholung der Arbeit für die entsprechende Lehrveranstaltung ist nicht m?glich. bwin娱乐_bwin娱乐官网欢迎您@ gilt ebenso im Falle von Qualifikationsarbeiten wie z.B. die Magister-, Bachelor- oder Masterarbeit.
Als Plagiat (im Sinne der Resolution des Deutschen Hochschulverbandes zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis) gilt der Umstand, dass Texte Dritter im Rahmen von Seminar- oder Abschlussarbeiten ganz oder teilweise, w?rtlich oder nahezu w?rtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. In diesem Sinn liegt auch dann ein Plagiat vor, wenn bei der ?bernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde. Sinngem??e ?bernahmen und w?rtliche, in Anführungszeichen gesetzte ?bernahmen, die unter Angabe der Quelle als solche gekennzeichnet sind, fallen selbstverst?ndlich nicht unter diese Definition.
Ein Plagiat anstelle einer selbst?ndig erstellten Seminararbeit abzugeben ist kein "Kavaliersdelikt", sondern stellt einen schwerwiegenden Versto? gegen wissenschaftliche Grundregeln (vgl. Resolution des Deutschen Hochschulverbandes, Grunds?tze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft) sowie das Urhebergesetz (§ 23, 24 UrhG) dar und erfüllt den Straftatbestand der T?uschung (§ 263 Abs. 1 StGB). Ebenso ist der Tatbestand der T?uschung erfüllt, wenn eine Arbeit zur Erlangung eines Leistungsnachweises abgegeben wird, die in toto oder partiell bereits in einer anderen Veranstaltung des Fachs Politikwissenschaft oder in einem anderen Fach eingereicht wurde. Selbstverst?ndlich werden?wir Plagiat-F?lle zwischen den Lehrenden des Instituts austauschen.
Sekretariat
Michaela Schmid
Geb?ude PT, Zi. 3.1.53
Telefon 0941-943-3601
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